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Justiz: Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt feiert 60-jäh­riges Bestehen

28.09.2011

Mit einem Festakt feiert das höchste deutsche Gericht mit Sitz in Karlsruhe am Mittwoch Vormittag sein 60-jähriges Bestehen. Zur Feier werden Bundespräsident Christian Wulff und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) erwartet. Eingeladen sind insgesamt rund 1000 in- und ausländische Gäste aus Justiz und Politik, darunter auch die Ministerpräsidenten der Länder.

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Am 28. September 1951 nahm das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) offiziell seine Arbeit auf. Es hat als einziges Gericht die Kompetenz, Bundesgesetze für nichtig zu erklären, wenn sie gegen das Grundgesetz verstoßen. Zudem entscheidet es auch im Fall von Streitigkeiten zwischen Verfassungsorganen.

Die Entscheidungen der beiden Senate zur Auslegung des Grundgesetzes sind häufig auch politisch wegweisend. Zuletzt billigten die Karlsruher Richter den EU-Rettungsschirm sowie die Griechenlandhilfe und stärkten gleichzeitig die Beteiligungsrechte des Bundestages. So sind künftige Finanzhilfen an die Vorgabe gekoppelt, dass der Haushaltsausschuss jedem Schritt zustimmen muss.

Aber auch der Bürger kann das BVerfG mit einer Verfassungsbeschwerde anrufen, wenn die öffentliche Gewalt seine Grundrechte missachtet. Dies führt dazu, dass das BVerfG sich mit rund 6.000 Verfahren im Jahr befassen muss. Um dieser Klageflut zu begegnen und vor allem notorische Kläger abzuhalten, sprach sich der Präsident des Gerichts, Andreas Voßkuhle, für eine Querulantengebühr aus.

Pünktlich zu dem 60-jährigen Jubiläum des Gerichts erschien kürzlich ein Buch, welches sich mit seiner Geschichte auseinandersetzt. Der Autor dieses Werkes, Rolf Lamprecht, stand hierzu in einem LTO-Interview Rede und Antwort und sprach über Gegenwart sowie Zukunft des Gerichts.

Mit Material von dpa.

tko/LTO-Redaktion

 

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BVerfG: Karlsruhe winkt EU-Rettungsschirm durch

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Justiz: . In: Legal Tribune Online, 28.09.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4411 (abgerufen am: 17.03.2026 )

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