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Gericht in London: Ass­ange darf nicht an die USA aus­ge­lie­fert werden

04.01.2021

Eine Assange-Unterstützerin am Montag vor dem Gericht in London

(c) picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Kirsty Wigglesworth

Der Westminster Magistrates' Court in London hat den Auslieferungsantrag der USA für Julian Assange abgelehnt. Grund sind die in den USA drohenden Haftbedingungen. Die USA kündigten bereits an, in Berufung zu gehen. 

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Der Wikileaks-Gründer Julian Assange wird vorerst nicht an die USA ausgeliefert. Das entschied der Westminster Magistrates' Court in London am Montag (Urt. v. 04.01.2020, USA -v- Assange). Beendet ist der Streit damit aber noch nicht: Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden, die USA kündigten bereits an, dies zu tun. Vieles spricht dafür, dass das Verfahren um das US-Auslieferungsersuchen letztlich den britischen Supreme Court erreichen wird.

Die US-Justiz wirft Assange vor, gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen und veröffentlicht zu haben. Er habe damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht, heißt es aus Übersee. Insgesamt liegen in den USA 18 Anklagepunkte gegen Assange vor, bei einer Auslieferung drohen ihm im Falle einer Verurteilung in allen Punkten bis zu 175 Jahre Haft.

Aufgrund der Haftbedingungen, in die sich Assange nach Auslieferung in die USA begeben müsste, lehnte die zuständige Richterin Vanessa Baraitser den Auslieferungsantrag am Montag in London ab. Es sei nämlich damit zu rechnen, dass Assange in den USA in Isolationshaft kommt. Aufgrund seines seit geraumer Zeit kritischen Gesundheitszustandes sei es möglich, dass Assange sich in diesem Fall das Leben nehmen könnte. Eine Auslieferung scheide deshalb auf Basis des "Extradiction Act 2003" aus. Der sieht vor, dass eine Auslieferung abzulehnen ist, wenn eine solche aufgrund des physischen oder mentalen Zustandes der auszuliefernden Person unzumutbar erscheint.

Die Frage, ob die Auslieferung Assanges eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvetion darstellen könnte, ließ Baraitser mit oben genannter Begründung ebenso offen wie die Frage, ob das in den USA drohende Verfahren ein politisch motiviertes Verfahren sei.

"Die USA wollen ein Exempel statuieren"

Der Wikileaks-Gründer ist bereits seit rund eineinhalb Jahren im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh im Südosten der britischen Hauptstadt in Haft, der Ausgang des Auslieferungsverfahrens ist nicht absehbar, entsprechend wurde die erste Gerichtsentscheidung dazu am Montag mit Spannung erwartet. Angesichts der Corona-Pandemie darf Assange nur sehr eingeschränkt Besuch empfangen, auch Telefonate nach draußen sind nicht unbegrenzt möglich. Familienmitglieder sorgen sich seit langer Zeit um Assanges psychischen und körperlichen Gesundheitszustand.

Nach dem Urteil vom Montag können sowohl Assanges Familie als auch seine vielen Unterstützer weltweit erst einmal aufatmen. Viele Unterstützer reagierten auf die Entscheidung vor dem Gerichtsgebäude in London mit Jubel und Begeisterung. Dutzende hatten sich dort am Montag versammelt und in Sprechchören "Freiheit für Julian Assange" gefordert. Die Unterstützer Assanges kritisieren die Vorwürfe der US-Justiz heftig. Sie sehen in Assange einen investigativen Journalisten, der Kriegsverbrechen ans Licht gebracht habe. Seine Verurteilung sei ein nicht hinnehmbarer Angriff auf die Pressefreiheit.

Auch in Deutschland gibt es zahlreiche Stimmen, die sich für Assange stark machen. Die Organisation Reporter ohne Grenzen fordert die sofortige Freilassung des Wikileaks-Gründers. "Die US-Anklage gegen Julian Assange ist eindeutig politisch motiviert", sagte Geschäftsführer Christian Mihr noch am vergangenen Freitag. "Die USA wollen ein Exempel statuieren und eine abschreckende Wirkung auf Medienschaffende überall auf der Welt erzielen. Hier stehen die Zukunft von Journalismus und Pressefreiheit weltweit auf dem Spiel."

Im Bundestag gibt es inzwischen eine parteiübergreifende Arbeitsgemeinschaft, die sich für eine Freilassung Assanges einsetzt. Darin sind Abgeordnete aller Parteien außer der AfD vertreten. Die Obfrau der Linken im Auswärtigen Ausschuss, Sevim Dagdelen, erklärte im Vorfeld der Entscheidung, dass die britische Regierung die Auslieferung im Falle einer gerichtlichen Entscheidung für die Auslieferung noch stoppen könne, um zu verhindern, dass "der Fall Assange eine Blaupause für die Verfolgung unliebsamer Journalisten wird". "Eine Auslieferung in die USA wäre ein Dammbruch und muss verhindert werden", mahnte Dagdelen.

ast/LTO-Redaktion

mit Materialien der dpa

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Gericht in London: Assange darf nicht an die USA ausgeliefert werden . In: Legal Tribune Online, 04.01.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43887/ (abgerufen am: 26.09.2023 )

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