IS-Terroristen mit deutschem Pass soll künftig die Staatsangehörigkeit entzogen werden können. Darauf haben sich die federführenden Minister Horst Seehofer und Katarina Barley verständigt - mit einem kleinen Erfolg für die Justizministerin.
Im Streit um den Passentzug von deutschen IS-Kämpfern hat sich die Bundesregierung geeinigt. Das berichteten die Süddeutsche Zeitung, WDR und NDR am Sonntagabend unter Berufung auf Regierungskreise. Demnach hätten sich Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und Justizministerin Katarina Barley (SPD) verständigt, Dschihadisten auszubürgern, wenn drei Bedingungen vorliegen.
Sie müssten erstens eine zweite Nationalität besitzen und zudem volljährig sein. Schließlich sollten nur Terroristen die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, die sich künftig an Kämpfen beteiligen, nicht aber jene, die bereits in Haft sitzen. Die Regel solle somit nicht rückwirkend gelten.
Dazu will man nun § 28 S. 1 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) ergänzen, der bereits heute vorsieht, dass ein Deutscher, der auf Grund freiwilliger Verpflichtung ohne behördliche Zustimmung in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, eintritt, die deutsche Staatsangehörigkeit verliert.
Bereits im Koalitionsvertrag hatten sich Union und SPD auf eine Regelung zum Passentzug für Kämpfer verständigt. Das Vorhaben gilt aber als schwierig, da zahlreiche Abgrenzungsprobleme und praktische Hürden erwartet werden. Nun hat ein Tweet von US-Präsident Donald Trump und die drohende Rückkehr zahlreicher IS-Kämpfer aus dem Nahen Osten die Diskussion neu angestoßen, wodurch die Politik unter Zugzwang geriet.
Der Rhein-Neckar-Zeitung (Samstag) hatte Justizministerin Barley bereits gesagt, sie sei sich mit Seehofer einig, "dass wir dieses konkrete Vorhaben zeitnah umsetzen werden". Gleichwohl äußerte sie auch Bedenken gegen das ursprünglich geplante Gesetz, weil Seehofer damit auch eine Regel für Kinder verschärfen wollte. Der Innenminister beabsichtigte zunächst eine Regelverschärfung für Kinder unter fünf Jahren, die die deutsche Staatsbürgerschaft rechtswidrig - etwa durch Täuschung seitens der Eltern - erlangt haben, wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (Samstag) unter Berufung auf den Entwurf des Innenministeriums berichtet. Die Behörden sollten demnach in solchen Fällen künftig keinen Ermessensspielraum mehr haben.
Auch wollte das Innenministerium der Zeitung zufolge eine Ausnahme für Flüchtlinge einschränken, die nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt sind. Sie können beim Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ihren bisherigen Pass behalten, damit sie für den Antrag auf Entlassung aus ihrer alten Staatsbürgerschaft nicht noch einmal Kontakt zu den Behörden des Herkunftsstaates aufnehmen müssen. Nicht in jedem Fall sei dies aber unzumutbar, heißt es dem Bericht zufolge im Seehofer-Entwurf. Es könnten auch Vertrauenspersonen oder Rechtsanwälte beauftragt werden, in der Botschaft vorzusprechen.
Gegenüber diesen Forderungen hat sich Barley nun offenbar durchgesetzt. Innenminister Seehofer lenkte den Medienberichten zufolge ein, so dass die geplanten Ergänzungen nun nicht Teil des Gesetzesvorhabens werden.
dpa/mam/LTO-Redaktion
Geplantes Gesetz: . In: Legal Tribune Online, 04.03.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34177 (abgerufen am: 11.12.2024 )
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