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Internationaler Sportsgerichtshof CAS: Vor­erst keine WM-Play­offs für Russ­land

18.03.2022

Ein leeres Fußballfeld

Die russische Nationalmannschaft darf vorerst nicht um die Teilnahme an der WM spielen. Foto: ploosy - stock.adobe.com

Der Internationale Sportsgerichtshof CAS hat den FIFA-Beschluss zum Ausschluss Russlands aus der WM-Qualifikation bestätigt. Der Einspruch der Russen wurde abgelehnt.

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Russlands Fußball-Nationalteam bleibt von den Playoffs für die WM in Katar ausgeschlossen. Der Internationale Sportgerichtshof CAS lehnte am Freitag den Einspruch der Russen gegen die Entscheidung des Weltverbands FIFA im Eilverfahren ab, das Team wegen des Krieges in der Ukraine nicht zu den Qualifikationsspielen zuzulassen. Am 24. März sollte Russland gegen Polen im Playoff zur WM in Katar spielen.

Nach dem Willen der FIFA zieht die polnische Auswahl stattdessen ohne Spiel in die zweite Playoff-Phase ein. Dort trifft das Team um Bayern-Stürmer Robert Lewandowski am 29. März auf den Sieger der Partie zwischen Schweden und Tschechien und spielt um das WM-Ticket.

Bereits am Dienstag hatten die CAS-Richter:innen entschieden, dass russische Teams auch weiterhin nicht an den europäischen Wettbewerben teilnehmen dürfen. Der russische Verband (RFU) hatte beim CAS in Lausanne Einspruch gegen die Entscheidungen der FIFA und der Europäischen Fußball-Union UEFA eingelegt. Die Verbände hatten beschlossen, Russland wegen der Invasion in die Ukraine aus allen Wettbewerben zu verbannen.

Anhörung noch nicht terminiert

Dieser Ausschluss bleibt nach der CAS-Entscheidung nun vorerst bestehen. Das Verfahren des Sportgerichtshofes dazu läuft aber weiter, eine Anhörung ist nach CAS-Angaben vom Freitag bislang noch nicht terminiert. Russlands Verband hatte die Sanktionen Anfang März als "ausdrücklich diskriminierend" bezeichnet und sportjuristische Schritte angekündigt. Ziel der Berufung war die Wiedereingliederung aller Herren- und Frauenteams in die Turniere - unter anderem die Qualifikation zur Weltmeisterschaft in Katar - sowie Schadensersatz, hatte der russische Verband mitgeteilt.

Der Sportgerichtshof hatte eigenen Angaben zufolge zwei getrennte Schiedsverfahren eingeleitet und holte zunächst die Stellungnahmen der beklagten Parteien ein. Der russische Verband hatte gefordert, die angefochtenen Entscheidungen von FIFA und UEFA aufzuheben. Zugleich hatte die RFU einen Antrag auf Aussetzung der Maßnahmen gestellt. Dieser wurde von den Sportrichter:innen abgelehnt.

Russische Athlet:innen sowie Teams sind in den meisten Sportarten wegen des Ukraine-Teams von der Teilnahme an Wettbewerben ausgeschlossen worden. Der Bann trifft auch Sportler:innen aus Belarus, das mit Russland verbündet ist.

dpa/pdi/LTO-Redaktion

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Internationaler Sportsgerichtshof CAS: . In: Legal Tribune Online, 18.03.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47881 (abgerufen am: 18.05.2025 )

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