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IStGH-Chefankläger Khan in Israel: Hamas-Ver­b­re­chen "scho­cken das Gewissen der Mensch­heit"

04.12.2023

Relatives of hostages in the Gaza Strip demonstrate in Tel Aviv

Nachdem kürzlich einige der Geiseln freigelassen wurden, befinden sich weiterhin weit über 100 Personen in der Gewalt der Hamas und anderer Terrorgruppen im Gazastreifen. Foto: picture alliance / Anadolu | Saeed Qaq

Der Internationale Strafgerichtshof will zum Schutz aller Menschen auch zur Situation in Israel und den palästinensischen Gebieten Ermittlungen durchführen. Der Chefankläger Khan besuchte die Region nun erstmals.

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Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofes (ICC), Karim Khan, setzt sich für Ermittlungen zu möglichen Kriegsverbrechen auf allen Seiten des Gaza-Kriegs ein. "Wir müssen zeigen, dass das Recht an allen Frontlinien herrscht und das es in der Lage ist, alle zu schützen", heißt es in einer am Sonntag verbreiteten Erklärung.

Khan hatte in den vergangenen Tagen Israel und die palästinensischen Gebiete besucht. Es war sein erster offizieller Besuch als Chefankläger. Er war von Angehörigen und Freunden von Opfern der Hamas-Attacken vom 7. Oktober eingeladen worden. Am Samstag war Khan in Ramallah mit dem palästinensischen Präsidenten Mahmud Abbas zusammengetroffen.

Israel ist zwar kein Vertragsstaat des Gerichts, doch Khan bot dem Land seine Unterstützung an bei Ermittlungen zu den Attacken der Hamas vom 7. Oktober. Khan sprach von "einigen der schlimmsten internationalen Verbrechen, die das Gewissen der Menschheit schocken". Er rief die Hamas dazu auf, alle festgehaltenen Geiseln sofort freizulassen. Khan hatte sich in Israel auch mit Angehörigen der Geiseln sowie Überlebenden der Hamas-Massaker des 7. Oktober getroffen.

Israel habe "robustes System" zur Einhaltung des Rechts

Zugleich betonte Khan erneut, dass auch Israel bei Angriffen auf den Gazastreifen an internationales Recht gebunden sei. "Wie ich bereits zuvor gesagt habe, hat Israel ausgebildete Juristen, die Kommandanten beraten, und ein robustes System, das die Einhaltung des internationalen humanitären Rechtes garantieren soll." Fundierte Beschuldigungen über mutmaßliche Kriegsverbrechen müssten unabhängig und schnell geprüft werden. Durch die Taktik der Hamas wird Israel immer wieder vor rechtlich überaus diffizile Herausforderungen gestellt, beispielsweise in Bezug auf mögliche Angriffe auf Krankenhäuser.

Der Ankläger äußerte zudem große Sorge über die zunehmende Zahl von Angriffen bewaffneter israelischer Siedler auf palästinensische Bürger im Westjordanland.

Der Strafgerichtshof ermittelt bereits seit 2021 gegen die Hamas und Israel wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen im Gazastreifen. Palästina ist seit 2015 Vertragsstaat. Das Gericht hatte 2021 festgestellt, dass es auch für die seit 1967 besetzten Gebiete wie das Westjordanland und den Gazastreifen zuständig ist.

Auch in Deutschland gibt es durch den Generalbundesanwalt Ermittlungen in dieser Sache, kürzlich gab es insoweit eine Strafanzeige zur möglichen Beteiligung von (Foto-)Journalisten an den Hamas-Attacken.

dpa/jb/LTO-Redaktion

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IStGH-Chefankläger Khan in Israel: . In: Legal Tribune Online, 04.12.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53321 (abgerufen am: 21.04.2026 )

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