Ab August sollen Verlage Lizenzgebühren verlangen können, wenn Dritte Artikel oder Ausrisse gewerblich nutzen. Deutsche Verlage sollen Google deshalb künftig mitteilen, ob ihre Inhalte bei Google News angezeigt werden sollen. Dies geht aus einem Blogpost des Unternehmens von Freitag hervor.
Gerrit Rabenstein, Strategic Partner Development Manager Google Deutschland, führt in seinem Post aus, dass das Suchmaschinenunternehmen ein neues Bestätigungssystem eingeführt habe. Hierbei handele es sich um eine Ergänzung der vorhandenen technischen Möglichkeiten für Verlage, selbst zu bestimmen, ob ihre Inhalte in Google News angezeigt werden sollen oder nicht.
"Damit bewahren wir Google News als offene Plattform, gleichzeitig schaffen wir Rechtssicherheit für Blogger, Journalisten und Verlage angesichts der veränderten Gesetzeslage", sagte Google-Sprecher Kay Oberbeck.
tko/LTO-Redaktion
Leistungsschutzrecht für Verlage: . In: Legal Tribune Online, 22.06.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8991 (abgerufen am: 03.11.2024 )
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