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EU zum neuen Glücksspielstaatsvertrag: Kein grünes Licht aus Brüssel

21.03.2012

Im Tauziehen um die Neuordnung des Glücksspielwesens in Deutschland hat die EU den Entwurf von 15 Ländern für einen neuen Staatsvertrag nicht abgesegnet. Es gebe Fortschritte, machte die Sprecherin von EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier am Dienstag in Brüssel deutlich. So seien die 15 Länder auf Bedenken eingegangen. Es gebe aber "potenzielle verbleibende Schwächen in der geplanten Gesetzgebung".

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Die Kommission hoffe, dass der deutsche Gesetzgeber darauf eingehe. Ergänzend hieß es, das nun abgeschlossene Überprüfungsverfahren bedeute nicht, dass "grünes Licht" für den Vertrag in Deutschland gegeben werde. Die Behörde könne später rechtlich dagegen vorgehen, wenn sie das für angebracht halte.

Lottoverband fordert Stopp des Ratifizierungsprozesses

Wettanbieter und CDU/FDP in Kiel werteten das EU-Votum als Aus für die Pläne der 15 Länder. Schleswig-Holstein hatte sich als einziges Bundesland dem Entwurf für einen neuen Staatsvertrag nicht angeschlossen. Seit Jahresbeginn ist dort ein Landesgesetz in Kraft, das von der EU gebilligt wurde. Es räumt privaten Anbietern weit mehr Möglichkeiten ein, als die anderen Länder zugestehen wollen. So ist die Zahl der Lizenzen für Anbieter von Sportwetten im Norden nicht begrenzt; auch Online-Casinos und Online-Poker sind hier erlaubt. Der alte Staatsvertrag war Ende 2011 ausgelaufen und musste nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs neu gefasst werden.

Der Deutsche Lottoverband forderte die Länderchefs nach dem jetzigen EU-Votum auf, den Ratifizierungsprozess zum Staatsvertrag zu stoppen. Nun sei endgültig klar, dass die EU-Kommission eine "abschließend positive Stellungnahme" zu einem europarechtswidrigen Vertragsentwurf nicht abgeben werde, sagte Verbandspräsident Norman Faber. "Das aktuelle Schreiben der Kommission ist eine diplomatisch formulierte Ohrfeige für die Verfasser dieses Vertrages." Die 15 Länder diskriminierten gewerbliche Spielvermittler unverhältnismäßig. Sie müssen in 15 Bundesländern sage und schreibe 32 unterschiedliche Erlaubnisse einholen; klare und objektive Kriterien gibt es dafür ebenso wenig wie einen Rechtsanspruch. Allein Schleswig-Holstein sei mit seinem Gesetz auf einem rechtssicheren Kurs.

Forderung nach einer einheitlichen Rechtsgrundlage

"Anstatt sich weiterhin an dem erneut kritisierten Modell festzuklammern, bleibt kaum eine andere Option, als sich nun dem schleswig-holsteinischen Weg anzuschließen", erklärte für den Wettanbieter Betfair Zentraleuropachef Peter Reinhardt. "Andernfalls dürften Klagen vor dem EuGH und ein Vertragsverletzungsverfahren unausweichlich sein." Der neue Staatsvertrag sei absehbar europarechtlich zum Scheitern verurteilt, meinte auch bwin-Direktor Jörg Wacker. Die Länder sollten auf Basis des Kieler Gesetzes eine einheitliche Rechtsgrundlage schaffen. Auch für das Kieler Unternehmen JAXX SE besiegelt die EU-Stellungnahme das Aus für den Entwurf der 15. Vorstandschef Mathias Dahms sagte, er erwarte nun für Deutschland eine Annäherung an die Regelung in Schleswig-Holstein.

"Es liegt keine abschließende positive Stellungnahme der EU-Kommission zum Vertrag der 15 vor", kommentierten mit CDU-Fraktionsvize Hans-Jörn Arp und FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki zwei maßgebliche Initiatoren des Kieler Gesetzes. Das Votum enthalte viele Nachfragen, in denen die Kommission an geltendes EU-Recht erinnere und konkrete Erläuterungen, Belege und Daten
einfordere.

SPD-Fraktionschef Ralf Stegner kam dagegen zum Schluss, Brüssel habe keine Bedenken mehr gegen den Staatsvertrag der 15. Es gebe keinen Grund mehr, am Kieler Gesetz festzuhalten. In einem Dringlichkeitsantrag an den Landtag fordern SPD, Grüne und der Südschleswiger Wählerverband laut Stegner die Regierung auf, dem Staatsvertrag beizutreten und die Vergabe von Lizenzen auf Grundlage des Kieler Gesetzes auszusetzen.

dpa/tko/LTO-Redaktion

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EU zum neuen Glücksspielstaatsvertrag: Kein grünes Licht aus Brüssel . In: Legal Tribune Online, 21.03.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5828/ (abgerufen am: 30.05.2023 )

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