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48022

Generalbundesanwalt erhebt Anklage: Deut­scher Reser­ve­of­fi­zier als rus­si­scher Agent?

01.04.2022

Geheimtreffen

War ein deutscher Reserveoffizier als Agent für einen russischen Nachrichtendienst tätig? Bild: Jonathan Stutz - stock.adobe.com

Ein Bundeswehr-Reserveoffizer im Dienste eines russischen Geheimdiensts? Dafür sieht der Generalbundesanwalt hinreichende Anhaltspunkte und hat deshalb Anklage erhoben.

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Der Generalbundesanwalt (GBA) hat vor dem Staatsschutzsenat beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf Anklage gegen einen deutschen Reserveoffizier erhoben. Dem Mann wird vorgeworfen, für einen ausländischen Geheimdienst gegen die Bundesrepublik Deutschland und einen NATO-Vertragsstaat tätig gewesen zu sein (§ 99 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB) und § 1 Abs. 1 Nr. 4 NATO-Truppen-Schutzgesetz (NTSG)).

Der Angeschuldigte war in seiner Funktion als Reserveoffizier der Bundeswehr stellvertretender Leiter eines Kreisverbindungskommandos. Ferner gehörte er aufgrund seiner sonstigen beruflichen Tätigkeit mehreren Ausschüssen der deutschen Wirtschaft an, so der GBA. Laut der Anklageschrift habe der Mann spätestens seit Oktober 2014 in Verbindung zu einem russischen Nachrichtendienst gestanden, welchem er bis März 2020 zahlreiche Dokumente und Informationen zugeleitet haben soll. Diese hätten teils aus öffentlichen, teils aber auch aus nicht-öffentlichen Quellen aus dem Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Reservoffizier sowie der beruflichen Tätigkeit in der Wirtschaft gestammt.

Der GBA meint, der Angeschuldigte habe auf diese Weise dem russischen Nachrichtendienst einerseits Informationen zum Reservistenwesen der Bundeswehr sowie andererseits Informationen zur Zivil-Militärischen Zusammenarbeit verschafft. Auch habe er Einblicke aus dem Bereich der Wirtschaft geliefert, etwa zu "Nord-Stream-2" oder zu Folgen der seit 2014 gegen Russland verhängten Sanktionen. Ferner habe der Angeschuldigte auch personenbezogene Daten und teilweise private Kontaktdaten von hochrangigen Angehörigen der Bundeswehr und aus der Wirtschaft bereitgestellt.

Als Gegenleistung erhielt der Angeschuldigte offenbar Einladungen zu Veranstaltungen russischer Regierungsstellen.

jb/LTO-Redaktion

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Generalbundesanwalt erhebt Anklage: . In: Legal Tribune Online, 01.04.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48022 (abgerufen am: 16.02.2026 )

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