Druckversion
Sonntag, 7.06.2026, 03:52 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/gemischte-gefuehle-nach-urteilsspruch-zum-euro-rettungsschirm
Fenster schließen
Artikel drucken
7060

Euro-Rettungsschirm-Genehmigung: Gemischte Gefühle nach dem Karlsruher Urteil

12.09.2012

Am Mittwoch Vormittag entschieden die Karlsruher Richter, dass die Haftung Deutschlands auf die vereinbarten 190 Milliarden Euro beschränkt bleiben muss. Ohne erneute Zustimmung Deutschlands - und damit des Bundestags - dürfen demnach keine höheren Zahlungsverpflichtungen begründet werden. Ein Großteil der führenden deutschen Politiker begrüßt das Urteil.

Anzeige

"Ich glaube, dass das ein sehr logischer Schluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist, eine Grenze für die Verschuldung nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland zu setzen", sagte Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer. Die Leistungsfähigkeit Deutschlands dürfe nicht überfordert werden, "weil wir sonst die Axt an Wohlstand und Arbeitsplätze legen." Das Gericht habe wieder einmal bewiesen, dass es in einer schwierigen Situation sehr gute Urteil fälle, so der CSU-Vorsitzende.

Wolfgang Bosbach (CDU) sieht enorme Haftungsrisiken für Deutschland. "Ich registriere das Urteil mit gemischten Gefühlen", sagte er der Nachrichtenagentur dpa. Positiv sei, dass die Parlamentsrechte gestärkt würden. "Auf der anderen Seite ist die Haftungsobergrenze von 190 Milliarden Euro nur scheinbar beruhigend." Wenn die Europäische Zentralbank zeitgleich ankündige, notfalls in unbegrenzter Höhe Staatsanleihen anzukaufen, wachse auch der deutsche Haftungsanteil. "Wenn die EZB diesen Kurs wie angekündigt fortführt, dann werden unsere Haftungsrisiken immer größer."

Urteil "im pro-europäischen Geist unserer Verfassung"

Bundesaußenminister Guido Westerwelle (FDP) lobte das Urteil als kluge Entscheidung. Es handele sich um ein Urteil "im pro-europäischen Geist unserer Verfassung", sagte er am Mittwoch. "Unsere Arbeit für den Euro und Europa geht weiter."

Auch SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier begrüßte die Entscheidung. "Ich bin erstmal froh, dass die Spekulationen über den Ausgang des Urteils aufhören", sagte er. Insofern sei er dankbar für die Klärung.

Sigmar Gabriel (SPD) sagte in Berlin, das Karlsruher Verdikt sei eine gute Nachricht für die deutschen Arbeitnehmer. "Wäre Europa instabil geworden, wäre das eine schlimme Nachricht auch für deutsche Arbeitnehmer und die deutsche Wirtschaft gewesen."

"Ein schöner Tag für die Parlamentarier"

Nach Ansicht von  Grünen-Bundestagsfraktionschef Jürgen Trittin handelt es sich um ein gutes Urteil. Es habe die Auffassung der Mehrheit des Bundestags bestätigt, dass der europäische Fiskalpakt und der dauerhafte Euro-Rettungsschirm ESM mit dem Grundgesetz vereinbar seien. Ferner habe es betont, dass es eine Deckelung für den ESM gebe. "Und es hat klargestellt, dass auch in europäischen Angelegenheiten nichts geht ohne den Bundestag. In diesem Sinne ist es ein schöner Tag gerade für die Parlamentarier - auch in der Opposition."

Der Fraktionsvorsitzende der ebenfalls zu den Klägern zählenden Linksfraktion im Bundestag, Gregor Gysi, zeigte sich nicht unzufrieden mit dem Urteil. "Da haben wir doch was geleistet für die Demokratie", sagte er. Er begrüße, dass die Karlruher Richter eine Haftungsbegrenzung eingefordert und die Rechte des Bundestages betont hätten.

Kritischere Worte fand dagegen Vorsitzende der Linken, Bernd Riexinger. "Das ist die Geburtsstunde der Vereinigten Schulden von Europa. Erstmals in der Geschichte sollen die Armen für die Schulden der Reichen blechen."

dpa/tko/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Euro-Rettungsschirm-Genehmigung: . In: Legal Tribune Online, 12.09.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7060 (abgerufen am: 08.06.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Staatsrecht und Staatsorganisationsrecht
    • Eurokrise
Das Gebäude des polnischen Parlaments. 17.08.2021
Polen

Abschaffung der umstrittenen Disziplinarkammer:

Polen bekräf­tigt Reform­willen

Polen hat in einem Schreiben an die EU-Kommission bekräftigt, dass es die umstrittene Disziplinarkammer zur Richterbestrafung abschaffen möchte. Die entsprechende Reform soll in den kommenden Monaten auf den Weg gebracht werden.

Artikel lesen
Europäische Zentralbank in Frankfurt am Main 04.10.2018
EZB

Schlussanträge des Generalanwalts am EuGH:

Anlei­he­käufe der EZB sind euro­pa­rechts­kon­form

Milliarden in den Markt pumpen, um Konjunktur und Inflation anzuheizen: Mit diesem Rezept verstößt die EZB nicht gegen eine verbotene Staatsfinanzierung und überschreitet nicht ihr Mandant, wenn es nach dem Generalanwalt am EuGH geht. Artikel lesen
Das Bild zeigt verschiedene Euro-Scheine, was den finanziellen Kontext der Entscheidungen des BVerfG zur EZB verdeutlicht. 18.10.2017
EZB

BVerfG weist Eilanträge ab:

Euro­päi­sche Zen­tral­bank kann weiter Staats­an­leihen kaufen

Euro-Kritiker um Bernd Lucke wollten erreichen, dass der Deutschen Bundesbank die Beteiligung am europäischen PSPP-Programm untersagt wird. Damit hatten sie jedoch keinen Erfolg. Karlsruhe will die Entscheidung nicht vorwegnehmen. Artikel lesen
EZB in Frankfurt 06.10.2017
EZB

Eilantrag am BverfG:

EZB-Kri­tiker wollen Staats­an­lei­he­käufe vor­läufig ver­bieten lassen

Die Eurokritiker Bernd Lucke und Hans-Olaf Henkel haben beim BVerfG einen Eilantrag gegen die milliardenschweren Staatsanleihekäufe der EZB eingereicht. Der Fall liegt aktuell beim EuGH, eine Entscheidung steht aber noch aus. Artikel lesen
EZB in Frankfurt 17.05.2017
EZB

EuG zur Klage der L-Bank gegen die EZB:

Natio­nale Ban­ken­auf­sicht nicht besser geeignet als die EZB

Die L-Bank wollte "weniger bedeutend" sein und lieber unter die nationale Bankenaufsicht fallen. Eine ausreichende Begründung dafür lieferte sie dem Gericht nicht. Eine Analyse von Christoph Herrmann und Aike Würdemann. Artikel lesen
EU-Hilfen für Zypern 20.09.2016
ESM

Klagen aus Zypern:

EuGH: Union haftet nicht für Ver­luste von Spa­rern

Bei der Bankenrettung handelten die Organe der Europäischen Kommission im Sinne des Gemeinwohls. Anleger bekommen daher keinen Schadensersatz. Dies entschied am Dienstag der EuGH. Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
RECHTS­AN­WALT (W/M/D) FÜR BAU- UND AR­CHI­TEK­TEN­RECHT

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Frank­furt am Main

Logo von STERR-KÖLLN & PARTNER
Rechts­an­wält:in im Zi­vil­recht (Schwer­punkt Trans­ak­tio­nen)

STERR-KÖLLN & PARTNER, Ber­lin

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Rechts­an­walt mit Be­ruf­s­er­fah­rung (w/m/d) Ven­tu­re Ca­pi­tal (VC) /...

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Köln und 1 wei­te­re

Logo von Becker Büttner Held
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/d) im Be­reich Öf­f­ent­li­ches Recht und...

Becker Büttner Held, Ber­lin

Logo von Wolters Kluwer
Rechts­an­walts­fach­an­ge­s­tell­te im Soft­wa­re-Sup­port (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von Bryan Cave Leighton Paisner
Rechts­an­walt (m/w/d) Cor­po­ra­te/M&A

Bryan Cave Leighton Paisner, Frank­furt am Main

Logo von GvW Graf von Westphalen
Se­nior As­so­cia­te (m/w/d) Ver­ga­be- und öf­f­ent­li­ches Wirt­schafts­recht

GvW Graf von Westphalen, Mün­chen

Logo von Becker Büttner Held
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/d) im Be­reich Re­gu­lie­rungs­recht

Becker Büttner Held, Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Deutscher Anwaltverein
Deutscher Anwaltstag 2026

08.06.2026, Freiburg im Breisgau

Entgelttransparenzrichtlinie

09.06.2026

DuD 2026

15.06.2026, Berlin

Update Umwandlungsrecht – Neuste Entwicklungen und Rechtsprechung (08.06.2026)

08.06.2026

Fit fürs Notariat – Modul 2 (fünftägig, 08.06.–12.06.2026)

08.06.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH