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DFB-Bundesgericht hebt Spielsperre auf: Gelb-Rot bei "stiller Ver­war­nung" unwirksam

von Hasso Suliak

06.04.2018

Rote Karte

© Syda Productions - stock.adobe.com

Eine Spielsperre nach einer gelb-roten Karte ist nur wirksam, wenn der Spieler die erste gelbe Karte, die den Platzverweis mitbegründet, auch im Spiel wahrgenommen hat. Das entschied am Freitag das höchste Sportgericht des DFB.

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Aufatmen beim Fußball-Bundesligisten SC Freiburg: Der Tabellen-Vierzehnte kann im Abstiegskampf auf Stürmerstar Nils Petersen zurückgreifen. Der Angreifer, nach Robert Lewandowski vom FC Bayern, immerhin der treffsicherste Spieler der Bundesliga, wurde vom DFB-Bundesgericht rehabilitiert. Eine ursprünglich für die nächste Partie gegen den VFL Wolfsburg verhängte Spielsperre wurde aufgehoben.

Am 31.März überschlugen sich während der Bundesligapartie FC Schalke 04 gegen den SC Freiburg (Endstand: 2:0) zwischen der 63. und 67. Spielminute die Ereignisse: Schalke bekam einen Elfmeter zugesprochen, über den sich Freiburgs Torjäger maßlos aufregte. Daraufhin zeigte DFB-Schiedsrichter Tobias Stieler dem Freiburger die gelbe Karte, ohne dass Petersen dies jedoch registrieren konnte, weil er mit dem Rücken zum Unparteiischen stand. Dies belegten anschließend auch die Fernsehbilder. Umso erstaunter war Petersen dann, als er drei Minuten später nach erneuten Verbalinjurien gegenüber dem Schiedsrichter von diesem die gelb-rote Karte sah. Die Folge: Platzverweis und ein Spiel Sperre.

Petersen wollte dies nicht auf sich sitzen lassen und legte auf Grundlage des § 11 Ziffer 3 der DFB-Verfahrensordnung Einspruch ein. Eine Sperre könne nicht auf einer gelben Karte beruhen, die man gar nicht wahrgenommen habe. Es habe ein "Irrtum des Schiedsrichters" vorgelegen.

"Stille Verwarnung" nicht wirksam

Die erste DFB-Instanz in Frankfurt ließ Petersen allerdings mit seinem Protest abblitzen: "Die Annullierung einer Gelb-Roten Karte ist nach der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB nur bei einem offensichtlichen Irrtum des Schiedsrichters möglich. In diesem Fall lag allerdings ein offensichtlicher Irrtum des Spielers vor, nicht ein solcher des Unparteiischen", begründete Hans E. Lorenz, Vorsitzender des DFB-Sportgerichts, die Entscheidung.

Petersens Berufung hatte nun einen Tag vor dem nächsten Bundesligaspiel seines Vereins Erfolg: Das DFB-Bundesgericht erklärte die erste Gelbe Karte, die gegen den Angreifer am vergangenen Samstag verhängt worden war, für unwirksam und annullierte gleichzeitig die von ihr mitbegründete Gelb-Rote Karte in der 67. Minute im Spiel gegen Schalke.

Achim Späth, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts, erklärt die Entscheidung so: "Die erste Gelbe Karte gegen Nils Petersen in der 64. Minute wurde nicht ordnungsgemäß erteilt. Daher hat sie mangels Kundgabe auch keine Wirkung erlangt." Späth weiter: "Die Gelbe Karte wurde in seinem Rücken gezeigt. Es ist nach Ansicht des Bundesgerichts unstrittig, dass der Schiedsrichter den Spieler ordnungsgemäß verwarnen wollte, Nils Petersen dies aber nicht wahrgenommen hat. Damit wurde die Gelbe Karte nicht rechtswirksam. Eine solche 'stille Verwarnung' kann keine Grundlage für einen späteren Platzverweis sein."

Für Spielwiederholung ist es zu spät

Der SC Freiburg begrüßte das Urteil und die Argumentation des DFB-Bundesgerichts. Vorstand Jochen Saier sagte: "Wir freuen uns für Nils, dass die Sperre annulliert wurde."

Dennoch bleibt für die Badener ein Wermutstropfen: Der Verein hätte durchaus auch gegen die Wertung der 0:2-Niederlage auf Schalke vorgehen und auf eine Spielwiederholung drängen können. Schließlich spielte das Team - zu Unrecht, wie sich mit der Entscheidung vom Freitag herausstellte - mehr als 20 Minuten mit einem Mann weniger.

Für solche rechtlichen Schritte ist es jetzt allerdings viel zu spät, wie ein DFB-Sprecher gegenüber LTO mitteilte: Der Einspruch des Vereins hätte zunächst einmal innerhalb der zweitätigen Frist des § 17 der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung erfolgen müssen. Dann allerdings wäre erheblicher Begründungsaufwand seitens der Freiburger nötig gewesen: Der Verein hätte belegen müssen, dass der Regelverstoß des Schiedsrichters "die Spielwertung als verloren mit hoher Wahrscheinlichkeit beeinflusst hat" (§ 17 Ziff.2 c).

Aber warum nicht? Es soll ja vorkommen, dass ein Torjäger innerhalb von 20 Minuten drei Tore schießt.

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Hasso Suliak, DFB-Bundesgericht hebt Spielsperre auf: . In: Legal Tribune Online, 06.04.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/27927 (abgerufen am: 10.10.2026 )

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