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3980

Fall Gäfgen: Innenminister prüft Verzicht auf Berufung

09.08.2011

Hessens Innenminister Boris Rhein (CDU) wird möglicherweise keine Berufung gegen die Entschädigungszahlung für den verurteilten Kindsmörder Magnus Gäfgen einlegen. Er wolle aber "nicht verhehlen, dass es mir persönlich widerstrebt, auch aus Rücksicht auf die Familie des Opfers, einem Kindermörder erneut eine Bühne zur Selbstdarstellung zu bieten".

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Zunächst werde er die Urteilsgründe abwarten, sagte Rhein am Dienstag zu einem Bericht der "Bild"-Zeitung. Das Land Hessen muss Gäfgen nach einem Urteil des Frankfurter Landgerichts rund 3000 Euro Entschädigung zahlen, weil Gäfgen in einem Polizeiverhör Folter angedroht worden ist. Dies sei eine schwere Verletzung der Menschenwürde gewesen, "die nicht auf andere Weise befriedigend ausgeglichen werden kann", befand das Gericht vergangene Woche.

Die Frankfurter Staatsanwaltschaft kündigte an, zu prüfen, ob mit dem Geld ein Teil der Außenstände des Landes ausgeglichen werden kann, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Nach Angaben der Behörde hat Gäfgen aus seinem Mordprozess noch 71.000 Euro Schulden bei der Justizkasse. Der verurteilte Jurist muss dem Zivil-Urteil zufolge vier Fünftel der Gerichtskosten übernehmen, bekam aber auch Prozesskostenbeihilfe.

Gäfgens Anwalt Michael Heuchemer hatte am Montag angekündigt, notfalls vor Gericht zu ziehen, wenn die Entschädigung für seinen Mandanten mit dessen Schulden verrechnet wird.

dpa/ssc/LTO-Redaktion

 

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Fall Gäfgen: . In: Legal Tribune Online, 09.08.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3980 (abgerufen am: 12.02.2026 )

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