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32565

Nordrhein-Westfalen: Beru­fung gegen Fahr­ver­bots-Urteile für Köln und Bonn ein­ge­legt

06.12.2018

Das Land NRW hat Rechtsmittel gegen die Urteile eingelegt, die es verpflichten, Luftreinhaltepläne für die Städte Köln und Bonn zu ergänzen und darin auch Fahrverbote festzuschreiben.

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Das Land Nordrhein-Westfalen hat mit am Donnerstag beim Verwaltungsgericht Köln (VG) eingegangenen Schriftsätzen Berufungen gegen die beiden Urteile zu Fahrverboten in Köln und Bonn eingelegt. Damit werden die Urteile vom 8. November 2018 zunächst nicht rechtskräftig und können nicht vollstreckt werden. Das Verwaltungsgericht wird die Prozessakten nun an das Oberverwaltungsgericht  Nordrhein-Westfalen (OVG) in Münster übersenden, das über die Berufungen zu entscheiden hat.

Das Verwaltungsgericht Köln verpflichtete auf Klagen der Deutschen Umwelthilfe mit den Urteilen das Land Nordrhein-Westfalen, bis zum 1. April 2019 die Luftreinhaltepläne für die Städte Köln und Bonn zu ergänzen und darin auch Fahrverbote festzuschreiben.

tik/LTO-Redaktion

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Nordrhein-Westfalen: . In: Legal Tribune Online, 06.12.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32565 (abgerufen am: 09.11.2025 )

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