Druckversion
Donnerstag, 11.06.2026, 02:18 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/eugh-urteil-c-129-14-ppu-schengen-doppelbestrafung-verbot-einschraenkungen
Fenster schließen
Artikel drucken
12102

EuGH zu Verbot der Doppelbestrafung: Geldstrafe schützt vor Freiheitsstrafe nicht

27.05.2014

Das Verbot der Doppelbestrafung soll nach Ansicht der Richter in Luxemburg nur dann zur Anwendung kommen, wenn eine in einem EU-Mitgliedstaat verhängte Sanktion bereits vollstreckt wurde bzw. wird. Besteht die Sanktion aus einer Freiheits- und einer Geldstrafe, und wurde nur letztere vollstreckt, schützt dies nicht vor einer Freiheitsstrafe in einem anderen Staat.

Anzeige

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied im Falle eines Serben, der in Italien wegen Betruges verurteilt wurde, wegen derselben Tat jedoch auch in Deutschland strafrechtlich verfolgt wird. Seit 2013 befindet er sich in der Bundesrepublik in Untersuchungshaft. Dort dürfte er auch bleiben. Denn der EuGH hatte im Hinblick auf das Schenken-Übereinkommen, wonach eine Doppelbestrafung verboten ist, keine Bedenken (Urt. v. 27.05.2014, Az. C-129/14 PPU).

Der Mann war in Mailand zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und einer Geldstrafe von 800 Euro verurteilt worden. Er zahlte zwar die Geldstrafe, die Haft trat er jedoch nicht an. Später wurde der Serbe dann von österreichischen Behörden aufgrund eines europäischen Haftbefehls an Deutschland übergeben. Seitdem befindet er sich wegen des in Italien begangenen Betruges in Untersuchungshaft. Der Beschuldigte sah hierin einen Verstoß gegen den Grundsatz "ne bis in idem" (Verbot der Doppelbestrafung), schließlich habe er seine Geldtrafe bezahlt. In seiner Inhaftierung liege eine unzulässige Einschränkung der Charta der Grundrechte, so seine Ansicht. Deshalb forderte er vom Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg seine Entlassung. Dort war man sich in dieser Frage allerdings nicht sicher, sodass die Richter den EuGH anriefen.

In Luxemburg erging am Dienstag das Urteil: Der Grundsatz "ne bis in idem" könne durchaus eingeschränkt werden. Das lasse die Charta der Grundrechte zu, weil sie sich in ihren Erläuterungen ausdrücklich auf das Übereinkommen zur Durchführung des Schengen-Abkommens beziehe.

Wenn zwei Hauptstrafen verhängt worden seien, reiche es nicht aus, wenn bloß die eine verbüßt wurde. Damit dürfe sich der Serbe nicht darauf berufen, die Geldstrafe beglichen zu haben. Jede andere Auslegung würde dazu führen, dass der Grundsatzes "ne bis in idem" seine Sinnes beraubt würde, so die Richter.

una/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

EuGH zu Verbot der Doppelbestrafung: . In: Legal Tribune Online, 27.05.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12102 (abgerufen am: 11.06.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Europa- und Völkerrecht
    • Europa
    • Schengen-Abkommen
    • Straftaten
Marla Svenja Liebich bei der Gerichtsverhandlung über die Auslieferung 09.06.2026
Auslieferung

Angst vor Unterbringung in deutschem Männergefängnis:

Lie­bich legt Beschwerde gegen Aus­lie­fe­rung ein

Marla Svenja Liebich will verhindern, von Tschechien an Deutschland ausgeliefert zu werden. Vor dem Landgericht Pilsen blieb das ohne Erfolg, nun geht es zum OLG in Prag. Sie sagt, in deutschen Männergefängnissen bestehe für sie Todesgefahr.

Artikel lesen
Ein Trauerort im Wald mit Kerzen und Figuren, symbolisiert den Verlust und erweckt Diskussionen über Verantwortung von Kindern. 04.06.2026
Straftaten

Nach Mordfall Luise diskutieren Justizminister:

Ab wann sind Kinder für Straf­taten ver­ant­wort­lich?

Erschütternde Mordfälle wie im Fall Luise sind bei unter 14-Jährigen äußerst selten, die mediale Aufmerksamkeit groß. Was tun gegen steigende Zahlen von Gewalttaten? Sachsen will die Regierung an ein neues Gerichtsverfahren erinnern.

Artikel lesen
Selbstgemaltes Schild mit der Aufschrift "Gleiche Arbeit für Gleiches Geld" auf einer Demo in Berlin, 11.04.2024 04.06.2026
Gehalt

Prien verschiebt Umsetzungsgesetz zur Entgelttransparenzrichtlinie:

Abwarten ist keine Option

Die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz wird am 8. Juni scharfgeschaltet – mit oder ohne deutsches Umsetzungsgesetz. Wer auf Empfehlungen zum Abwarten vertraut, geht erhebliche Haftungsrisiken ein, so Michaela Felisiak und Dominik Sorber.

Artikel lesen
Abschiebung (Symbolbild) 02.06.2026
Migration

Verschärfungen der Migrationspolitik:

EU einigt sich auf Abschie­be­zen­tren in Dritt­staaten

Die EU will mehr Abschiebungen ermöglichen und hat sich auf die umstrittenen Rückkehrzentren in Drittstaaten geeinigt. Dort sollen abgelehnte Asylbewerber untergebracht werden, die nicht in ihre Heimatländer abgeschoben werden können.

Artikel lesen
Marla Svenja Liebich wird am Landgericht in Pilsen in Handschellen vorgeführt, 01.06.2026 01.06.2026
Auslieferung

Nach Prozess in Pilsen:

Gericht ordnet die Aus­lie­fe­rung von Marla Svenja Lie­bich an

Marla Svenja Liebich will verhindern, von Tschechien an Deutschland ausgeliefert zu werden. Vor dem Landgericht Pilsen blieb das ohne Erfolg. Welche Möglichkeiten ihm noch bleiben und wie es dann weitergeht. 

Artikel lesen
Christina Block und ihre Verteidigerin Paula Wlodarek gehen zum Verhandlungssaal im Strafjustizgebäude 01.06.2026
Christina Block

Block-Prozess: Tag 53:

Rück­ho­lung ist nicht gleich Ent­füh­rung

Rechtsweg, Rückholung, Entführung: Im Block-Prozess wird zunehmend entscheidend, wer welche Stufe der geplanten Rückkehr der Kinder kannte und billigte. Der Verteidiger von Blocks Familienanwalt attackiert an Tag 53 die Schlüsselzeugin. 

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von A&O Shearman
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) im Be­reich Im­mo­bi­li­en­recht

A&O Shearman, Frank­furt/M. und 1 wei­te­re

Logo von CMS
Rechts­an­wäl­­te (m/w/d) für den Be­reich Cor­po­ra­te / M&A

CMS, Köln

Logo von A&O Shearman
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) im Be­reich Cor­po­ra­te/M&A

A&O Shearman, Mün­chen und 3 wei­te­re

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (w/m/d) En­er­gie­recht

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ber­lin

Logo von HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB
Stu­die­ren­de m/w/d (1. – 3. Fach­se­mes­ter)

HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB, Ber­lin

Logo von A&O Shearman
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) Pa­tent Li­ti­ga­ti­on

A&O Shearman, Mün­chen

Logo von BG Verkehr - Berufsgenossenschaft Verkehrs- wirtschaft Post-Logistik Telekommunikation
Trainee Voll­ju­rist*in (m/w/d)

BG Verkehr - Berufsgenossenschaft Verkehrs- wirtschaft Post-Logistik Telekommunikation, Ham­burg

Logo von Hogan Lovells International LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (w/m/d) Li­ti­ga­ti­on

Hogan Lovells International LLP, Mün­chen und 1 wei­te­re

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Das neue GEAS – Die Reform des Asylrechts in der Rechtspraxis

12.06.2026

KI-Verordnung (AI Act) in Theorie und Praxis: KI-Einsatz in der Anwaltskanzlei / Mandantschaft

11.06.2026

Arzthaftung: Aktuelle Rechtsprechung (Behandlungsfehler und Aufklärungsversäumnisse)

11.06.2026

Statusfragen und Beraterhaftung beim GmbH-Mandat

11.06.2026

Haftungsbescheid – Was ist zu tun? Grundlagen und Aktuelles

11.06.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH