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EuGH zur Liberalisierung des Bahnmarktes: Schie­nen­netz bleibt Teil der DB

28.02.2013

Die Deutsche Bahn Netz AG darf weiterhin eine Tochtergesellschaft der Bahn-Holding bleiben. Der EuGH entschied am Donnerstag, dass es nicht den  Vorgaben der EU zur Liberalisierung des Bahnmarktes widerspricht, wenn wie bei der Deutschen Bahn Schienennetzbetreiber und Eisenbahnunternehmen Teil einer Holding sind.

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies zwar darauf hin, dass die Deutsche Bahn Netz AG, organisatorisch und in ihren Entscheidungen von der Bahn-Holding rechtlich unabhängig sein müsse, um darüber entscheiden zu dürfen, welches Bahnunternehmen zu welchen Preisen die Schienen nutzen darf. Dies sei aber der Fall, da die Gesellschaft eine eigene Rechtspersönlichkeit sei und eigene Organe und Mittel habe, die sich von denjenigen der Holding unterscheiden.

Zusätzliche Maßnahmen zur Gewährleistung der Unabhängigkeit der Geschäftsführung der DB Netz seien nicht notwendig, da diese nicht in den europäischen Richtlinien erwähnt werden (Urt. v. 28.02.2013, Az. C-556/10).

Die Bahn-Richtlinie der EU schreibt eine Trennung des Bahnbetriebs vom Schienennetz vor, um Eisenbahnunternehmen einen gerechten und diskriminierungsfreien Zugang zum Bahnnetz zu ermöglichen. Die Europäische Kommission sah diese Vorgaben verletzt, da die DB Netz eine Tochtergesellschaft der Bahn-Holding ist, der auch Eisenbahnunternehmen angehören. Diese Unternehmenskonstruktion sei unzulässig, wenn nicht weitere Maßnahmen ergriffen würden, um die Unabhängigkeit der Geschäftsführung des Infrastrukturbetreibers sicherzustellen.

Kommission schlägt effektivere Trennung vor

Der Vizepräsident der Kommission, Siim Kallas, erklärte nach dem Urteil: "Während wir die Rechtsauslegung des Gerichts respektieren, bleibt die Europäische Kommission überzeugt davon, dass eine effektivere Trennung zwischen dem Betreiber des Schienennetzes und dem Bahnbetrieb notwendig ist, um allen Anbietern einen nicht diskriminierenden Marktzugang zu gewährleisten und so das Wachstum im Eisenbahnsektor anzukurbeln." 

In ihren Vorschlägen zum vierten Eisenbahnpaket vom Januar dieses Jahres hatte die Kommission diese Auffassung bereits betont. Die Vorschläge werden derzeit im Europäischen Parlament und von den Mitgliedstaaten diskutiert.

Eine ähnliche Klage der Kommission gegen Österreich wiesen die Luxemburger Richter ebenfalls ab (Az. C-555/10). Ungarn und Spanien wurden dagegen verurteilt, da ihre nationalen Vorschriften gegen das Eisenbahnverkehrsrecht der Union verstoßen (Az. 473/10 und 483/10).

asc/LTO-Redaktion

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EuGH zur Liberalisierung des Bahnmarktes: . In: Legal Tribune Online, 28.02.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8244 (abgerufen am: 17.02.2026 )

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