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EuGH zu schädlichem Gesundheitstipp: Zei­tung haftet nicht für fal­sche Tipps vom "Kräu­terp­farrer"

10.06.2021

Frau mit schockiertem Gesichtsausdruck liest Zeitung

sugar0607 - stock.adobe.com

Statt Rheumaschmerzen zu lindern, verursachte ein in der österreichischen Kronen-Zeitung abgedruckter Gesundheitstipp bei einer Leserin eine toxische Hautreaktion. Ein Fall für die Produkthaftungsrichtlinie ist das aber nicht, so der EuGH.

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Ein Zeitungsartikel mit einem unrichtigen Gesundheitstipp, bei dessen Befolgung Schmerzen entstehen statt gelindert zu werden, ist nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) kein fehlerhaftes Produkt im Sinne des Unionsrechts. Der Artikel könne daher keine verschuldensunabhängige Haftung des Verlegers oder der Druckerei begründen, so das Luxemburger Gericht am Donnerstag (Urt. v. 10.06.2021, Az. C-65/20). 

Das österreichische Boulevardblatt Kronen-Zeitung hatte im Dezember 2016 einen Beitrag von "Kräuterpfarrer Benedikt" veröffentlicht. In dem Beitrag empfahl der Pfarrer, Rheumaschmerzen durch eine Auflage aus geriebenem Kren (Meerrettich) zu lindern. Allerdings war die in dem Beitrag angeführte Dauer für die Auflage unzutreffend. Statt zwei bis fünf Stunden, wie es in dem Beitrag hieß, hätte es zwei bis fünf Minuten heißen müssen. 

Eine Abonnentin, die die Empfehlung wortwörtlich befolgte, erlitt durch die im Meerrettich enthaltenen scharfen Senföle eine toxische Kontaktreaktion und verlangte Schadensersatz. Der österreichische Oberste Gerichtshof bat den EuGH daraufhin um Klärung, ob in einem solchen Fall eine verschuldensunabhängige Haftung nach der Produkthaftungsrichtlinie in Betracht kommt. Bereits der Generalanwalt hatte die Frage in seinen Schlussanträgen verneint. 

Dem schloss sich nun auch der EuGH an. Der Artikel mit dem unrichtigen Gesundheitstipp sei kein "fehlerhaftes Produkt" im Sinne der Richtlinie 85/374/EWG. Der unrichtige Ratschlag beziehe sich nicht auf die gedruckte Zeitung als solches, entschied das Gericht. Damit gehöre der falsche Ratschlag auch nicht zu den der gedruckten Zeitung innewohnenden Faktoren, auf die es bei der Frage nach der Fehlerhaftigkeit eines Produkts ankomme. 

acr/LTO-Redaktion

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EuGH zu schädlichem Gesundheitstipp: . In: Legal Tribune Online, 10.06.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45168 (abgerufen am: 13.05.2026 )

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