Druckversion
Freitag, 11.09.2026, 22:32 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/eugh-c343-19-vw-diesel-abschalteinrichtung-klage-internationale-zustaendigkeit
Fenster schließen
Artikel drucken
42147

EuGH zur Gerichtszuständigkeit: Volks­wagen darf in Öst­er­reich ver­klagt werden

09.07.2020

VW-Logo

© rcfotostock - stock.adobe.com

Nicht nur in Deutschland, sondern auch im europäischen Ausland sehen sich Käufer vom deutschen Autobauer VW betrogen. Vor Gericht ziehen können sie dabei in ihrem Heimatstaat, entschied der EuGH.

Anzeige

Weil Volkswagen seine Kunden in ganz Europa vorsätzlich geschädigt habe, können diese den Konzern aus Niedersachsen regelmäßig auch in ihrem jeweiligen Heimatstaat verklagen und müssen nicht in Deutschland vor Gericht ziehen. Diese Entscheidung verkündete der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag (Urt. v. 09.07.2020, Az. C-343/19).

Damit folgte der EuGH den Schlussanträgen des Generalanwalts, der zu dem Ergebnis gekommen war, dass bei einer unerlaubten Handlung der Geschädigte nicht nur dort klagen könne, wo die Schädigungshandlung passiert ist, sondern auch dort, wo der Schaden eingetreten ist. Im Fall von VW sei letzteres der Ort, an dem das Fahrzeug gekauft wurde.

Dieser Ansicht folgten die Richter des EuGH in ihrem Urteil, das auf eine Klage in Österreich zurückging. Dort hatten 574 VW-Kunden ihre Ansprüche an den gemeinnützigen Verein für Konsumenteninformation (VKI) abgetreten, der vom deutschen Autobauer eine Zahlung von über 3,6 Millionen Euro verlangte. Zudem sollte VW für alle noch nicht bezifferbaren bzw. künftig eintretenden Schäden haftbar gemacht werden. Grund dafür war auch dort die inzwischen bekannte Abschalteinrichtung in VW-Diesel-Motoren, die am Prüfstand einen Abgasausstoß im Rahmen der vorgeschriebenen EU-Höchstwerte anzeigen ließ, die unter realistischen Bedingungen aber nicht erreicht wurden. Vor dem deutschen Bundesgerichtshof wurde VW deshalb bereits zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt.

Die österreichischen Kunden, argumentierte nun der VKI, hätten bei Kenntnis dieser manipulierten Abschalteinrichtung die Fahrzeuge entweder gar nicht oder nicht zu diesem Preis gekauft.

EuGH: Wer manipulierte Fahrzeuge im Ausland verkauft, kann auch erwarten, dort verklagt zu werden

VW entgegnete der Klage, österreichische Gerichte seien schon gar nicht zuständig, um über die Ansprüche der Kunden zu befinden. Nach der EU-Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit sind grundsätzlich die Gerichte in dem Staat zuständig, in dem der Beklagte seinen Sitz hat. Geht es allerdings um eine deliktische Haftung, wie sie hier in Rede steht, kommen sowohl der Ort, an dem der Schaden eingetreten ist, als auch der Ort, an dem das für den Schaden ursächliche Geschehen stattfand, in Betracht. 

Der Ort des ursächlichen Geschehens befindet sich in Deutschland, da hier die Abschaltvorrichtung eingebaut wurde. Umstritten war allerdings die Frage nach dem Ort des Schadenseintritts: Reicht der bloße Kauf eines solchen Fahrzeugs in Österreich, um dort eine Gerichtszuständigkeit zu begründen? Das wollte das mit der Sache befasste österreichische Landesgericht Klagenfurt vom EuGH wissen und legte ihm diese Frage vor.

Die Luxemburger Richter stellten nun klar, dass für den Fall, dass in einem Staat manipulierte Fahrzeuge danach bei einem Händler in einem anderen Mitgliedstaat erworben werden, der Ort der Verwirklichung des Schadens in diesem anderen Mitgliedstaat (hier also Österreich) liege. Zwar seien die VW-Fahrzeuge bereits bei Auslieferung mit dem fraglichen Mangel behaftet gewesen, allerdings liegt der Schaden laut der Klage des VKI gerade in dem aus Verbrauchersicht zu viel gezahlten Kaufpreis für die Fahrzeuge. Dieser habe sich erst zum Zeitpunkt des Erwerbs dieser Fahrzeuge verwirklicht, schlossen sich nun die Luxemburger Richter an.

Dabei betonte der EuGH: Ein Autohersteller, der unzulässige Manipulationen an in anderen Mitgliedstaaten verkauften Fahrzeugen vornehme, könne vernünftigerweise erwarten, dass er auch vor den Gerichten dieser Staaten verklagt werde.

mam/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

EuGH zur Gerichtszuständigkeit: . In: Legal Tribune Online, 09.07.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42147 (abgerufen am: 11.09.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Europa- und Völkerrecht
    • Abgasaffäre
    • Europa
    • Gerichte
    • Schadensersatz
    • Verbraucherschutz
  • Gerichte
    • Europäischer Gerichtshof (EuGH)
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt von außen 10.09.2026
Diskriminierung

BAG zur Benachteiligung vor 17 Jahren:

Anwalt erhält keine 236.000 Euro als ent­gan­genen Gewinn

Wer nach jahrelanger Anstellung wieder arbeitslos wird, ist im allgemeinen Lebensrisiko. Ein Anwalt bekommt daher keinen Schadensersatz mehr für eine Benachteiligung vor 17 Jahren. Er unterliegt damit vor dem BAG gegen die R+V.

Artikel lesen
Ukrainische Soldaten feiern den Unabhängigkeitstag am 24. August 2026 09.09.2026
Ukraine-Krieg

EuG zu "Make Russia Pay":

Rus­si­sches Geld darf zur Ukraine-Unter­stüt­zung ein­ge­setzt werden

Die EU nutzt auch Erträge aus eingefrorenen russischen Vermögenswerten, um die ukrainischen Streitkräfte zu unterstützen. Ungarn wollte diese Mittelzuweisung angreifen. Das EuG sieht dafür aber keine Zuständigkeit der Unionsgerichte.

Artikel lesen
Hände unterschreiben Dokumente an einem Schreibtisch 09.09.2026
Diskriminierung

R+V im Streit mit Anwalt wieder vor dem BAG:

Scha­dens­er­satz nach Dis­kri­mi­nie­rung bis zur Rente?

Eine Diskriminierungsklage gewinnen und dann für viele Jahre entgangenen Gewinn fordern? Das macht ein Anwalt aus München. Nun entscheidet das BAG über die zeitliche Grenze von Schadensersatz.

Artikel lesen
Eine Stele mit der Aufschrift "Cour de Justice de l'union Européene" vor dem Gebäude des EuGH. 08.09.2026
Vorlagepflicht

EuGH zur Vorlagepflicht letztinstanzlicher Gerichte:

Wann die Nicht­vor­lage an den EuGH zur Staats­haf­tung führt

Das letztinstanzliche Gericht hätte dem EuGH eine Frage vorlegen müssen – tut es aber nicht, und eine Partei verliert deshalb den Prozess. Haftet dafür der Staat? Nicht immer, sagt der EuGH in zwei neuen Entscheidungen.

Artikel lesen
Zwei lachende Personen in einer Achterbahn, welche die Arme nach oben ausstrecken. 08.09.2026
Verkehrssicherungspflicht

AG München zu Verkehrssicherungspflicht bei Fahrgeschäften:

Arme hoch – aber auf eigenes Risiko

Pünktlich zur Wiesn stellt das Amtsgericht München klar: Wer die Arme trotz entsprechender Warnhinweise aus einem Fahrgeschäft streckt, kann nicht ohne Weiteres auf Schmerzensgeld hoffen.

Artikel lesen
Das Schiff Aida-prima im Hamburger Hafen 07.09.2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

OLG Rostock zu Kreuzfahrt-Reisebedingungen:

Umbu­chen und Stor­no­ge­bühr ver­langen können geht zu weit

Stornogebühr, Umbuchung und Quarantänekosten: Mehrere Klauseln in den Bedingungen eines Kreuzfahrt-Reiseveranstalters halten der rechtlichen Prüfung durch das OLG Rostock nicht stand.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Wolters Kluwer
Werk­stu­dent - Con­tent Schul­ma­na­ge­ment (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von Bitkom e.V.
Ma­na­ger Di­gi­tal Con­tent & Recht (m/w/d)

Bitkom e.V., Ber­lin

Logo von ADVANT Beiten
Re­fe­ren­da­re (w/m/d) – Brüs­sel

ADVANT Beiten, Brüs­sel

Logo von HUK-COBURG
Ju­rist Pro­dukt­ent­wick­lung / Kfz-Ver­si­che­rung (w/m/d)

HUK-COBURG, Co­burg

Logo von GIGA.GREEN GmbH
Le­gal Coun­sel (al­le) - Bau­recht

GIGA.GREEN GmbH, Ber­lin

Logo von ARQIS
Re­fe­ren­dar (m/​w/​d) Re­gu­lato­ry

ARQIS, Ber­lin

Logo von Technische Universität München
Voll­ju­ris­tin­nen/Voll­ju­ris­ten (w/m/d)

Technische Universität München, Mün­chen

Logo von Freshfields
Rechts­an­walt / Li­ti­ga­tor (m/w/x)

Freshfields, Han­no­ver

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
UpDate: Fristverlängerungsanträge – Berufungsbegründung – aktuelle Rechtsprechung des BGH

14.09.2026

Legal Lounge Frankfurt

18.09.2026, Frankfurt am Main

Logo von eagle lsp
EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

15.09.2026

Logo von Fachseminare von Fürstenberg
ChatGPT & Co. für Juristen

15.09.2026

75. Deutscher Juristentag

16.09.2026, Erfurt

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH