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Ministerrat beschließt GEAS: EU-Asyl­re­form nimmt letzte Hürde

14.05.2024

Das Bild zeigt Migranten, die von Polizei betreut werden, im Kontext der aktuellen EU-Asylreform und deren Herausforderungen.

Asylsuchende hoffen auf Lampedusa unter schwierigen Bedingungen darauf, dass ihr Asylverfahren erfolgreich für sie ausgeht. Foto: picture alliance / ZUMAPRESS.com | Cecilia Fabiano.

Lange Jahre hat die EU über eine gemeinsame Asylreform gerungen. Mit der Entscheidung des Rates ist die Asylreform nun beschlossene Sache. Bundesinnenministerin Nancy Faeser will sich mit der Umsetzung beeilen.

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Nachdem im April das Europäische Parlament für das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) gestimmt haben, hat die umstrittene Asylreform nun auch im Rat der Europäischen Union die letzte Hürde genommen. Dieser Schritt galt zwar nach dem langwierigen Einigungsprozess nur noch als Formalität, dennoch steht jetzt erst endgültig fest: Die Reform kommt und die europäischen Regeln für Migration werden deutlich strenger als zuvor.

Durch die GEAS-Reform wird ein einheitliches Verfahren für alle europäischen Mitgliedstaaten eingeführt, um so den Asylprozess insgesamt zu beschleunigen. So sollen Asylverfahren für Menschen mit geringer Bleibewahrscheinlich direkt an den Außengrenzen der EU durchgeführt werden. Diese "Auffanglager" standen von Anfang an unter scharfer Kritik, da hier Menschen bis zu zwölf Wochen unter haftähnlichen Bedingungen festgehalten werden können.

Der neu eingeführte, verpflichtende Solidaritätsmechanismus soll für einen gerechteren Ausgleich zwischen den Mitgliedstaaten sorgen: Grundsätzlich müssen alle Mitgliedstaaten Geflüchtete aufnehmen. Wer dies nicht tut, muss entsprechende Zahlungen leisten.

Faeser will EU-Kompromiss schnell umsetzen

Diesem Ergebnis sind jahrelange Diskussionen über die europäische Regulierung von Migration und Verteilung von Geflüchteten vorausgegangen. Die Bundesregierung zeigt sich zufrieden mit dem Ergebnis, während Menschenrechtsorganisationen über die geplanten Verfahren entsetzt sind. "Wir haben so in den letzten Monaten mehr erreicht als andere in den letzten 20 Jahren – und das mit humanitärer Verantwortung und ohne Ressentiments", so Bundesinnenministerin Nancy Faeser.

Die Mitgliedstaaten haben nun eine Frist von zwei Jahren für die Umsetzung der GEAS-Reform in nationales Recht. Diese Frist soll aber scheinbar nicht ausgereizt werden, denn laut Angaben des Bundesinnenministeriums wird an den Gesetzesentwürfen bereits intensiv gearbeitet. "Wir werden jetzt die deutsche Gesetzgebung schnell an das neue europäische Recht anpassen", stellt Faeser in Aussicht.

Denn die durch die Reform erhoffte Entlastung von Städten und Kommunen wird erst mit Umsetzung ins nationale Recht eintreten.

mka/LTO-Redaktion

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Ministerrat beschließt GEAS: . In: Legal Tribune Online, 14.05.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54538 (abgerufen am: 16.02.2026 )

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