Die nordrhein-westfälischen Kommunen prozessieren gegen die ihrer Ansicht nach überhöhte Beteiligung an den Kosten der deutschen Einheit. Die kommunalen Spitzenverbände teilten mit, dass am Montag 91 Städte und Gemeinden beim VGH in Münster Klage eingereicht hätten. Nach Berechnungen der Kommunen sollen sie bis 2019 rund zwei Milliarden Euro zu viel bezahlen.
Die Klage richtet sich gegen das Einheitslastenabrechnungsgesetz,
das der Landtag Anfang 2010 zur Zeit der schwarz-gelben Regierung des
damaligen Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers (CDU) verabschiedet
hatte.
"Die Kommunen in NRW fordern eine nachvollziehbare und inhaltlich überzeugende Abrechnung der einheitsbedingten Lasten", erklärten die drei kommunalen Spitzenverbände. Zwanzig Jahre nach der deutschen Einheit dürfe eine "Politik nach Kassenlage" nicht zu einem rechtswidrigen Methodenwechsel zulasten der Kommunen führen.
Die veranschlagten Kalkulationen seien inakzeptabel und führten
alle Bemühungen zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte ad
absurdum. Die Verfassungsbeschwerde werde daher von weiteren 142
Städten und Gemeinden finanziell und ideell unterstützt. Auch die
Kreise hätten ihre Solidarität erklärt.
dpa/age/LTO-Redaktion
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Einheitslastenabrechnungsgesetz: . In: Legal Tribune Online, 07.02.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2492 (abgerufen am: 14.12.2024 )
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