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EGMR zur Meinungsfreiheit: Völkermord an Armeniern darf geleugnet werden

18.12.2013

Die Behauptung, das osmanische Reich habe während des Ersten Weltkrieges keinen Völkermord an der armenischen Bevölkerung begangen, ist nach einer Entscheidung des EGMR vom Dienstag von der Meinungsfreiheit gedeckt. Das Straßburger Gericht gab damit einem türkischen Politiker Recht, der sich gegen seine Verurteilung durch die Schweizer Justiz gewehrt hatte.

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Doğu Perinçek, Vorsitzender der türkischen Arbeiterpartei, hatte 2005 in der Schweiz bei mehreren Vorträgen einen Völkermord im Osmanischen Reich an den Armeniern im Jahre 1915 geleugnet. Es handle sich dabei um eine "internationale Lüge". In der Folge war er von den Schweizer Gerichten zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die eidgenössischen Gerichte waren der Ansicht, Perinçek habe bei seiner Äußerung rassistische Motive verfolgt.

Die Richter des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) urteilten nun, dass sich Perinçek bei der Verneinung eines Genozides an den Armeniern auf die Meinungsäußerung berufen kann. Es gehöre zu den fundamentalen Aspekten einer pluralistischen und demokratischen Gesellschaft, dass auch umstrittenen Meinungen geäußert werden dürfen. Und um eine solche handle es sich bei der Frage, ob das Massaker an den Armeniern ein Völkermord gewesen sein. Es herrsche in der akademischen Welt insofern Uneinigkeit. Auch in der internationalen Staatengemeinschaft würden nur 20 von 190 Staaten von einem Völkermord ausgehen. Da Perinçek weder die Ermordung noch die Deportationen von Armeniern durch das Osmanische Reich geleugnet habe, sei auch das Andenken der Verstorbenen nicht verunglimpft worden (Urt. v. 17.11.2013, Az. 27510/08).

Die Straßburger Richter stellten jedoch klar, dass die Leugnung des Holocausts an den Juden durch das nationalsozialistische Regime dagegen sehr wohl unter Strafe gestellt werden könne. Hier würden klare historische Fakten verneint, die ein internationales Gericht bestätigt hat. Bei der Holocaust-Leugnung würden die Andenken an die Verstorbenen verunglimpft.

mbr/LTO-Redaktion

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EGMR zur Meinungsfreiheit: . In: Legal Tribune Online, 18.12.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10400 (abgerufen am: 06.06.2026 )

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