Ein verlorener Prozess wegen nicht erfüllter Abnahmeverträge bedroht Solarworld. 720 Millionen Euro Schadenersatz soll das Unternehmen dem ehemaligen Siliziumlieferanten Hemlock zahlen. Solarworld hofft nun auf die Berufungsinstanz.
Ein US-Gericht hat den Bonner Photovoltaikkonzern Solarworld zu umgerechnet mehr als 720 Millionen Euro Schadenersatz verurteilt. Das zuständige Gericht im US-Staat Michigan entschied am Dienstag (Ortszeit) in erster Instanz, dass dem ehemaligen Siliziumlieferanten Hemlock knapp 800 Millionen Dollar für nicht erfüllte Abnahmeverträge plus Zinsen zustünden, wie Solarworld am Mittwoch mitteilte. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Solarworld kündigte Berufung in den USA an.
Das Berufungsverfahren werde voraussichtlich etwa ein Jahr dauern, erklärte Solarworld in einer Mitteilung an die Aktionäre. Für den Fall einer Niederlage auch in zweiter Instanz in den USA rechne Solarworld außerdem nicht damit, dass das Urteil in Deutschland vollstreckbar wäre. Gegen die Lieferverträge bestünden kartellrechtliche Bedenken nach europäischem Recht. Sie würden eine Anerkennung des US-Urteils in Deutschland voraussichtlich verhindern, erklärte der Solarhersteller.
Solarworld bestätigte deshalb die bisherige Risikoeinschätzung des Prozesses aus dem aktuellen Geschäftsbericht als "gering". Sollte es aber doch zur Vollstreckung kommen, "hätte dies erhebliche negative Auswirkungen auf die Liquiditätslage der Gesellschaft bis hin zur Bestandsgefährdung", heißt es in demselben Geschäftsbericht.
Keine Rückstellungen für Prozess gebildet
Das US-Unternehmen beruft sich auf langfristige Lieferverträge, die Solarworld und Hemlock 2005 geschlossen hatten. Solarworld hatte die vertraglich zugesicherte Abnahme von Hemlock-Silizium zu festen Preisen in der weltweiten Solarkrise gestoppt, nachdem der Siliziumpreis dramatisch abgestürzt war. Deshalb hatte Hemlock 2013 Klage in den USA erhoben.
Solarworld beschäftigt weltweit rund 3.800 Mitarbeiter. Das Bonner Unternehmen, das 2013/14 gerade einen scharfen Schuldenschnitt hinter sich gebracht hat und noch in der Restrukturierung steckt, hatte für den Prozess keine Rückstellungen gebildet. Die Schadenersatzsumme übersteigt die aktuell flüssigen Mittel um ein Vielfaches. Der Börsenkurs fiel am Morgen leicht.
Solarworld hatte in der Vergangenheit mehrfach darauf hingewiesen, dass sich Unternehmenschef Frank Asbeck um eine gütliche Einigung mit Hemlock bemühe.
dpa/una/LTO-Redaktion
US-Gericht verurteilt Bonner Solarunternehmen: . In: Legal Tribune Online, 27.07.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20129 (abgerufen am: 15.10.2024 )
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