DAV und DJB haben sich gegen den AfD-Abgeordneten Stephan Brandner als Vorsitzenden des Rechtsausschusses im Bundestag ausgesprochen. Der Rechtsanwalt war im Thüringer Landtag wiederholt negativ aufgefallen.
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) und der Deutsche Juristinnenbund (DJB) haben dem Rechtsausschuss des Bundestags dringend davon abgeraten, den AfD-Abgeordneten Stephan Brandner zum Vorsitzenden zu bestimmen. Die beiden Verbände erklärten am Dienstag, es sei "unangemessen, wenn Personen zum Vorsitzenden des Rechtsausschusses bestimmt werden, die durch unparlamentarisches Verhalten aufgefallen sind".
Brandners Verhalten im Thüringer Landtag habe dort zu zahlreichen Ordnungsrufen und sogar zum Ausschluss von Sitzungen geführt. "Zum fortlaufenden Verhalten des Abgeordneten Brandner gehört es offenbar, den politischen Gegner persönlich zu beleidigen und zu diffamieren", hieß es in der Erklärung weiter.
An diesem Mittwoch konstituieren sich die Fachausschüsse des Bundestages. Die AfD hat neben dem Rechtsanwalt Brandner noch zwei weitere Abgeordnete als Vorsitzende nominiert. Der Wirtschaftswissenschaftler Peter Boehringer soll künftig den Haushaltsausschuss leiten. Sebastian Münzenmaier aus Rheinland-Pfalz soll Vorsitzender des Tourismus-Ausschusses werden.
32 Ordnungsrufe im Landtag
Die Vorsitzenden werden normalerweise nicht gewählt, sondern nur "bestimmt". Sollte es allerdings Widerspruch gegen einen Abgeordneten geben, müssten die Mitglieder des Ausschusses wählen. Um als Vorsitzender gewählt zu werden, sind mehr Ja- als Nein-Stimmen notwendig.
Brandner hatte vor seinem Wechsel nach Berlin den Rechtsausschuss im Thüringer Landtag geleitet. Bis zum 1. September 2017 hatte er im Landtag 32 Ordnungsrufe kassiert. Zweimal wurde er ausgeschlossen.
dpa/mam/LTO-Redaktion
DAV und DJB gegen AfD-Abgeordneten: . In: Legal Tribune Online, 30.01.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26789 (abgerufen am: 06.10.2024 )
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