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Mutmaßliche Ex-RAF-Terroristin: JVA lockert Haft­be­din­gungen für Daniela Klette

19.04.2024

Daniela Klette

Daniela Klette darf wieder Kontakt zu Mithäftlingen haben. Auch ihre Zelle wird nicht mehr videoüberwacht. Foto: picture alliance/dpa | Uli Deck.

Im Februar wurde die mutmaßliche Ex-RAF-Terroristin Klette festgenommen. In der U-Haft galten für sie bislang strenge Regeln: Unter anderem Videoüberwachung in der Zelle und Isolationshaft. Das hat sich nun geändert.

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Die Haftbedingungen für die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette im Frauengefängnis Vechta in Niedersachsen sind nach Angaben ihres Anwalts gelockert worden. Die 65-Jährige werde nicht mehr von anderen Gefangenen abgesondert, bestätigte ihr Rechtsanwalt Lukas Theune am Freitag einen Bericht des Spiegels. "Sie darf nun auch Kontakt zu anderen Untersuchungsgefangenen haben, nicht jedoch zu Strafgefangenen", teilte Theune der Deutschen Presse-Agentur mit. 

Weil Klette auch nicht mehr als suizidgefährdet gelte, werde ihre Zelle in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Vechta auch nicht mehr per Video überwacht und sie dürfe nun auch einen Kugelschreiber haben, bestätigte ihr Anwalt. Das wurde ihr bislang nicht erlaubt, weil sie sich damit nach Einschätzung der Anstaltsleitung hätte verletzen können.

"In ihrem neuen Haftraum hat sie auch kein Lochblech mehr vor dem Fenster, das ihr das Tageslicht nahm", so Theune. Ende März hatte er die Haftbedingungen seiner Mandantin kritisiert und gesagt, sie werde komplett isoliert. Das Justizministerium erklärte hierzu damals, die JVA sei zu dem Ergebnis gekommen, dass eine erhöhte Fluchtgefahr bestehe - was der Ermittlungsrichter bei Festlegung der Haftumstände bestätigt habe. 

Klette werden versuchter Mord, Sprengstoffanschläge und Raubüberfälle mit Schusswaffengebrauch vorgeworfen. Deshalb eröffnete der Ermittlungsrichter des BGH im März auch einen zweiten Haftbefehl gegen Klette. Sie gehörte wie ihre Komplizen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub, nach denen weiter gefahndet wird, der sogenannten dritten Generation der linksextremistischen RAF an. 1998 erklärte sich die RAF, die bis 1991 zahlreiche Anschläge verübte und Menschen getötet hatte, für aufgelöst. 

dpa/cho/LTO-Redaktion

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Mutmaßliche Ex-RAF-Terroristin: . In: Legal Tribune Online, 19.04.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54375 (abgerufen am: 18.06.2026 )

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