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BVerwG zu Bundesliga-Managerspiel: "Super Manager" ist kein Glücksspiel

17.10.2013

Die Betreiber von kommerziellen Bundesliga-Managerspielen im Internet können aufatmen. Das BVerwG entschied am Mittwoch, dass es sich bei dem Fantasy-League-Spiel "Super Manager" nicht um ein Glücksspiel im Sinne des Glückspielstaatsvertrags handelt. Es könne daher nicht verboten werden.

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Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) reicht ein einmaliges Entgelt, welches für die Teilnahme am Managerspiel "Super Manager" anfällt, nicht aus, um dieses als Glücksspiel im Sinne des Staatsvertrags zu qualifizieren (Urt. v. 16.10.2013, Az. 8 C 21.12).

Die Axel Springer AG, welche das Spiel anbietet, hatte sich gegen eine Untersagungsverfügung des Regierungspräsidiums Karlsruhe gewehrt, das dem Unternehmen verbiete wollte, das Spiel zu veranstalten und zu bewerben.

Bei dem Spiel können Teilnehmer nach einer einmaligen Zahlung von 7,99 Euro eine fiktive Fußballmannschaft aus Spielern der Bundesliga zusammenstellen. Auf Grundlage einer Jury-Bewertung der Leistung dieser Spieler im echten Spielgeschehen der Bundesliga sammeln die Teilnehmer entsprechend Punkte. An die Bestplazierten werden Sach- und Geldgewinne ausgeschüttet.

Suchtpotenzial nicht sonderlich hoch

Ein Glückspiel sei das nicht, urteilten die Leipzigiger Richter nun. Der Glücksspielbegriff in § 3 Abs. 1 S. 1 des Glücksspielstaatsvertrags dürfe nicht zu weit ausgelegt werden. Nach dieser Vorschrift liegt ein Glücksspiel vor, wenn ein Entgelt für den Erwerb einer Gewinnchance verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt.

Dies treffe bei einem Managerspiel wie diesem aber nicht zu. Das einmalig zu zahlende Entgelt sei lediglich eine Gebühr, um überhaupt am Spiel teilzunehmen. Die Spielregeln ließen es hingegen nicht zu, im Laufe des Spiels weitere Geldbeträge aufzuwenden in der Hoffnung, erlittene Misserfolge auszugleichen.

Das Suchtpotenzial sei daher nicht sonderlich hoch, meint das BVerwG. Eine Anwendung des Glücksspielstaatsvertrages würde seinem Sinn und Zweck sowie dem Gebot der Verhältnismäßigkeit widersprechen.

una/LTO-Redaktion

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BVerwG zu Bundesliga-Managerspiel: . In: Legal Tribune Online, 17.10.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9821 (abgerufen am: 14.05.2025 )

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