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1867

BVerwG: Ernen­nung des OLG-Prä­si­denten in Kob­lenz rechts­widrig

von eso/LTO-Redaktion

04.11.2010

Der Präsidentenposten am OLG Koblenz muss neu vergeben werden. Nach einer Entscheidung des BVerwG wurde bei der Besetzung des Amtes das Grundrecht des Mitbewerbers auf wirkungsvollen Rechtsschutz verletzt.

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Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am Donnerstag der Konkurrentenklage eines unterlegenen Mitbewerbers um den Präsidentenposten am Oberlandesgericht (OLG) Koblenz stattgegeben und die Ernennung aufgehoben. In den Vorinstanzen hatte die Klage keinen Erfolg gehabt. Der bisherige Präsident wurde durch den Justizminister unmittelbar nach Eingang der vorinstanzlichen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz im Justizministerium ernannt.

Nach Ansicht der Leipziger Richter wurde durch die angegriffene Ernennungsentscheidung des Justizministeriums im Mainz das Grundrecht des Klägers auf wirkungsvollen Rechtsschutz verletzt, da sie bereits erfolgte, bevor der unterlegene Bewerber die Möglichkeiten der gerichtlichen Nachprüfung ausgeschöpft hatte. In Fällen dieser Art müsse der Grundsatz der Ämterstabilität, nach dem die Vergabe eines Amtes rechtsbeständig ist, zurückstehen (BVerwG, Urt. v. 04.11.2010, Az. 2 C 16.09).

Nun muss das Amt aufgrund eines völlig neuen Auswahlverfahrens durch das Land Rheinland-Pfalz vergeben werden, bei dem sich neben den bisherigen Bewerbern auch neue Kandidaten bewerben können.

 

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eso/LTO-Redaktion, BVerwG: Ernennung des OLG-Präsidenten in Koblenz rechtswidrig . In: Legal Tribune Online, 04.11.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1867/ (abgerufen am: 31.05.2023 )

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