Druckversion
Dienstag, 6.10.2026, 21:07 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bverwg-entgeltgenehmigungen-der-bundesnetzagentur-aufgehoben
Fenster schließen
Artikel drucken
1773

BVerwG: Entgeltgenehmigungen der Bundesnetzagentur aufgehoben

von plö/LTO-Redaktion

22.10.2010

Das BVerwG in Leipzig hat zwei Entgeltgenehmigungen, die die Bundesnetzagentur erteilt hatte, auf die Klagen von Wettbewerbern der entgeltberechtigten Unternehmen aufgehoben.

Anzeige

Bei den durch die Genehmigungen begünstigten Unternehmen handelt es sich um Mobilfunkunternehmen, die ihren Kunden so genannte Nahbereichs- (oder Homezone-) Produkte anbieten. Gekennzeichnet sind diese Produkte dadurch, dass der Kunde gegen Zahlung eines Zusatzentgeltes die Möglichkeit hat, mit seinem Mobiltelefon innerhalb des Nahbereichs um einen geographischen Standort zu Festnetzkonditionen anzurufen und angerufen zu werden.

Hierfür wird dem Kunden eine Festnetznummer aus dem Rufnummernbestand eines Festnetzbetreibers, des Kooperationspartners des betreffenden Mobilfunkunternehmens, zugeteilt. Die Entgelte, die die beiden betroffenen Mobilfunkunternehmen für die Zustellung von Anrufen erheben, die aus anderen Netzen als dem eigenen Mobilfunknetz eingehen, unterliegen der Regulierung. Dies gilt auch für Anrufe, die im Rahmen der vorgenannten Nahbereichsprodukte aus dem Festnetz des Kooperationspartners ankommen.

Die Bundesnetzagentur hat durch umstrittene Bescheide Entgelte für die Anrufzustellung in die beiden Mobilfunknetze für den Zeitraum August 2006 bis November 2007 in Höhe genau festgelegter Beträge je Verbindungsminute genehmigt. Die Genehmigungen sahen jedoch vor, dass die genehmigten Entgelte ohne Begrenzung "unterschritten" werden durften, wenn die Anrufe im Nahbereich zugestellt wurden.

Dagegen wandten sich zwei Festnetzunternehmen mit dem Argument, in der nicht näher eingegrenzten Unterschreitung der regulären Zustellungsentgelte liege ein missbräuchliches Preisdumping, welches die Verdrängung von Festnetzanschlüssen durch Mobilfunkanschlüsse fördere. Die Klagen wurden zunächst vom Verwaltungsgericht Köln abgewiesen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) gab ihnen in der Revisionsinstanz statt.

Die Richter befanden die angefochtenen Genehmigungen, soweit sie die Entgelte für die Anrufzustellung an geographische Rufnummern im Rahmen der Nahbereichsprodukte der beiden Mobilfunkunternehmen betreffen, als zu unbestimmt. Durch die Gestattung einer nach unten offenen Preisspanne stellten sie die - regulierungsbedürftigen - Zustellungsentgelte im Ergebnis von der Genehmigungspflicht praktisch weitgehend frei. Diese Unbestimmtheit eröffnete im Genehmigungszeitraum zumindest die Möglichkeit, die Unterdeckung der Zustellungskosten in einer Weise auszugleichen, die die Wettbewerbsmöglichkeiten der Festnetzbetreiber auf den Endkundenmärkten unlauter beeinträchtigen konnte.

Die Bundesnetzagentur sei zwar ersichtlich davon ausgegangen, dass die Kosten für die Zustellung von Anrufen zu geographischen (Nahbereichs-) Rufnummern, soweit sie nicht durch die (niedrigeren) Zustellungsentgelte gedeckt wurden, von den Nachfragern der Nahbereichsprodukte, das heißt den Endkunden der beiden betroffenen Mobilfunkunternehmen, durch höhere Anschluss- bzw. Verbindungsgebühren selbst bezahlt wurden. Sie habe aber keine Vorsorge dagegen getroffen, dass die Mobilfunkunternehmen (auch) durch etwaige andere Formen einer Querfinanzierung missbräuchliche Anreize für eine Abwanderung von Kunden aus dem Festnetz schaffen konnten. Die Wettbewerber haben einen Anspruch darauf, dass die Bundesnetzagentur durch inhaltlich bestimmte Entgeltgenehmigungen schon der Möglichkeit missbräuchlicher Gestaltungen entgegenwirkt.

(BVerwG, Urt. v. 20.10.2010, Az. 6 C 18.09 und 6 C 19.09)

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BVerwG: . In: Legal Tribune Online, 22.10.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1773 (abgerufen am: 06.10.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Öffentliches Recht
    • Telekommunikation
  • Gerichte
    • Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
Vodafone Logo vor Gebäude 10.09.2026
Telekommunikation

Einseitige Vertragsänderungen bei Internetverträgen:

EuGH stärkt Rechte von End­nut­zern im Streit um Vod­a­fone-AGB

Dürfen Internetanbieter einseitig Verträge ändern? Aus Sicht von Vodafone folgt ein solches Recht aus dem Telekommunikationsgesetz. Der EuGH widerspricht. 

Artikel lesen
Frau tippt auf einem Apple iPhone eine Whatsapp-Nachricht ein (Symbolbild) 30.07.2026
Datenschutz

BGH verhandelt Rechtsstreit unter ehemaligen Freundinnen:

Kann pri­vates Petzen ein DSGVO-Ver­stoß sein?

Eine Frau gab private WhatsApp-Nachrichten einer ehemaligen Freundin an deren Arbeitgeberumfeld weiter. Die verlor daraufhin ihren Job. Jetzt verhandelte der Bundesgerichtshof über den Fall: War die Weiterleitung rechtswidrig?

Artikel lesen
ANOM 07.07.2026
Beweisverwertungsverbot

Geleakte Anom-Dokumente:

Wenn Ermittler Gerichte an der Nase her­um­führen

Der BGH hielt Anom-Daten für verwertbar, weil er den Angaben ausländischer Ermittler blind vertraute. Dokumente, die Christian Lödden und Johannes Makepeace auswerteten, zeigen indes: Nicht nur die Nutzer der Messenger-App wurden getäuscht.

Artikel lesen
Smartphone entsperren 06.08.2025
Strafverteidiger, StV

BGH zur zwangsweisen Entsperrung des Smartphones:

Ein Fin­ger­zeig gegen das Recht

Umstrittene Entscheidung: Der BGH reicht den Strafverfolgungsbehörden den Schlüssel zu biometrisch gesicherten Smartphones – oder auch den Finger des Beschuldigten. Die Herleitung ist verfassungswidrig, meint Felix Ruppert.

Artikel lesen
Grimasse schneidender Emoji 27.11.2024
Vertragsrecht

OLG München legt Chatverlauf aus:

Was bedeutet dieses Emoji?

Als der Verkäufer eines Ferraris per WhatsApp beichtete, dass das Auto später kommen werde, antwortete der Käufer mit dem Grimasse schneidenden Emoji. Das kann vieles bedeuten, aber bestimmt keine Zustimmung zur Lieferverzögerung, so das OLG.

Artikel lesen
Ein Tesla von innen 22.11.2024
Überwachung

Justizminister beraten:

Auto­her­s­teller sollen Straf­ver­fol­gern beim Abhören helfen

Strafverfolgern gelingt es immer seltener, Gespräche potenzieller Straftäter heimlich in Autos abzuhören. Grund ist die moderne Diebstahlsicherung vieler Autos. Baden-Württemberg will daher die Automobilhersteller in die Pflicht nehmen.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Redeker Sellner Dahs
Wis­sen­schaft­li­che/r Mit­ar­bei­ter/in (m/w/d) im öf­f­ent­li­chen Recht...

Redeker Sellner Dahs, Ber­lin

Logo von Generali Investments Holding S.p.A.
Stu­den­ti­sche Aus­hil­fe (m/w/d) In­vest­ments Le­gal

Generali Investments Holding S.p.A., Köln

Logo von Latham & Watkins LLP
Days of Win­ter – Co­me and Meet Us Abo­ve the Clouds

Latham & Watkins LLP, Gar­misch-Par­ten­kir­chen

Logo von ADVANT Beiten
As­so­cia­te (w/m/d) – Steu­er­recht

ADVANT Beiten, Düs­sel­dorf

Logo von Rundfunk Berlin Brandenburg (rbb)
JU­RIS­TI­SCHE*R RE­FE­RENT*IN

Rundfunk Berlin Brandenburg (rbb), Pots­dam und 1 wei­te­re

Logo von becker bohn rechtsanwälte
Rechts­an­walts­fach­an­ge­s­tell­te (m/w/d)

becker bohn rechtsanwälte, Stutt­gart

Logo von Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen
Ju­ris­ti­sche Re­fe­ren­tin | Ju­ris­ti­scher Re­fe­rent (m/w/d)

Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Düs­sel­dorf

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Öf­f­ent­li­ches (Wirt­schafts-) Recht (w/m/d)

Noerr, Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Freshfields
Freshfields NextGen AI

06.11.2026, Brüssel

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Praktikantenprogramm FPS in Practice - Frühjahr 2027, Frankfurt

18.02.2027, Frankfurt am Main

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH