Druckversion
Samstag, 16.05.2026, 08:00 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bverwg-aufnahme-fluechtlinge-moria-durch-die-laender-nicht-moeglich
Fenster schließen
Artikel drucken
47854

BMI und Berliner Senat zu Moria-Urteil des BVerwG: "Geschwächter Hand­lung­spiel­raum für die Länder"

16.03.2022

Das Bild zeigt Wäsche, die in einem Flüchtlingslager hängt, und symbolisiert die prekären Lebensbedingungen der dortigen Menschen.

Innensenatorin Spranger bedauert das Urteil der BverwG transfers-film - stock.adobe-com

Das BVerwG hat die Rechtsansichten des BMI zur Aufnahme Geflüchteter aus Moria bestätigt. Das Land Berlin fühlt sich weiterhin verpflichtet, Menschen in Not zu helfen, und ist von dem Urteil enttäuscht.

Anzeige

Am Dienstag hat das BVerwG darüber entschieden, ob Bundesländer eigenmächtig aus humanitären Gründen Geflüchtete aus Griechenland aufnehmen dürfen. Geklagt hatte das Land Berlin, nachdem das Bundesinnenministerium (BMI) 2018 seine Zustimmung versagt hatte. Es blieb damit aber erfolglos.

Die Berliner Innensenatorin Iris Spranger (SPD) erklärte in einer Pressemitteilung, sie hätte sich einen anderen Ausgang des Verfahren gewünscht: "Der Handlungsspielraum der Länder ist damit deutlich eingeschränkter. Das Land Berlin sieht es als seine humanitäre Verpflichtung an, Menschen in Not zu helfen und wird dieser auch zukünftig mit allem, was uns zur Verfügung steht, nachkommen. Das stellen wir gerade im Umgang mit den geflüchteten Menschen aus der Ukraine unter Beweis. Ohne den Bund geht es allerdings nicht, hier ist jetzt dessen Unterstützung und Koordinierung gefragt."

Das BVerwG hatte die Rechtsauffassung des Bundesinnenministeriums (BMI) bestätigt - das allerdings damals von CSU-Minister Horst Seehofer geführt wurde. Inzwischen leitet mit Nancy Faeser eine SPD-Innenministerin das Haus. Offenbar wollte man im Streit mit dem ebenfalls SPD-geführten Berliner Senat dennoch eine grundsätzliche Klärung durch das BVerwG. Gegenüber LTO erklärte ein Sprecher des BMI, die Erteilung des Einvernehmens ziele "auf die Verhinderung negativer Auswirkungen auf die anderen Länder oder den Bund". Das berechtige das Ministerium, "ein koordiniertes Vorgehen aller EU-Mitgliedstaaten durch eine kohärente und einheitliche Vertretung der Bundesrepublik Deutschland zu befördern".

BMI begrüßt Engagement der Länder - aber nur mit Einvernehmen

Der Sprecher teilte auch mit: "Das BMI begrüßt grundsätzlich das Engagement vieler Länder, Kommunen und Hilfsorganisationen für schutzbedürftige Flüchtlinge." Anders als bei Landesaufnahmeprogrammen aus Drittstaaten wie Libanon oder Ägypten sehe das BMI jedoch aufgrund des Anwendungsvorrangs des europäischen Rechts und des Erfordernisses einer politischen und operativen Abstimmung des Vorgehens auf europäischer Ebene keinen Raum für Landesaufnahmeprogramme aus Griechenland oder anderen EU-Mitgliedstaaten, die nicht mit dem Bund abgestimmt sind. Ansonsten würde auch die Verhandlungsposition Deutschlands im Rat der Europäischen Union über das neue Europäische Migrations- und Asylpaket entscheidend geschwächt.

Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl bedauerte das Urteil, stellte aber fest, dass das BVerwG nicht der Argumentation gefolgt sei, wonach die unionsrechtlichen Dublin-Vorschriften über Asylverfahren von vorneherein einer humanitären Aufnahme von bereits in Europa befindlichen Geflüchteten über § 23 Abs. 1 AufenthG entgegen stünden. Grundsätzlich sei die Aufnahme möglich, wenn das Einvernehmen des Bundes erteilt werde. Nach dem Urteil müsse den Bundesländern mehr Freiheit zu humanitären Aufnahmen eingeräumt werden, forderte PRO ASYL.

Dazu fordert Pro Asyl eine Änderung des Aufenthaltsgesetzes. Der rechtspolitische Referent von Pro Asyl Peter von Dauer sagte gegenüber LTO: "Gefragt ist hierzu jetzt der Gesetzgeber, der § 23 Abs. 1 AufenthG entsprechend einem früheren Vorschlag des Bundesrates folgend dahingehend ändern sollte, dass künftig nicht mehr das Einvernehmen des BMI, sondern nur noch das Benehmen mit diesem erforderlich ist. Damit bliebe dem Bundesinnenministerium ein Informationsrecht eingeräumt sowie die Möglichkeit, zur Wahrung der Bundeseinheitlichkeit dem jeweils eine Aufnahme wünschenden Bundesland bundesrechtliche Belange mitzuteilen."

aka/cp/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BMI und Berliner Senat zu Moria-Urteil des BVerwG: . In: Legal Tribune Online, 16.03.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47854 (abgerufen am: 16.05.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Asyl
    • Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
    • Europa
    • Flüchtlinge
    • Griechenland
EuGH 12.05.2026
Medien

EuGH bestätigt Vergütungsregelung:

Ver­lage dürfen Meta & Co. zur Kasse bitten

Disruption im Mediensektor setzt Verlage unter Druck, gleichzeitig werden Konzerne wie Meta immer stärker. Die EU will für eine gesunde Balance sorgen – der EuGH billigt nun die italienische Umsetzung einer entsprechenden Richtlinie.

Artikel lesen
Das Bild zeigt einen Mann, der in einem Podcast über rechtliche Themen diskutiert, hinterlegt mit einem pinken Hintergrund. 09.05.2026
Podcast

Zurückweisungen / Ulmen vs. Spiegel / Freibad / Wal-Wissen:

Ulmen ver­liert gegen den Spiegel – Über­zeugt die Ent­schei­dung des LG Ham­burg?

Folge 58 des LTO-Podcasts, die Themen: Bundesregierung feiert ein Jahr Zurückweisungen an den Grenzen, die Polizei soll Gesichter im Netz abgleichen, der Spiegel durfte so über Ulmen berichten, Ausweispflicht im Freibad und: Dürfen alle wissen, wo…

Artikel lesen
Der Eingangsbereich des BAMF in Nürnberg 07.05.2026
Abschiebung

OVG Bremen legt EuGH zu Prüfung von Abschiebungsverboten vor:

Wie viel Macht dem BAMF?

Darf die Ausländerbehörde prüfen, ob einem Ausländer bei einer Abschiebung unmenschliche Behandlung droht? Oder gilt die vorausgegangene Entscheidung des BAMF fort? Das OVG Bremen hält eine deutsche Norm dazu für unionsrechtswidrig.

Artikel lesen
Der verschwommene Desktop eines Tablets. 07.05.2026
Künstliche Intelligenz

Einigung auf Änderungen am KI-Gesetz:

EU sagt sexua­li­sierter Deep­fake-KI den Kampf an

KI-Anwendungen, die gezielt zum missbräuchlichen Erstellen sexualisierter Deepfakes genutzt werden, sollen in der EU künftig verboten sein. Andere Vorgaben für KI-Anbieter wie ChatGPT, Grok und Co. werden hingegen verschoben.

Artikel lesen
Ein Mann hält ein Baby auf dem Arm. 29.04.2026
Familie

Recht auf "Vaterschaftsurlaub" wird durch EuGH entschieden:

Baby da, Papa weg?

In Deutschland können Väter nach Geburt Elternzeit oder Erholungsurlaub nehmen – aber keinen "Vaterschaftsurlaub", wie es die EU vorsieht. Verfahren laufen, doch der Fall eines Soldaten landete direkt beim BVerwG. Remo Klinger war vor Ort.

Artikel lesen
EU Parlament in Straßburg 28.04.2026
Sexualstrafrecht

Resolution zum einheitlichen Sexualstrafrecht verabschiedet:

EU-Par­la­ment will "Nur Ja heißt Ja" eta­b­lieren

Opferschutz und gemeinsame Standards: Das EU-Parlament macht sich für einen einheitlichen Straftatbestand der Vergewaltigung stark. "Nur Ja heißt Ja" soll danach europaweit gelten. Wie reagiert die Kommission?

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Görg
Re­fe­ren­da­re und Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) für ver­schie­de­ne...

Görg, Ham­burg

Logo von Görg
Re­fe­ren­da­re und Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) für ver­schie­de­ne...

Görg, Ber­lin

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Re­fe­ren­dar (w/m/d) Im­mo­bi­li­en­recht

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ham­burg und 1 wei­te­re

Logo von Görg
Re­fe­ren­da­re und Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) für ver­schie­de­ne...

Görg, Mün­chen

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Di­p­lom-Fi­nanz­wirt (m/w/d) Wirt­schafts- und Steu­er­straf­recht

Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Logo von Görg
Re­fe­ren­da­re und Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) für ver­schie­de­ne...

Görg, Frank­furt am Main

Logo von STERR-KÖLLN & PARTNER
Rechts­an­wält:in im En­er­gie­recht

STERR-KÖLLN & PARTNER, Ber­lin und 1 wei­te­re

Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger im Be­reich Con­tent (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
DRK-Sommerschule im Humanitären Völkerrecht

17.08.2026, Strausberg

Sorgfaltspflichten und wirtschaftlich Berechtigte praxisnah umsetzen

21.05.2026

Karriere-Powerworkshops: Erfolgsfaktor Personal Branding

19.05.2026

RVG: Arbeitsrecht 1 – Besonderheiten der Vergütung im arbeitsrechtlichen Verfahren

18.05.2026

Zwangsvollstreckung in elektronischer Form

18.05.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH