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2164

BVerwG: Allgemeine Studiengebühren in Baden-Württemberg verfassungskonform

von mbr/LTO-Redaktion

15.12.2010

Das BVerwG hat am Mittwoch in vier parallelen Verfahren entschieden, dass die Vorschriften den baden-württembergischen Landeshochschulgebührengesetzes zur Regelung allgemeiner Studiengebühren mit Bundesrecht vereinbar sind.

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Wie schon in vergleichbaren Verfahren zu Regelungen des nordrhein-westfälischen Hochschulrechts (etwa Urt. v. 29.04.2009, Az. BVerwG 6 C 16.08) hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) nun auch die Regelungen des baden-württembergischen Landeshochschulgebührengesetzes zur Einführung allgemeiner Studiengebühren als verfassungskonform bestätigt (Urt. v. 15.12.2010, Az. 6 C 8.09 bis 11.09 – Urteile noch nicht veröffentlicht).

Insbesondere, so die Richter, liege kein Verstoß gegen das Grundrecht auf freien Zugang zur Ausbildungsstätte vor. Die Höhe der Gebühren sei angemessen und die Mehrbelastung zudem durch die Einführung eines Anspruchs der Studenten auf Gewährung eines Darlehens zur Finanzierung der Studiengebühren sozialverträglich abgemildert.

Mit der Änderung des baden-württembergischen Landeshochschulgebührengesetzes wurden ab dem Sommersemester 2007 allgemeine Studiengebühren in Höhe von 500 Euro pro Semester fällig. Die Vorgängerregelungen sahen Studiengebühren nur für sogenannte Langzeitsudenten vor.

Geklagt hatten vier Studenten, die ihr Studium jeweils bereits vor Inkrafttreten des geänderten Landeshochschulgebührengesetzes begonnen hatten.

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Zitiervorschlag

BVerwG: . In: Legal Tribune Online, 15.12.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2164 (abgerufen am: 11.06.2026 )

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