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Verordnungen aus Sachsen und Bayern: BVerwG prüft Recht­mä­ß­ig­keit von Corona-Regeln

09.11.2022

Das Bundesverwaltungsgericht

Am Mittwoch verhandelet das BVerwG über die Rechtmäßigkeit von Corona-Verordnungen aus Sachsen und Bayern. Foto: drubig-photo/stock.adobe.com

Erstmals befasst sich das Bunderverwaltungsgericht mit Corona-Maßnahmen. Überprüft werden Verordnungen aus Sachsen und Bayern aus der Frühphase der Pandemie - eine Entscheidung soll Ende November fallen. 

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Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am Mittwoch über die Rechtmäßigkeit früher Corona-Schutzverordnungen aus der ersten Welle der Pandemie verhandelt. Dabei geht es um Regelungen, die Sachsen und Bayern im März und April 2020 erlassen hatten. Die klagenden Bürger wollen festgestellt wissen, dass bestimmte Passagen der Verordnungen unwirksam gewesen sind (Az.: BVerwG 3 CN 1.21 und BVerwG 3 CN 2.21).

Bei der sächsischen Verordnung stehen die Kontaktbeschränkungen sowie die Schließung von Sportstätten und Gastronomiebetrieben auf dem Prüfstand. Das sächsische Oberverwaltungsgericht hatte die Maßnahmen zuletzt als verhältnismäßig eingestuft.

Zu einem anderen Ergebnis war die Vorinstanz in dem bayerischen Fall gekommen, in dem es um die damaligen sehr strengen Ausgangsbeschränkungen im Freistaat geht. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte festgestellt, dass die Ausgangsbeschränkungen zu strikt und damit unverhältnismäßig gewesen seien. Die "triftigen Gründe", aus denen man damals in Bayern noch seine Wohnung verlassen durfte, seien zu eng gefasst gewesen.

In der mündlichen Verhandlung diskutierte der Senat nun ausführlich, ob die Länder in der Frühphase der Pandemie derart weitreichende Beschränkungen verhängen durften. Ein Knackpunkt ist dabei die Frage, ob das Infektionsschutzgesetz in der damals geltenden Fassung eine ausreichende Rechtsgrundlage für die Verordnungen gewesen ist. Ausgiebig wurde zudem die Verhältnismäßigkeit der Regelungen aus Sachsen und Bayern thematisiert.

Für das BVerwG ist es das erste Mal, dass es sich mit den Corona-Schutzmaßnahmen auseinander setzen muss. Die Leipziger Richter wollen ihre Entscheidung am 22. November verkünden.

pab/dpa/LTO-Redaktion
 

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Verordnungen aus Sachsen und Bayern: . In: Legal Tribune Online, 09.11.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50126 (abgerufen am: 11.04.2026 )

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