Druckversion
Sonntag, 12.07.2026, 17:35 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bverfg-zur-berechnung-des-elterngeldes-vorangegangene-elternzeit-ohne-elterngeld-mindert-den-anspruch
Fenster schließen
Artikel drucken
3621

BVerfG zur Berechnung des Elterngeldes: Vor­an­ge­gan­gene Eltern­zeit ohne Eltern­geld min­dert den Anspruch

29.06.2011

Schlechte Nachricht für Mütter und Väter, die nach einer Elternzeit von mehr als einem Jahr erneut Nachwuchs bekommen: Monate der vorangegangenen Elternzeit, in denen keine Elterngeldanspruch bestand, fließen in die Berechnung des neuen Elterngeldes ein. Die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde einer Mutter hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen.

Anzeige

Die Höhe des Elterngeldes bestimmt sich nach dem Einkommen, das in den zwölf Kalendermonaten vor der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielt wird.

Hat der Betroffene in diesem Zeitraum Elterngeld für ein älteres Kind bezogen, bleiben diese Monate außer Ansatz. Stattdessen fließen dann Monate vor dem Elterngeldbezug in die Berechnung des Durchschnittseinkommens ein.

Hingegen werden Monate bei der Berechnung berücksichtigt, in denen ein Elternteil zwar in Elternzeit war, aber kein Elterngeld bezogen hat. Da in diesen Zeiträumen in der Regel kein Einkommen erzielt wird, sinkt das Durchschnittseinkommen und der neue Elterngeldanspruch fällt entsprechend niedriger aus.

In verhandelten Fall hatte sich eine Mutter aufgrund der Geburt von drei Kindern von 2000 bis 2007 durchgehend in Elternzeit befunden und kein eigenes Einkommen gehabt. 2007 bekam sie ein viertes Kind.

Die Elterngeldstelle berechnete den Elterngeldanspruch für das vierte Kind aufgrund der zwölf einkommenslosen Monate vor der Geburt und erkannte der Mutter nur den Mindestbetrag zu. 

Die Mutter forderte eine Berechnung auf der Grundlage des Einkommens, dass sie vor der Geburt ihres ersten Kindes im Jahr 2000 erwirtschaftet hatte. Ihre entsprechenden Klagen blieben ohne Erfolg. Mit ihrer Verfassungsbeschwerde machte sie geltend, die Regelung des § 2 Abs. 7 BEEG sei verfassungswidrig.

Kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz

Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ergibt sich daraus keine Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG). Eltern, die über die Elterngeld-Bezugszeit hinaus Elternzeit wahrnehmen, dürfen ein geringeres Elterngeld erhalten als Eltern, die nach der Elterngeld-Bezugszeit für das vorherige Kind Einkommen erzielt haben.

Das Elterngeld habe einkommensersetzende Funktion. Während der Elternzeit erwirtschafte der betreuende Elternteil jedoch kein ersatzfähiges Einkommen, das die Erwerbssituation der Familie prägen könnte. Das Familieneinkommen könnte sich daher nach der Geburt eines weiteren Kindes nicht aufgrund der neuen Betreuungssituation verschlechtern.

Dass während der Elternzeit die verfassungsrechtlich geschützte Erziehung wahrgenommen würde, finde über den Geschwisterbonus Berücksichtigung. Eine verfassungsrechtlich unzulässige Gleichbehandlung mit einer Person, die vor einer Geburt erwerbslos war, ohne Kinder zu betreuen, liege somit nicht vor.

tko/LTO-Redaktion

 

Mehr auf LTO.de:

BVerfG: Karlsruhe bestätigt Stichtagsregelung für Elterngeld

LSG Rheinland-Pfalz: Elterngeld richtet sich nach Nettoeinkommen

LSG Darmstadt: Elterngeld für EZB-Angestellte

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BVerfG zur Berechnung des Elterngeldes: . In: Legal Tribune Online, 29.06.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3621 (abgerufen am: 12.07.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Öffentliches Recht
    • Sozialrecht
    • Kinder
Sascha Böttner, Verteidiger des Angeklagten S., kommt zum Gerichtssaal im Prozess wegen mutmaßlicher Kindesentführung im Landgericht Hamburg. 10.07.2026
Christina Block

Block-Prozess Tag 63:

Letzter Ent­führer macht Chris­tina Block ver­ant­wort­lich

Sündenbock oder Selbsterhaltungs-Lügner mit Gewissen? Als letzter Zeuge der Kammer schildert der mutmaßliche Entführer Jonathan G., wie David Barkay ihn manipuliert habe – und macht auch Christina Block persönlich verantwortlich.

Artikel lesen
Finger über dem Smartphone, kurz vorm Öffnen einer Messenger-App 09.07.2026
Europaparlament

Kehrtwende im EU-Parlament:

Die Chat­kon­trolle kommt doch

Private Chats können bald wieder nach Hinweisen auf Kindesmissbrauch durchsucht werden. Das EU-Parlament billigte eine befristete Datenschutzausnahme, um die lange gestritten wurde. Es gab Proteste und zusätzliche Änderungen forderte es auch.

Artikel lesen
Christina Block, deutsche Gastronomin und Unternehmerin, und ihr Anwalt Ingo Bott sitzen im Gerichtssaal im Prozess wegen mutmaßlicher Kindesentführung im Landgericht Hamburg. 01.07.2026
Christina Block

Block-Prozess Tag 61:

"Sie war wie Prin­zessin Diana"

Kafka, Diana und David Barkay: Die Block-Verteidigung versucht, den mutmaßlichen Chef-Entführer als Strippenzieher darzustellen. Wer brachte die Kinder zuerst in Gefahr? "Profis" hätten bei der Aktion wohl nie mitgemacht.

Artikel lesen
Das Bild zeigt eine nachdenkliche Frau, die aufmerksam zuhört, umgeben von einer angespannten Atmosphäre. 29.06.2026
Christina Block

Block-Prozess Tag 60:

Die Ant­wort auf alle Fragen lautet "David Barkay"

Der zweite mutmaßliche Fluchtwagenfahrer berichtet per Videoschalte von der Entführung in der Silvesternacht: Beim Chef der Israelis, David Barkay, seien alle Fäden zusammengelaufen. Christina Block könnte noch etwas anderes gelegen kommen.

Artikel lesen
Marko Voß (l-r), Verteidiger des Angeklagten Costard, Anwalt David Rieks, Verteidiger von Delling, und Anwalt Ingo Bott, Verteidiger von Block, kommen zum Gerichtssaal im Prozess wegen mutmaßlicher Kindesentführung im Landgericht Hamburg. 26.06.2026
Christina Block

Block-Prozess Tag 59:

Die Kammer denkt an August, die Ver­tei­di­gung an den BGH

Was darf eine zentrale Ermittlerin zum Block-Komplex aussagen? Am 59. Verhandlungstag zeichnet sich ab: Die Verteidiger bereiten sich schon auf die Revision vor. Und der Abschluss des Prozesses im August lässt sich wohl nicht mehr halten.

Artikel lesen
Philip von der Meden als Siluette von einem Fenster im Gerichtssaal 13.06.2026
Christina Block

Block-Prozess Tag 55:

"Die Gerichts­sprache ist Deutsch, das denke ich mir nicht aus"

Am 55. Tag beginnen die mit Spannung erwarteten Erklärungen der Verteidiger zur Befragung Keren T.s, die unter dem Decknamen "Olga" eine Schlüsselrolle gespielt haben soll. Für Nebenklagevertreter von der Meden wird es kein angenehmer Tag.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d)

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Ham­burg und 4 wei­te­re

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) In­ter­na­tio­nal Fi­nan­ce in...

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Ham­burg und 1 wei­te­re

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Rechts­an­walt / Steu­er­be­ra­ter (m/w/d) Un­ter­neh­mens- und...

Flick Gocke Schaumburg, Ham­burg

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Ju­nior As­so­cia­tes (m/w/d) | Ar­beits­recht | Mün­chen

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern, Mün­chen

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Real Es­ta­te

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Mün­chen

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
For­eign As­so­cia­te (Rus­si­an-law qua­li­fied) (f/m/d) In­tel­lec­tual...

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Düs­sel­dorf

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) In­ter­na­tio­nal Ar­bi­t­ra­ti­on

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Ham­burg und 4 wei­te­re

Logo von Taylor Wessing
Voll­ju­rist Em­p­loy­ment & Com­p­li­an­ce (w/m/d)

Taylor Wessing, Ber­lin und 1 wei­te­re

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Strategische Vorgehensweise vor, während und nach der Betriebsprüfung (3,5 Std. FAO)

13.07.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

14.07.2026

Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

14.07.2026

Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Wirksame Sparmaßnahmen in der Krise – arbeitsrechtliche Handlungsoptionen für Unternehmen

15.07.2026

Logo von RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
Mitarbeiter-Webinar Einführung in die Bearbeitung der Insolvenztabelle [GOI]

14.07.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH