Das BVerfG hat das bayerische Justizministerium um Stellungnahmen im Fall Gustl Mollath gebeten. Ein Sprecher des Ministeriums bestätigte am Samstag der Nachrichtenagentur dpa einen entsprechenden Bericht der Süddeutschen Zeitung. Hintergrund des Auskunftsverlangens ist die Verfassungsbeschwerde des seit sieben Jahren inhaftierten Mollath.
Neben dem Justizministerium in München wurde dem Bericht zufolge auch die Bundesanwaltschaft zur Stellungnahme aufgefordert. Die Behörden haben nun bis zum 23. Juli Zeit, sich zu äußern. Zuständig als Berichterstatter im Fall Mollath ist nach dem Zeitungsbericht der Richter am Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Peter Müller, der frühere Ministerpräsident des Saarlands.
Der heute 56-jährige Mollath war 2006 als gemeingefährlich in die Psychiatrie eingewiesen worden. Unter anderem soll er seine Frau schwer misshandelt haben. Mollath sieht sich dagegen als Opfer eines Komplotts seiner früheren Ehefrau und der Justiz, weil er Schwarzgeldgeschäfte in Millionenhöhe aufgedeckt habe. Der Fall hatte bundesweites Aufsehen erregt.
Anfang Januar 2012 hatte der Freiburger Anwalt Michael Kleine-Cosack für Mollath Verfassungsbeschwerde eingereicht und seine Beschwerde vor kurzem erweitert. Begründet wird die Klage mit der mangelnden Verhältnismäßigkeit der Unterbringung.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
Fall Mollath: . In: Legal Tribune Online, 24.06.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8994 (abgerufen am: 04.12.2024 )
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