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Pflicht zur Masern-Impfung tritt in Kraft: Eltern legen Ver­fas­sungs­be­schwerde gegen Impfpf­licht ein

02.03.2020

Junge wird geimpft

(c) stalnyk/stock.adobe.com

Sie sind nicht generell gegen Impfen, doch gegen staatlichen Zwang. Familien mit Kleinkindern wollen die neue Masern-Impfpflicht in Karlsruhe überprüfen lassen. Gleich mehrere Rechte seien verletzt.

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Vertreter mehrerer Familien mit Kleinkindern haben am Sonntag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Eilanträge und Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz zur Masern-Impfpflicht abgegeben. Sie wenden sich nicht gegen die Impfungen an sich, sondern gegen den Zwang, der eine selbstbestimmte Entscheidung auf Basis "sachgerechter, unabhängiger und neutraler Informationen" nicht mehr zulasse. "Wir sehen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit der Kinder, das Erziehungsrecht der Eltern und Gleichheitsgrundsätze verletzt", sagte einer ihrer Verfahrensbevollmächtigten, der Bayreuther Staatsrechtler Stephan Rixen.

Zum stärkeren Schutz vor hoch ansteckenden Masern gilt seit dem 1. März 2020 Impfpflicht für Kinder in Kitas und Schulen. Eltern müssen nun vor der Aufnahme nachweisen, dass ihre Kinder geimpft sind. Für Kinder, die schon zur Kita oder zur Schule gehen, muss der Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erfolgen. Bei Verstößen drohen bis zu 2.500 Euro Bußgeld. Greifen soll die Impfpflicht auch für Lehrkräfte und Erzieherinnen sowie für Personal in medizinischen Einrichtungen wie Kliniken. Ebenfalls Pflicht werden Masern-Impfungen außerdem für Bewohner und Mitarbeiter in Asyl-Unterkünften.

Bei den Beschwerdeführern handelt es sich um vier Familien aus Hessen, Sachsen und Schleswig-Holstein. Sie halten die Impfflicht für unverhältnismäßig, zudem behandele das Gesetz Gleiches ungleich. In zwei Fällen, in denen die Eltern nach der Elternzeit wieder in den Beruf zurückkehren müssen und für die die Kinderbetreuung existenziell ist, wurden Eilanträge beantragt. Weitere Verfassungsbeschwerden sind in Vorbereitung - darunter von Familien, deren Kinder im Sommer in die Schule kommen. Auch eine Kinderärztin aus Sachsen und ein Kinderarzt aus Baden-Württemberg wollen klagen: wegen des staatlichen Eingriffs in das Arzt-Patienten-Verhältnis.

Wann das Bundesverfassungsgericht über die Eilanträge und die Verfassungsbeschwerden entscheidet, ist noch nicht bekannt.

Mehr zu den in Karlsruhe eingereichten Anträgen und den von den Beschwerdeführern behaupteten Grundrechtsverletzungen gibt es später bei LTO.de.

dpa/ast/LTO-Redaktion

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Pflicht zur Masern-Impfung tritt in Kraft: . In: Legal Tribune Online, 02.03.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/40569 (abgerufen am: 18.11.2025 )

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