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Normenkontrollanträge weitgehend erfolgreich: BVerfG schränkt staatliche Einflussnahme auf ZDF ein

25.03.2014

Die öffentlich-rechtlichen Programme dürfen nicht zum "Staatsfunk" werden. Das entschied das BVerfG am Dienstag. Der Anteil der Politiker in den Gremien des ZDF wird sinken müssen. Ein erster Überblick über die Entscheidung.

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Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat den Einfluss von Staat und Parteien auf das ZDF beschränkt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk dürfe nicht zum "Staatsfunk" werden. Der Anteil der Vertreter von Staat und Parteien in den Aufsichtsgremien des Senders dürfe höchstens ein Drittel betragen, entschied das Gericht am Dienstag in Karlsruhe. Damit haben die Klagen der Länder Rheinland-Pfalz und Hamburg gegen zu viel staatlichen Einfluss auf das ZDF überwiegend Erfolg (Az. 1 BvF 1/11 u.a).

Die Richter des Ersten Senats erklärten mehrere Regelungen des ZDF-Staatsvertrags für verfassungswidrig. Die Länder haben bis Ende Juni 2015 Zeit für eine Neuregelung. Die Aufsichtsorgane müssten "nach den Grundsätzen der inhaltlichen Vielfaltssicherung und der weitgehenden Staatsferne ihrer Mitglieder" zusammengesetzt sein, sagte der Vizepräsident des obersten deutschen Gerichts, Ferdinand Kirchhof, bei der Urteilsverkündung. "Das Gebot der Staatsferne verbietet eine Instrumentalisierung des Rundfunks durch den Staat und verlangt eine weitgehende Besetzung der Aufsichtsgremien mit staatsfernen Mitgliedern."

Gremien maximal zu einem Drittel mit Politikern besetzen


Derzeit besteht der Fernsehrat des ZDF, der 77 Mitglieder hat, zu 44 Prozent aus staatsnahen Vertretern. Im Verwaltungsrat, der den Intendanten überwacht, sind 6 von 14 Mitgliedern Staat und Parteien zuzurechnen. Die Begrenzung auf ein Drittel betrifft Angehörige von Parlament und Regierung, aber auch Beamte in Leitungsfunktionen und Mitglieder, die von politischen Parteien entsandt werden.

Die anderen, "staatsfernen" Gremienmitglieder vertreten größtenteils gesellschaftliche Gruppen - beispielsweise Kirchen, Gewerkschaften und Arbeitgeber. Die Richter legten fest, dass diese Gruppen keine Parlamentarier oder hochrangige Vertreter aus Parteien oder Regierungen in die Gremien schicken dürfen.

Rheinland-Pfalz und Hamburg hatten in Karlsruhe gegen mehrere Regelungen des ZDF-Staatsvertrags geklagt. Anlass war der Streit um den früheren ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender. 2009 hatten CDU-nahe Verwaltungsräte Brenders Vertrag nicht verlängert, obwohl sich der Intendant dafür ausgesprochen hatte.

Eine ausführliche Besprechung des Urteils folgt in Kürze auf LTO.de

cvl/dpa/LTO-Redaktion

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Normenkontrollanträge weitgehend erfolgreich: . In: Legal Tribune Online, 25.03.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11436 (abgerufen am: 05.12.2025 )

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