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Zweiter Tag im EZB-Prozess: Verfassungsrichter prüfen Wege für mehr deutsche Kontrolle

12.06.2013

Am zweiten Tag der Anhörungen hat das BVerfG mehrere Sachverständige gehört. Der Mittwoch zeigt deutlich: Die Verfassungsrichter loten Wege für mehr Kontrolle über die EZB aus. Als problematisch sehen sie offenbar nicht nur die Geldpolitik, sondern auch den Einfluss der Zentralbank auf die Wirtschaft der Länder.

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Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) prüft Wege für eine stärkere Kontrolle der Europäischen Zentralbank (EZB). "Was können die verschiedenen Verfassungsorgane tun?", fragte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle am Mittwoch in Karlsruhe. Das Gericht prüft, ob Staatsanleihenkäufe der EZB grundgesetzwidrig sind, weil sie ein Risiko für die Steuerzahler darstellen und vom EZB-Mandat womöglich nicht gedeckt sind. Hierbei wolle das Gericht aber nicht über Sinn und Zweck der europäischen Rettungspolitik entscheiden, so Voßkuhle.

Am zweiten Tag der Hauptverhandlung kritisierten Sachverständige die Maßnahmen der EZB deutlich. Direktoriumsmitglied Jörg Asmussen verteidigte den Kurs der Währungshüter erneut. Umstritten ist vor allem das Programm OMT (Outright Monetary Transactions), mit dem die EZB theoretisch unbegrenzt Anleihen von Euro-Krisenstaaten kaufen könnte.

Als problematisch bewerteten die Richter, dass die EZB mit dem Programm nicht nur Geldpolitik betreibt, sondern auch die Wirtschaft der Länder beeinflusst. "Gibt es denn eine Möglichkeit, das OMT-Programm so auszugestalten, dass man sagen kann, das ist eindeutig ein geldpolitisches Programm, ohne dass dadurch die Effizienz des Programms vollkommen infrage gestellt wird?", fragte Verfassungsrichter Peter Müller.

Im Gespräch sind mehrere Möglichkeiten, auch um den Bundestag bei Anleihekäufen im Spiel zu halten. Das Gericht versucht unter anderem zu klären, ob es sinnvoll sein könnte, wenn die EZB die Papiere erst eine Woche nach der konkreten Ankündigung zum Kauf erwerben würde. Denkbar wäre zudem eine Erweiterung der EU-Verträge, um der EZB mehr Kompetenzen einzuräumen. Darauf könnte die Bundesregierung hinwirken.

"Umgehungsmöglichkeiten ohne Bundestag geht nicht"

Mehrere Ökonomen kritisierten die Maßnahmen der Notenbank gegen die Schuldenkrise. "Ökonomisch bewegen wir uns in einer Grauzone zwischen Geldpolitik und Fiskalpolitik", sagte der Präsident des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung, Clemens Fuest. Über das OMT sei ein Einschreiten der EZB zwar an den Rettungsfonds ESM und damit an politische Auflagen geknüpft. Bei einem Hilfsantrag wüssten Abgeordnete aber nicht, wie viel Geld letztlich bereitgestellt werde.

Asmussen verteidigte den Kauf von Staatsanleihen als "normales Instrumentarium", um der Geldpolitik zu Durchschlagskraft zu verhelfen. Asmussen betonte: "Das Ziel von OMT ist nicht, Staateninsolvenz zu vermeiden."

Mit einer Entscheidung des Gerichts wird in einigen Monaten gerechnet. Beobachter und Europarechtsexperten halten es für möglich, dass das BVerfG das Verfahren dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zur Vorabentscheidung vorlegen könnte. Die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD), die zu den Klägern gehört, sieht Chancen für einen Erfolg: "Das Vernünftigste wäre jetzt, dass Karlsruhe sagen würde: 'Wir wollen, dass die Auflagen, die wir im letzten Urteil gegeben haben, auf den Buchstaben eingehalten werden. Das heißt: Umgehungsmöglichkeiten via EZB ohne Bundestag und ohne Haftungsgrenzen geht nicht.'"

Im vergangenen September hatte Deutschlands höchstes Gericht im Eilverfahren den Weg für den deutschen Beitrag zum ebenfalls umstrittenen dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM frei gemacht - allerdings mit Auflagen. Die Prüfung der Rolle der EZB behielt sich das Bundesverfassungsgericht für die Hauptverhandlung vor.

dpa/una/LTO-Redaktion

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Zweiter Tag im EZB-Prozess: . In: Legal Tribune Online, 12.06.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8915 (abgerufen am: 10.12.2025 )

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