Druckversion
Samstag, 11.07.2026, 03:01 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bverfg-2bvr47717-amtshaftungsanspruch-bundeswehr-auslandseinsatz-staatshaftungsrecht-schadenersatz-opfer-verfassungsbeschwerde
Fenster schließen
Artikel drucken
43750

BVerfG zum Luftangriff bei Kundus: BGH-Ent­schei­dung hält, Amts­haf­tungs­an­sprüche aber grund­sätz­lich denkbar

16.12.2020

Uniform mit Deutschland-Aufnäher

filmbildfabrik - stock.adobe.com

Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde von Hinterbliebenen von Opfern des Kundus Luftangriffs nicht zur Entscheidung angenommen. Es ließ dabei aber durchblicken, dass Schadensersatzansprüche grundsätzlich bestehen könnten.

Anzeige

Die zivilrechtliche Versagung von Amtshaftungsansprüchen von Opfern eines Auslandseinsatzes der Bundeswehr verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat eine dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (Beschl. v. 18.11.2020, Az. 2 BvR 477/17). Die Karlsruher Verfassungsrichter ließen in ihrem Beschluss aber erkennen, dass solche Amtshaftungsansprüche nicht grundsätzlich abgelehnt werden könnten.

Die Beschwerdeführer sind Angehörige von Opfern, die bei dem sogenannten Kundus-Luftangriff im September 2009 in Afghanistan getötet wurden. Der Angriff wurde von einem Oberst i.G. der Bundeswehr angeordnet und richtete sich gegen eine Gruppe von Taliban-Kämpfern, die zwei Tanklastwagen entführt hatten. Der Oberst i.G. hatte vor dem Luftschlag mehrfach bestätigt bekommen, dass sich keine Zivilisten in den Lastwagen befänden. Bei der daraufhin von ihm angeordneten Attacke mit der Hilfe von US-amerikanischen Kampfflugzeugen wurden jedoch auch zahlreiche Zivilisten getötet oder verletzt, wie später bekannt wurde.

Die Angehörigen einiger Todesopfer der Attacke klagten in der Folge gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Schadensersatz und Schmerzensgeld und zogen letztlich bis vor den Bundesgerichtshof (BGH). Dieser versagte ihnen allerdings den Anspruch auf Amtshaftung im Jahr 2016. Zum einen lasse sich, so der BGH, aus dem Völkerrecht kein individueller Schadensersatzanspruch ableiten. Zum anderen finde das deutsche Amtshaftungsrecht (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG) keine Anwendung auf Schäden, die ausländischen Bürgern bei bewaffneten Auslandseinsätzen durch deutsche Streitkräfte entstehen. Außerdem sei keine Amtspflichtverletzung des zuständigen Oberst i.G. erkennbar.

BVerfG hält BGH-Entscheidung aufrecht

Die gegen diese Entscheidung gerichtete Verfassungsbeschwerde hatte nun keinen Erfolg. Die Karlsruher Verfassungsrichter begründeten dies zum einen damit, dass die Verneinung völkerrechtlicher Ansprüche durch den BGH verfassungrechtlich nicht zu beanstanden sei. Sekundärrechtliche Ansprüche wegen völkerrechtswidriger Handlungen könne der Einzelne nicht geltend machen. Diese stünden nur dem Heimatstaat des Geschädigten zu. Nur dieser sei ein originäres Völkerrechtssubjekt.

Des Weiteren sei es nicht zu beanstanden, dass der BGH auch Ansprüche aus enteignungsgleichem Eingriff und Aufopferung abgelehnt hat. Diese Rechtsinstitute seien nicht auf Kriegsschäden anwendbar, da sie für Sachverhalte des alltäglichen Verwaltungshandelns entwickelt wurden.

Amtshaftungsansprüche aber nicht generell verneinbar

Allerdings - und das ließ das BVerfG in seiner Mitteilung zu der Entscheidung durchblicken - sei nicht ausgeschlossen, dass der BGH die Bedeutung und Tragweite des Grundrechts der Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 GG) und der Eigentumsfreiheit (Art. 14 Abs. 1 GG) verkannt hat, als er 2016 die Amtshaftungsansprüche wegen Auslandseinsätzen der Bundeswehr generell verneinte. Laut Mitteilung des BVerfG "begegnet das Urteil insoweit Zweifeln". 

Die Karlsruher Verfassungsrichter stellen dazu fest, dass Grundrechte nicht nur vor ungerechtfertigten Eingriffen des Staates schützen und insoweit Grundlage von Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen sein könnten. Aus ihnen könnten sich vielmehr auch Kompensationsansprüche ergeben, unter anderem Schadenersatzansprüche. Das sei "heute ein allgemeiner Rechtsgrundsatz im europäischen Raum" und ergebe sich auch aus dem Vorrang der Verfassung. 

Diese Grundsätze zugrunde gelegt, sei das Urteil des BGH im Ergebnis aber auch in dieser Hinsicht nicht zu beanstanden, so das BVerfG. Der BGH habe nämlich auch das Vorliegen einer Amtspflichtverletzung durch den Oberst i.G. an sich in vertretbarer Weise verneint. Die Würdigung des BGH dazu sei nachvollziehbar. Die Karlsruher Zivilrichterinnen und -richter hätten dargelegt, dass der Oberst i.G. alle ihm zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen ausgeschöpft hatte. Somit habe der BGH letztlich auch nicht gegen das Willkürverbot des Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen, schloss das BVerfG.

pdi/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BVerfG zum Luftangriff bei Kundus: . In: Legal Tribune Online, 16.12.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43750 (abgerufen am: 11.07.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Öffentliches Recht
    • Amtshaftung
    • Ausland
    • Bundeswehr
    • BVerfG
    • Schadensersatz
    • Völkerrecht
  • Gerichte
    • Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
Schweine in Boxen aus Stahlgitter im Rotationsystem 10.07.2026
Tierschutz

Heimliche Schlachthof-Videos gehen viral:

Rechts­brüche, von denen wir lieber (nichts) wissen wollen

Ein Gericht verbietet Tierschutzaktivisten, Videos aus einem Schlachthof zu verbreiten. Dritte dürfen sie aber über Social Media streuen – und sogar die Aktivisten dürfen diese Posts teilen. Absurde Rechtslage oder nur gerecht im Dilemma?

Artikel lesen
Leeres Plenum und Parlament des Deutschen Bundestag im Reichstagsgebäude mit Bundesadler in Berlin 09.07.2026
BVerfG

BVerfG zu Gesetzgebungsstopp vor der Sommerpause:

Diesmal darf der Bun­destag Tempo machen

2023 stoppte Karlsruhe das Heizungsgesetz kurz vor der Sommerpause. Nun sollte das BVerfG wieder laufende Gesetzgebungsverfahren bremsen. Diesmal ließ es den Bundestag weitermachen.

Artikel lesen
Der Erste Senat des BVerfG bei der Verhandlung im Verhandlungssaal 07.07.2026
Polizei

BVerfG verhandelt über Bayerisches Polizeigesetz:

Wie gefähr­lich ist die "dro­hende Gefahr"?

Bayern hat das bundesweit schärfste Polizeigesetz. Das erlaubt viele Maßnahmen schon im Vorfeld einer Gefahr. Dagegen klagten Grüne, Linke, FDP und ein Aktivisten-Bündnis. Christian Rath war bei der Verhandlung in Karlsruhe dabei.

Artikel lesen
Marine Le Pen vor der Urteilsverkündung im Berufungsprozess in Paris 07.07.2026
Wahlen

Pariser Berufungsgericht reduziert Wahlsperre:

Marine Le Pen darf mit Fuß­f­essel als Prä­si­dentin kan­di­dieren

Ein Berufungsgericht in Frankreich reduzierte die 2025 gegen Marine Le Pen verhängte Wählbarkeitssperre auf 15 Monate. Somit darf die Rechtsaußen-Politikerin im April bei der Präsidentschaftswahl antreten – aber nur mit Fußfessel.

Artikel lesen
Trambahn in der Tarnfarbe der Bundeswehr. 07.07.2026
Direktionsrecht

ArbG München zum Direktionsrecht:

Kriegs­di­enst­ver­wei­gerer muss Tram mit Wer­bung für Bun­des­wehr fahren

Darf ein Arbeitnehmer aus Gewissensgründen den Einsatz in einer Trambahn mit Bundeswehrwerbung verweigern? Das ArbG München verneint dies. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers überwiege die Gewissensfreiheit.

Artikel lesen
Mann am Laptop abonniert Newsletter 03.07.2026
Rechtsmissbrauch

AG Arnsberg urteilt im Fall Brillen Rottler:

DSGVO-Hopper bekommt keinen Scha­dens­er­satz

Newsletter abonnieren und dann Datenauskunft und Schadensersatz fordern? Nicht mit dem AG Arnsberg. Das hat im Fall von Brillen Rottler die Forderungen eines Mannes aus Wien abgewiesen.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) In­ter­na­tio­nal Fi­nan­ce in...

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Ham­burg und 1 wei­te­re

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Ju­nior As­so­cia­tes (m/w/d) | Ar­beits­recht | Mün­chen

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern, Mün­chen

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Pa­tent­recht

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Mün­chen

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Se­nior Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Real Es­ta­te Schwer­punkt pri­va­tes...

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Mün­chen

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Real Es­ta­te

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Ham­burg

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) In­ter­na­tio­nal Ar­bi­t­ra­ti­on

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Ham­burg und 4 wei­te­re

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Rechts­an­walt / Steu­er­be­ra­ter (m/w/d) Un­ter­neh­mens- und...

Flick Gocke Schaumburg, Ham­burg

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Real Es­ta­te

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Mün­chen

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Strategische Vorgehensweise vor, während und nach der Betriebsprüfung (3,5 Std. FAO)

13.07.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

14.07.2026

Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

14.07.2026

Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Wirksame Sparmaßnahmen in der Krise – arbeitsrechtliche Handlungsoptionen für Unternehmen

15.07.2026

Logo von RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
Mitarbeiter-Webinar Einführung in die Bearbeitung der Insolvenztabelle [GOI]

14.07.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH