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AfD siegt vor BVerfG: "Rote Karte" für AfD war rechts­widrig

27.02.2018

Rote Karte

© Imillian - stock.adobe.com

Das BVerfG hat der AfD im Organstreit mit der geschäftsführenden Bundesbildungsministerin Johanna Wanka Recht gegeben. Deren Forderung nach einer "Roten Karte" für die AfD verstieß gegen die Chancengleichheit der Parteien.

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Die Bundesministerin für Bildung und Forschung Johanna Wanka (CDU) hat mit ihrer AfD-Schelte gegen das Grundgesetz (GG) verstoßen. Mit der auf der Homepage des Ministeriums veröffentlichten Forderung nach einer "Roten Karte" für die Partei habe sie das Recht auf Chancengleichheit verletzt, urteilte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am Dienstag (Az. 2 BvE 1/16). Anlass für Wankas Vorstoß war ein Demonstrationsaufruf der AfD während der Flüchtlingskrise im November 2015 unter dem Motto "Rote Karte für Merkel".

Ein "Recht auf Gegenschlag" in der Art, dass staatliche Organe auf unsachliche oder diffamierende Angriffe in gleicher Weise reagieren dürfen, bestehe nicht, sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle. Die Bundesregierung dürfe sich gegen Vorwürfe wehren, allerdings müsse sie dabei sachlich bleiben. Staatliche Organe seien nicht dazu aufgerufen, Bürger zur Teilnahme oder Nichtteilnahme an Demonstrationen von politischen Parteien zu veranlassen.

Mehr dazu später bei LTO.

dpa/mam/LTO-Redaktion

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AfD siegt vor BVerfG: . In: Legal Tribune Online, 27.02.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/27225 (abgerufen am: 15.06.2026 )

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