In Deutschland gelten weit höhere Grenzwerte für Feinstaub, als die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt. Um das zu ändern, ziehen sieben Großstädter nun vor das BVerfG. Unterstützt werden sie von der DUH und Client Earth.
Mit Unterstützung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und der Organisation Client Earth ziehen sieben Bürgerinnen und Bürger vor das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), um die Bundesregierung zu strengeren Grenzwerten für die Sauberkeit der Luft zu verpflichten. Wie die DUH am Montag mitteilte, leben die sieben Beschwerdeführer in den Städten Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main und München in unmittelbarer Nähe von Messstellen mit besonders hoher Belastung mit Stickoxiden und Feinstaub. Es handelt sich laut Beschwerdeschrift um vier Erwachsene und drei Minderjährige, die von Erwachsenen vertreten werden.
Die Beschwerdeführerin aus Düsseldorf, die ihren vollen Namen nicht öffentlich preisgeben will, vertritt ihre beiden Kinder vor Gericht. "Ich klage vor allem für meine zwei Kinder. Auch in der Stadt müssen Kinder gesund aufwachsen können, ohne durch die Luftverschmutzung krank zu werden. Die Bundesregierung ist in der Pflicht, meine Kinder vor gesundheitlichen Schäden bewahren, unter denen sie ein Leben lang leiden", sagte sie der DUH-Mitteilung vom Montag zufolge. Auch der Münchner Volker Becker-Battaglia, der nach eigenen Angaben unter Asthma leidet, fordert von der Bundesregierung mehr Schutz. "Es gibt viele Möglichkeiten und Maßnahmen, um die Luftverschmutzung zu reduzieren. Was fehlt, ist der politische Wille, diese tatsächlich umzusetzen", sagte er.
WHO-Empfehlung: Nur noch ein Fünftel des bisherigen Werts
Die Anwältin Carolin Douhaire, die das Verfahren juristisch betreut, forderte, der Gesetzgeber müsse die geltenden Schutzvorkehrungen im Lichte wissenschaftlicher Erkenntnisse (...) überprüfen und verschärfen. Sie bezog sich dabei auf die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO für die Stickoxid- und Feinstaubgrenzwerte, die bereits im vergangenen Jahr deutlich verschärft worden waren.
Eine Sprecherin des Gerichts teilte auf Anfrage mit, dass bereits am 21. September eine Beschwerdeschrift der Umwelthilfe eingegangen sei. Für das Verfahren ist der Erste Senat zuständig (Az. 1 BvR 1807/22).
Bei Feinstaub liegen die EU-Richtwerte, die auch für Deutschland gelten, deutlich höher als die WHO-Empfehlungen. Der EU-Grenzwert für Feinstaub mit Partikelgröße 2,5 Mikrometer (PM 2,5) liegt bei 25 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Die WHO empfiehlt seit vergangenem Jahr nur noch fünf Mikrogramm, also ein Fünftel des derzeit erlaubten Wertes. Für Stickstoffdioxid empfiehlt die WHO den Wert auf ein Viertel des bisher geltenden zu senken, von 40 auf 10 Mikrogramm im Jahresmittel.
dpa/pdi/LTO-Redaktion
Mit Unterstützung von DUH und Client Earth: . In: Legal Tribune Online, 27.09.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49737 (abgerufen am: 03.12.2024 )
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