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Kein Auftritt im Rahmen des G20-Gipfels: Bun­des­re­gie­rung ver­bietet Auf­tritt von Erdogan in Deut­sch­land

29.06.2017

Reccep Tayyip Erdogan

Bild: Senat RP/Polish Senate [CC BY-SA 3.0], via Wikimedia Commons

Die Bundesregierung hat dem türkischen Staatspräsidenten Erdogan eine Absage für seinen geplanten Auftritt im Rahmen des G20-Gipfels erteilt. Auch seine Anhänger dürfen keine Mahnwache für ihn abhalten.

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Die Bundesregierung wird den geplanten Auftritt des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan vor Anhängern in Deutschland verbieten. "Wir teilen der Türkei mit, dass wir der Überzeugung sind, dass ein solcher Auftritt in Deutschland nicht möglich ist. Da gibt es verfassungsrechtliche Rechtsprechung, dass wir das auch können", sagte Bundesaußenminister Sigmar Gabriel (SPD) am Donnerstag in Moskau.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte im März klargestellt, dass ausländische Regierungsmitglieder weder nach dem Grundgesetz noch nach dem Völkerrecht Anspruch auf einen Auftritt haben. Sollten Politiker "in amtlicher Eigenschaft und unter Inanspruchnahme ihrer Amtsautorität" auftreten wollen, so das Gericht, hingen sie immer von der ausdrücklichen oder stillschweigenden Zustimmung der Regierung ab. Dies ergebe sich aus Artikel 32 des Grundgesetzes, der besagt: "Die Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten ist Sache des Bundes."

"Es ist eine Abwägung der außenpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland. Und die sind hier sehr eindeutig", sagte Gabriel. Die Bundesregierung werde in einer Verbalnote mitteilen, "dass wir eine solche Veranstaltung nicht durchführen lassen werden". Er fügte hinzu, dass die Bundesregierung einen Auftritt Erdogans etwa in einem türkischen Generalkonsulat in Deutschland nicht untersagen könne.

Erdogan werde trotzdem "mit Ehren Empfangen"

Erdogan hatte offiziell einen Auftritt vor Anhängern in Deutschland am Rande des G20-Gipfels beantragt. Vor dem Verfassungsreferendum in der Türkei im April hatte es heftigen Streit über einzelne untersagte Wahlkampfauftritte türkischer Politiker in Deutschland gegeben. Erdogan hatte der Bundesregierung daraufhin Nazi-Methoden vorgeworfen.

Gabriel betonte auch, dass Erdogan beim G20-Gipfel "mit Ehren empfangen" werde. "Aber alles, was darüber hinausgeht, halten wir jetzt zum aktuellen Zeitpunkt nicht für angemessen", sagte Gabriel. Es gebe "rund um den G20-Gipfel gar nicht die Polizeikräfte, um die Sicherheit herzustellen". Außerdem passe ein solcher Auftritt "nicht in die politische Landschaft", betonte der Minister. "Wir haben in der Bundesregierung dazu auch eine abgestimmte Meinung."

Gabriel forderte ein generelles Verbot von Wahlkampfauftritten ausländischer Politiker in Deutschland, das drei Monate vor jeder Wahl gelten soll. EU-Länder sollen davon ausgenommen werden. Das generelle Verbot von Wahlkampfauftritten drei Monate vor Wahlen hat Gabriel nach eigenen Angaben bereits Bundeskanzlerin Angela Merkel vorgeschlagen.

Der letzte Auftritt Erdogans vor Anhängern in Deutschland fand im Mai 2015 in Karlsruhe statt. Es war zugleich Erdogans erster öffentlicher Auftritt in Deutschland als Staatspräsident.

Auch keine Mahnwache für Erdogan

Auch Erdogans Unterstützer in Deutschland bekamen am Donnerstag Gegenwind: Das Verwaltungsgericht (VG) Hamburg verbot eine Mahnwache von Erdogan-Anhängern während des G20-Gipfels (Beschl. v. 29.06.2017, Az. 3 E 6431/17). Ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz des Veranstalters gegen die Demonstrationsverbotszone wurde abgelehnt, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Die Mahnwache unter dem Motto "Pro-Erdogan-Demo!" sollte vom 7. Juli 20 Uhr bis zum 8. Juli 6 Uhr vor einem Hotel nahe dem Hamburger Rathaus stattfinden. In dem Hotel seien Schutzpersonen der Gefährdungsstufe 1 und 2 untergebracht, hieß es in der Mitteilung. Nach Medienberichten will Erdogan dort übernachten.

Die Allgemeinverfügung, mit der die Hamburger Polizei in Teilen der Innenstadt Demonstrationen untersagt hat, sei rechtmäßig, erklärte das Gericht . Die Mahnwache blockiere trotz ihres friedlichen Charakters die Rettungs- und Evakuierungswege zum Hotel. Außerdem rechtfertige die Gesamtgefahrenlage das zeitlich und räumlich begrenzte Versammlungsverbot.

Das Gericht verwies auf eine frühere Entscheidung, mit der bereits eine Dauerkundgebung gegen den G20-Gipfel im Hamburger Gängeviertel verboten wurde. Gegen die Entscheidung kann eine Beschwerde beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Kein Auftritt im Rahmen des G20-Gipfels: . In: Legal Tribune Online, 29.06.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23321 (abgerufen am: 11.08.2026 )

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