Der Gesetzentwurf des BMJV zur Anhebung der Rechtsanwaltsvergütung sowie der Justizkosten wurde schon vor einiger Zeit beschlossen. Unklar war aber lange Zeit, wann die Erhöhungen tatsächlich kommen werden. Das steht nun fest: Es wird der 1. Januar 2021.
Bereits im September wurde der Entwurf des Bundesjustizministeriums (BMJV) zum sogenannten Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 von der Bundesregierung beschlossen. Unklar war jedoch, wie der Bundesrat reagieren würde. Wegen der angespannten Haushaltslage in den Bundesländern, hervorgerufen durch die Coronakrise, wurde befürchtet, dass der Bundesrat empfehlen würde, dass die Änderungen erst 2023 kommen sollten.
Doch so kam es nicht. Die Länderkammer gab "grünes Licht" für ein zeitnahes Inkraftreten, nachdem zuvor ein Kompromiss zwischen Bund und Ländern gefunden worden war. Die Anwaltschaft atmete auf und am 27. November zog der Bundestag nach und beschloss das Gesetz einstimmig. Am heutigen Freitag hat nun der Bundesrat die RVG-Reform endgültig gebilligt.
Die Reform sieht unter anderem eine Erhöhung von Rechtsanwaltsgebühren sowie der Gerichtsgebühren vor. Die Anwaltsgebühren werden um zehn Prozent angehoben, in sozialrechtlichen Angelegenheiten steigen die Gebühren um weitere zehn Prozent. Auch die Gerichtsgebühren steigen linear um zehn Prozent, ebenso verbessern sich die Vergütungen für Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer. Zur Folge hat all dies, dass ab kommenden Jahr für die Rechtsuchenden die Rechtsdurchsetzung teurer wird. Auch Rechtsschutzversicherungen dürften ihre Prämien nach oben anpassen.
Freude bei BRAK und DAV
Der Deutsche Anwaltsverein (DAV) und die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) zeigten sich am Freitag erleichtert über das "positive Ende eines langen und steinigen Wegs", wie es in einer gemeinsamen Pressemitteilung beider Organistionen heißt. "Wir sind sehr froh, dass die Anpassung jetzt kommt, denn das war für die Anwaltschaft nach mehr als sieben Jahren wirklich bitter nötig", resümierte DAV-Präsidentin Edith Kindermann.
Auch der Präsident der BRAK, Ulrich Wessels, reagierte erfreut: "Diese Angleichung ist gerade in der Coronakrise, von der die Anwaltschaft deutlich betroffen ist, mehr erforderlich denn je." Gerade jetzt sei die Anwaltschaft, die den Zugang zu Recht sichere, gefordert.
Das Kostenrechtsänderungsgesetz muss nun noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Geplantes Datum für das Inkrafttreten des Gesetzes ist der 1. Januar 2021.
ast/hs/LTO-Redaktion
Bundesrat: . In: Legal Tribune Online, 18.12.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43781 (abgerufen am: 04.12.2024 )
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