Der Bundesrat hat am Freitag ein Mammutprogramm hinter sich gebracht. Die Länderkammer winkte mehrere Dutzend Gesetze und Verordnungen durch. Auf der Tagesordnung standen die Punktereform für Verkehrssünder, die Steuergleichstellung für homosexuelle Paare, die Erhöhung der Gerichtsgebühren und die weibliche Genitalverstümmelung.
Vor dem Abschied in die Sommerpause hat der Bundesrat noch ein großes Pensum abgearbeitet. Seit Freitag ist die Reform des Punktesystems für Verkehrssünder beschlossene Sache. Anstelle der jetzigen Skala von ein bis sieben Punkten gibt es künftig je nach Schwere des Vergehens ein, zwei oder drei Punkte. Der Führerschein wird dann bei acht statt 18 Punkten entzogen. Anders als ursprünglich geplant, bleibt eine Möglichkeit erhalten, über freiwillige Schulungen einen Punkt innerhalb von fünf Jahren abzubauen. Gespeicherte Punkte sollen künftig jeweils separat verjähren. In Kraft treten sollen die Neuregelungen zum 1. Mai 2014.
Ebenfalls auf der Tagesordnung stand die Steuergleichstellung für homosexuelle Paare. Künftig gilt das Ehegattensplitting auch für die eingetragene Lebenspartnerschaft von Schwulen und Lesben. Durch das Ehegattensplitting wird die Steuerbelastung verheirateter Paare gesenkt. Die Regelung wird nun auf die rund 34.000 gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ausgeweitet.
Auch bei den Gerichtsgebühren tut sich etwas, der Gang vor Gericht wird teurer. Verschiedene Gerichtsgebühren werden angehoben. Es geht auch um die Honorare für Rechtsanwälte, Notare, Sachverständige und Dolmetscher, die seit Jahren nicht erhöht wurden.
Die Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen wird in Deutschland in Zukunft mit bis zu 15 Jahren Haft bestraft. Dazu wird ein eigener Straftatbestand eingeführt. Bislang wurde die Verstümmelung weiblicher Genitalien lediglich als schwere Körperverletzung mit einer Haft von maximal zehn Jahren geahndet.
dpa/tko/LTO-Redaktion
Beschlüsse im Akkord: . In: Legal Tribune Online, 05.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9091 (abgerufen am: 03.11.2024 )
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