Der Bundesrat hat am Freitag den Weg für die E-Roller freigemacht. Er stimmte einer Verordnung der Bundesregierung zu, die den Umgang mit "Elektrokleinstfahrzeugen" regelt. Einige Einschränkungen will der Bundesrat jedoch beachtet wissen.
Die Verordnung der Bundesregierung über "Elektrokleinstfahrzeuge" hat es durch den Bundesrat geschafft. Am Freitag beschlossen die Ländervertreter, dass sie gegen die Einführung der sogenannten E-Roller, also der elektronischen Tretroller, grundsätzlich keine Bedenken haben. Wann genau die Verordnung in Kraft treten soll, wird nach dem Beschluss die Bundesregierung entscheiden. Ihre Zustimmung knüpfte der Bundesrat jedoch an einige Bedingungen.
So soll der Umgang mit dem E-Roller erst ab 14 Jahren gestattet sein. Gefahren werden darf nicht auf Gehwegen oder in der Fußgängerzone, sondern nur auf Fahrradwegen. Gibt es diese nicht, müssen die Roller auf die Straße. Technisch müssen die Roller so ausgestattet sein, dass sie über Bremse und Beleuchtungsanlage verfügen. Auch dürfen die Roller nicht schneller fahren als 20 Kilometer pro Stunde. Eine Helmpflicht sei zwar nicht erforderlich, wohl aber eine Versicherungspflicht.
Die Einführung der E-Roller gestaltete sich als schwierig. Lange sträubte sich der Gesetzgeber gegen die Einführung neuer Elektrokleinstfahrzeuge und hielt lieber an der alten Rechtslage fest. Nun aber scheint es nur noch eine Frage der Zeit, bis die ersten E-Roller auf den Straßen Deutschlands Einzug erhalten.
tik/LTO-Redaktion
Bundesrat: . In: Legal Tribune Online, 17.05.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35455 (abgerufen am: 12.10.2024 )
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