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Verordnungen für Geimpfte und Genesene: Kabi­nett bringt Locke­rungen auf den Weg

04.05.2021

Ein Impfpass mit Corona-Schutzimpfung.

Benedikt - stock.adobe.com

Für vollständig geimpfte und von Corona genesene Personen sollen ab dem Wochenende Schritte hin zur Normalisierung gelten. Das hat das Bundeskabinett in einem ersten Schritt beschlossen.

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Nun soll es ganz schnell gehen: die Bundesregierung hat eine Verordnung beschlossen, wonach bestimmte Eingriffe durch die "Bundesnotbremse" nicht mehr für Geimpfte und Genesene gelten sollen. Noch in dieser Woche sollen Bundestag und Bundesrat den Plänen des Kabinetts zustimmen, sodass die entsprechenden Maßnahmen dann schon am Wochenende gelten könnten.

Die Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Christine Lambrecht (SPD), sagte, die Rücknahme der Grundrechtseinschränkungen sei "ein wichtiger Schritt hin zur Normalität". Sie kündigte an, dass für geimpfte und genesene Menschen keine Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen mehr gelten sollen. Auch bräuchten diese Personen keinen negativen Corona-Test mehr, wenn sie beispielsweise zum Friseur gehen wollen oder einkaufen wollen, sagte Lambrecht.

Auch eine Quarantänepflicht für Reiserückkehrer solle nur noch dann gelten, wenn sie aus einem Virusvariantengebiet einreisen. Weiterhin auch für geimpfte und genesene Personen gelten solle jedoch die Maskenpflicht sowie das Abstandsgebot im öffentlichen Raum. Lambrecht betonte, dass der Erfolg der Impfungen nicht bedeute, "dass wir achtlos werden dürfen". Die Pandemie sei noch nicht überstanden und ein individuelles Restrisiko bestehe auch bei Geimpften und Genesenen. Daher sei ein schrittweises Vorgehen notwendig, so Lambrecht.

SPD-Gesundheitsexperte: "Spannungen, die man kaum ertragen könnte"

Teilweise wurden diese Regelungen bereits auf Landesebene umgesetzt. Dies geschah wohl auch, weil anderenfalls entsprechende gerichtliche Entscheidungen gedroht hätten. Auch kündigten mehrere Bundesländer eine vorsichtige Öffnung für den Tourismus an. In Bayern sollen Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze in Kreisen mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 ab dem 21. Mai wieder öffnen dürfen. Zudem dürfen in diesen Landkreisen ab Montag die Außengastronomie und kulturelle Einrichtungen unter Auflagen öffnen. Der Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann (Grüne), dämpfte wiederum die Hoffnung auf baldige Reisen. "Das sehe ich erstmal nicht. Dazu müssten die Inzidenzen drastisch runtergehen, bevor wir sowas ins Auge fassen können".

Ebenfalls zur Vorsicht mahnte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Zwar sei es ermutigend, dass die Zahlen sinken würden. Jedoch sei es noch zu früh, von einer Trendwende zu sprechen, so Spahn. In der ersten Juni-Hälfte solle die Impf-Priorisierung aufgehoben werden, äußerte Spahn weiter. Der Landesgruppenchef der CSU im Bundestag, Alexander Dobrindt, mahnte hinsichtlich weiterer Öffnungsschritte an: "Grundrechte können nicht dadurch beschränkt werden, dass einige sich nicht impfen lassen wollen oder noch nicht geimpft worden sind". SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach betonte hingegen: "Was nicht geht, ist, dass Geschäfte oder Restaurants geöffnet werden nur für diejenigen, die geimpft sind. Das würde zu Spannungen führen, die man kaum ertragen könnte".

Als Beleg für eine vollständige Impfung soll ein Nachweis auf Papier oder digital akzeptiert werden. Seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung müssen indes mindestens 14 Tage vergangen sein. Dies ist meist die zweite Spritze, beim Präparat von Johnson & Johnson reicht bereits eine. Dass man genesen ist, soll man ebenfalls belegen müssen - und zwar mit einem Nachweis eines positiven PCR-Labortests, der mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt.

jb/LTO-Redaktion

Mit Materialien der dpa

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Verordnungen für Geimpfte und Genesene: . In: Legal Tribune Online, 04.05.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44882 (abgerufen am: 10.09.2026 )

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