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Beschleunigung vs. Rechtsschutz?: Bun­des­jus­tiz­mi­nister Busch­mann ver­tei­digt Pla­nungs­be­sch­leu­ni­gung

08.06.2023

Marco Buschmann

"Das Ganze dient einer gewisser Straffung", so Bundesjustizminister Buschmann. Foto: picture alliance/dpa | Britta Pedersen

Die geplante Beschleunigung von Infrastrukturmaßnahmen trifft auf die Kritik, den Rechtsschutz der Bürger zu beeinträchtigen. Anlässlich des Jubiläumssymposiums des BVerwG hat sich Bundesjustizminister Buschmann nun klar positioniert.

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Bundesjustizminister Marco Buschmann hat die von der Bundesregierung angestrebte Beschleunigung von Infrastrukturmaßnahmen verteidigt. "Wir müssen etwa die Energiewende schnell ins Werk setzen. Das ist eine der neuen großen Herausforderungen unserer Zeit", sagte der FDP-Politiker am Donnerstag bei einem Jubiläumssymposium zum 70-jährigen Bestehen des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. Daher habe der Gesetzgeber auch Änderungen beschlossen, die die Klageverfahren vor den Verwaltungsgerichten schneller machen sollen. 
 
Die Neuerungen werden unter Juristinnen und Juristen kontrovers diskutiert. Das Bundesverwaltungsgericht hatte bei seinem Symposium eine von mehreren Podiumsdiskussionen unter das Motto gestellt: "Beschleunigung um jeden Preis - Bleibt der Rechtsschutz auf der Strecke?" 

"Die Antwort ist natürlich: nein", sagte Buschmann. Die Änderungen - etwa in dem im März in Kraft getretenen Gesetz zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich - seien keine Revolution und sie schafften auch nicht den individuellen  Rechtsschutz ab. "Das Ganze dient einer gewisser Straffung", sagte Buschmann. Denn verwaltungsgerichtliche Verfahren über besonders bedeutsame Infrastrukturvorhaben können aufgrund ihrer Komplexität und der sich in tatsächlicher wie in rechtlicher Hinsicht ergebenden Schwierigkeiten lange dauern, heißt es seitens des Justizministeriums.

Ziel sei es, die Verfahrensdauer für diese Vorhaben mit einer hohen wirtschaftlichen oder infrastrukturellen Bedeutung weiter zu reduzieren, ohne hierbei die Effektivität des Rechtsschutzes zu beeinträchtigen. Die Gerichte hätten jetzt die Möglichkeit, herausragend wichtige Projekte zu priorisieren. "Qualität braucht natürlich Zeit, aber auch Zeit selbst ist eine Qualität", betonte der Minister. 

Das Bundesverwaltungsgericht wurde am 8. Juni 1953 gegründet. Nach einem Umzug aus Berlin hat es seit 21 Jahren seinen Sitz in Leipzig. 

dpa/pab/LTO-Redaktion

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Beschleunigung vs. Rechtsschutz?: . In: Legal Tribune Online, 08.06.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51947 (abgerufen am: 15.06.2026 )

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