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Erste Verfassungsbeschwerden angekündigt: Bekommt Bran­den­burg ein Pari­täts­ge­setz?

23.01.2019

Mann und Frau auf einer Waage (gemalt auf einem Notizblock)

© tumsasedgars - stock.adobe.com

Parität auf den Landeswahllisten, um den Frauenanteil im Brandenburger Landtag zu erhöhen – so lautet ein Antrag der rot-roten Regierungsfraktionen. Für den Fall der Fälle haben die ersten Parteien bereits Verfassungsbeschwerde angekündigt.

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Kaum angekündigt, schon kritisiert: Im Hinblick auf die rot-rot-grünen Pläne für eine gesetzliche Erhöhung des Frauenanteils im Brandenburger Landtag gibt es bereits die ersten Ankündigungen von Verfassungsbeschwerden. Die Piraten, die nicht im Landtag vertreten sind, sehen nach Angaben vom Mittwoch in den geplanten Änderungen des Wahlgesetzes einen schwerwiegenden Verstoß gegen Artikel 12 der Landesverfassung zur Gleichheit und einen massiven Eingriff in das Prinzip der Organisationsfreiheit der Parteien. Die Jungen Liberalen Brandenburg, die Jugendorganisation der FDP, will ebenfalls verfassungsrechtlich dagegen vorgehen.

SPD und Linke hatten gestern angekündigt, ein Paritätsgesetz auf den Weg zu bringen, um den Frauenanteil im Brandenburger Landtag zu erhöhen. Damit sollen dann alle Parteien gezwungen werden, ihre Landeslisten zur Wahl zu gleichen Teilen mit Männern und Frauen zu besetzen. Für Direktkandidaten soll das nicht gelten. Die Parteien sollen bestimmen können, ob die Liste mit einem Mann oder einer Frau anfängt - dahinter sollen sich die Geschlechter dann abwechseln. Ausnahmen soll es für Parteien wie die Frauenpartei geben.

Erstes Gesetz dieser Art in Deutschland

Es wäre die erste Regelung dieser Art in einem Bundesland. Sie käme 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts in Deutschland. Die Grünen kündigten ihre Zustimmung zu den Plänen an, die allerdings noch nicht für die bevorstehnde Landtagswahl am 1. September gelten sollen. Der Landtag berät nunmehr in der kommenden Woche über den Antrag der rot-roten Regierungsfraktionen. Der Antrag ähnelt in Teilen einer Initiative der Grünen von 2018. Gegen diese gab es seinerzeit noch rechtliche Bedenken, die die SPD-Fraktion für den neuen Vorstoß aber nicht sieht.

"Wir haben hier eine Vorreiterrolle eingenommen", sagte SPD-Fraktionschef Mike Bischoff. "Alle Modelle mit wünschenswerter Frauenförderung oder Soll-Vorschriften haben in der Vergangenheit nicht dazu geführt, dass der Anteil der Frauen im Parlament dem Anteil der Frauen in der Bevölkerung entspricht", sagte die SPD-Innenpolitikerin Klara Geywitz. Auf Bundesebene hatten Justizministerin Katarina Barley und Frauenministerin Franziska Giffey gefordert, eine stärkere Vertretung von Frauen im Bundestag durchzusetzen.

Unter Juristen ist ein Paritätsgesetz für den Bundestag umstritten: Die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes, Maria Wersig, sprach sich für den Vorschlag aus, Staatsrechtslehrer Klaus F. Gärditz von der Uni Bonn hält ein solches Vorgehen dagegen für unzulässig.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

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Erste Verfassungsbeschwerden angekündigt: . In: Legal Tribune Online, 23.01.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33405 (abgerufen am: 17.12.2025 )

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