Druckversion
Montag, 12.01.2026, 17:45 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bgh-vizr24715-behandlungsfehler-tierarzt-beweislastumkehr-humanmedizin-schadensersatz-totes-pferd
Fenster schließen
Artikel drucken
19342

BGH zu grobem Behandlungsfehler an Pferdebein: Beweis­last­um­kehr gilt auch für Tier­ärzte

10.05.2016

Pferd, das an einer Fissur gelitten hat und jetzt tot ist (Symbol)

© cynoclub - Fotolia.com

Am Anfang steht eine Fehldiagnose, am Ende der Tod eines Pferdes. Muss der Tierarzt beweisen, dass er nicht schuld ist, um der Haftung zu entgehen? Der BGH sagt ja und erleichtert damit Schadensersatzforderungen von Tierhaltern.

Anzeige

Tierärzte müssen bei einem groben Behandlungsfehler im Streitfall grundsätzlich beweisen, dass dieser Fehler nicht für einen danach entstandenen Schaden verantwortlich ist. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Urt. v. 10.05.2016, Az. VI ZR 247/15). Die in der Humanmedizin entwickelten Rechtsgrundsätze zur Beweislastumkehr bei groben Behandlungsfehlern sind nach der Entscheidung auch bei tierärztlichen Behandlungen anzuwenden.

Einen Tierarzt aus Niedersachsen kommt die Entscheidung teuer zu stehen. Er behandelte einen wertvollen Islandhengst wegen einer Verletzung am Bein des Pferdes. Er verschloss die Wunde, nahm aber keine weiteren Untersuchungen vor. Dabei erkannte er nicht, dass das Pferd durch den Tritt eines anderen Pferdes eine Fissur des Knochens erlitten hatte. Einige Tage später brach das Tier sich beim Aufstehen das Bein, eine Operation misslang. Letztendlich musste das Tier eingeschläfert werden.

Die Vorinstanz hatte den Tierarzt dem Grunde nach verurteilt, der Pferdebesitzerin Schadensersatz wegen der fehlerhaften Behandlung ihres Pferdes zu zahlen. Der Veterinärmdeizinier habe einen groben Behandlungsfehler in Form eines Befunderhebungsfehlers begangen. Er hätte erkennen müssen, dass die Möglichkeit einer Fissur bestand und dazu weitere Untersuchungen vornehmen müssen, welche die Fissur bestätigt hätten. 

Beweislastumkehr schafft Ausgleich für elementaren Fehler

Der BGH schloss sich dem Urteil nun an. Ungeklärt blieb, ob der grobe Behandlungsfehler dafür ursächlich war, dass sich das Pferd beim Aufstehen das Bein brach. Es kam daher darauf an, ob die Tierhalterin - wie es die Regel wäre - oder der Tierarzt die Beweislast hinsichtlich der Kausalität trägt.

Die in der Humanmedizin entwickelten Rechtsgrundsätze hinsichtlich der Beweislastumkehr bei groben Behandlungsfehlern, insbesondere auch bei Befunderhebungsfehlern, sind auch im Bereich der tierärztlichen Behandlung anzuwenden, befand der u.a. für das Arzthaftungsrecht und das Recht der Tierärzte zuständige VI. Zivilsenat. Auch bei der tierärztlichen Behandlung solle die Beweislastumkehr einen Ausgleich dafür schaffen, dass das Spektrum der Ursachen, welche die Schädigung verursacht haben könnten, wegen der elementaren Bedeutung des Fehlers besonders verbreitert oder verschoben worden ist.

So habe auch der grob fehlerhaft handelnde Tierarzt durch einen schwerwiegenden Verstoß gegen die anerkannten Regeln der tierärztlichen Kunst Aufklärungserschwernisse in das Geschehen hineingetragen und dadurch die Beweisnot auf Seiten der Pferdebesitzerin vertieft, so der VI. Zivilsenat.

Hengst Leiknir war rund 40.000 Euro wert

Die BGH-Entscheidung könnte weitreichende Folgen auch für die Versicherungswirtschaft haben. "Tierbesitzer haben es dann künftig leichter, ihre Ansprüche geltend zu machen" hatte BGH-Anwältin Barbara Genius, die die Tierhalterin vertrat, bereits vor der Verhandlung gesagt. Mit dem Urteil sei Rechtssicherheit geschaffen worden, ergänzte eine BGH-Sprecherin.

"Mehr als 70 Prozent von Fissuren heilen dann vollständig aus", sagte die Besitzerin des getöteten Tieres, Kirsten Hofmann. Für sie geht damit ein langer Kampf allmählich zu Ende. Ihr elfjähriger, von ihr selbst gezüchteter Hengst Leiknir war rund 40.000 Euro wert - "plus entgangener Deckgelder", sagte sie. Über die tatsächliche Höhe muss nun das Landgericht Osnabrück entscheiden.

acr/LTO-Redaktion

mit Materialien der dpa

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BGH zu grobem Behandlungsfehler an Pferdebein: . In: Legal Tribune Online, 10.05.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19342 (abgerufen am: 12.01.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Medizinrecht
    • Ärzte
    • Beweislast
    • Medizin
    • Tiere
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
Eine wirklich schöne, flauschige Katze 08.01.2026
Tierschutz

VG bestätigt Haltungsverbot:

Tik­Toker ver­liert seine Katzen

Als ein Mann von einer seiner Katzen Videos bei TikTok veröffentlicht, hagelt es Anzeigen: Er hatte das Tier unsachgemäß rasiert und bis zur Orientierungslosigkeit gedreht. Das Veterinäramt entzog ihm alle Tiere daraufhin zu Recht, so das VG.

Artikel lesen
Reiterin mit Dressursattel 30.12.2025
Tiere

LG Köln zu dubioser Entwendung:

Reit­stall­be­sitzer hat kein Pfand­recht am Dres­s­ur­sattel

Zwischen Pferdeeigentümern und Reitbetrieben besteht ein Vertrauensverhältnis. Durch das Entwenden eines Sattels wird dieses erschüttert, stellt das LG Köln klar. Reitstallbetreiber könnten dem auch kein Vermieterpfandrecht entgegenhalten.

Artikel lesen
BGH 30.12.2025
Medizin

BGH zum Behandlungsvertrag:

Strenge Aus­le­gung bei der hypo­the­ti­schen Ein­wil­li­gung

Eine Frau überlebt dank einer Operation ihren Hirntumor, ist danach aber fast blind. Haften die Ärzte und das Krankenhaus? Das OLG entschied: Nein, die Frau habe hypothetisch in eine Operation eingewilligt. Das war laut BGH ein Rechtsfehler.

Artikel lesen
Ein richtig niedliches Hundi im Garten 29.12.2025
Kommunale Steuern

VG Koblenz zur Hundesteuer:

400 Euro für den zweiten Wuffer, 600 Euro für den dritten

Wer mehr als einen Hund hält, muss mancherorts tief in die Tasche greifen. Das VG Koblenz hat nun entschieden: Auch deutlich erhöhte Hundesteuersätze für Zweit- und Dritthunde seien rechtlich nicht zu beanstanden.

Artikel lesen
Feuerwehr im Einsatz in einer Silvesternacht 29.12.2025
Gesellschaft

Entwurf aus dem Bundesjustizministerium:

Mit dem Straf­recht gegen die Ver­ro­hung der Gesell­schaft

Das BMJV plant höhere Mindeststrafen für Angriffe auf Polizei und Rettungskräfte. Auch Ärzte sollen strafrechtlich besser geschützt werden. Zudem wird der Straftatbestand der Volksverhetzung verschärft – mit Auswirkungen auf das Wahlrecht.
 

Artikel lesen
Eine afrikanische Zwergziege, die besonders frech die Zunge herausstreckt 23.12.2025
Tiere

LG zum "ordentlichen Rums in der Kniekehle":

Ziege bringt Frau zu Fall, doch kein Scha­dens­er­satz für deren Kran­ken­kasse

Beim Besuch im Tierpark brachte eine afrikanische Zwergziege eine Besucherin im Streichelgehege zu Fall. Ein Jahr war sie krankgeschrieben, über 30.000 Euro kostete die Behandlung. Das Geld bekommt die Kasse der Frau aber nicht zurück.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

NEU! Mit LTO Easy Apply so einfach und schnell bewerben wie nie zuvor

Zu den Top Jobs
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus)
Voll­ju­ris­tin/Voll­ju­ris­ten (m/w/d)

Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus) , Ober­ur­sel (Tau­nus)

Logo von Latham & Watkins LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit im Be­reich Health­ca­re & Li­fe Sci­en­ces...

Latham & Watkins LLP , Frank­furt am Main

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
RECHTS­AN­WALT (W/M/D) FÜR VER­KEHRS­RECHT

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Ham­burg

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Re­fe­ren­dar (w/m/d) Im­mo­bi­li­en­recht

Osborne Clarke GmbH & Co. KG , Ham­burg

Logo von Latham & Watkins LLP
An­walts- oder Wahl­sta­ti­on im Be­reich Health­ca­re & Li­fe Sci­en­ces...

Latham & Watkins LLP , Ham­burg

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
RECHTS­AN­WÄL­TE (W/M/D) FÜR VER­SI­CHE­RUNGS­RECHT

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Köln

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
RECHTS­AN­WALT (W/M/D) VER­SI­CHE­RUNGS­BE­RA­TUNG

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Mün­chen

Logo von Latham & Watkins LLP
An­walts- oder Wahl­sta­ti­on im Be­reich Health­ca­re & Li­fe Sci­en­ces...

Latham & Watkins LLP , Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Design- und Produkt­aufmachungs­recht

13.01.2026

Digitale Kamingespräche: Erfahrungen am EUI und in der European Law School

14.01.2026

Logo von Eagle lsp
EU AI Act Compliance - strukturierte und effiziente Umsetzung der Vorgaben

13.01.2026

Online-Seminar! Honorarverhandlungen mit Mandanten

13.01.2026

Logo von Juristische Fachseminare
Fachanwaltslehrgang Bau- und Architektenrecht - live online

15.01.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH