Druckversion
Mittwoch, 22.07.2026, 22:43 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bgh-viii-zr-44-16-eigenbedarf-kuendigung-vermieter-darlegungslast-schadensersatz
Fenster schließen
Artikel drucken
22509

BGH zu Darlegungslast bei Eigenbedarfskündigung: Nur vor­ge­täuscht?

29.03.2017

Gekündigter Mietvertrag

© akf - Fotolia.com

Der Vermieter meldet Eigenbedarf an und kündigt. Doch nachdem der Mieter ausgezogen ist, folgt nicht etwa der angekündigte Hausmeister nach, sondern eine Familie. Ohne stimmige Begründung geht das nicht, urteilt der BGH.

Anzeige

Wer Eigenbedarf anmeldet und unter Verweis darauf dem bisherigen Mieter kündigt, kann nicht ganz ohne eine Begründung die Wohnung anderweitig vermieten. So weit, so klar. Doch als Begründung kann auch nicht jede noch so fadenscheinige Erklärung herhalten. Dies betonte der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in seiner Entscheidung vom Mittwoch (Urt. v. 29.03.2017, Az. VIII ZR 44/16). Damit wies der Gerichtshof zum wiederholten Mal eine Entscheidung der Berufungsinstanz zurück.

Der Ärger des ehemaligen Mieters im zugrunde liegenden Fall erschließt sich schnell: Nachdem er zwei Jahre lang eine 4-Zimmer-Wohnung bewohnt hatte, kündigte sein Vermieter im Jahr 2010 den Vertrag und erklärte, er benötige sie für einen neuen Hausmeister.

Nach § 573 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erfordert die ordentliche Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses ein berechtigtes Interesse des Vermieters. Ein solches kann vorliegen, wenn er die Wohnung für sich selbst, seine Familie oder Angehörige des Haushalts (darunter auch Hausmeister) benötigt.

Bereits frühere Entscheidung des LG aufgehoben

Der gekündigte Mieter bestritt die Begründung und wehrte sich zunächst gegen die vom Vermieter betriebene Räumungsklage. Der Streit wurde zwischenzeitlich mit einem Vergleich beigelegt, in dem der Mieter sich verpflichtete, die Wohnung zu verlassen. Im nun laufenden Prozess verlangte er aber wegen des seiner Auffassung nach nur vorgetäuschten Eigenbedarfs Ersatz der Umzugskosten sowie der Mehrkosten, die ihm durch die höhere Miete für die neue Wohnung entstehen.

Im ersten Berufungsverfahren vor dem Landgericht (LG) Koblenz hatte dieses der Klage auf Zahlung von insgesamt 25.833,43 Euro nebst Zinsen und vorgerichtlichen Anwaltskosten nicht stattgegeben. Begründet wurde dies mit dem von den Parteien geschlossenen Vergleich, welcher eine Geltendmachung der Kosten ausschließe. Bereits dieses Urteil hob der BGH auf (Urt. v. 10.06.2015, Az. VIII ZR 99/14). Aber auch die neuerliche Entscheidung in der Sache konnte den Senat nicht überzeugen.

Das LG hatte erklärt, es sei aufgrund der Darlegungen des beklagten Vermieters und des als Zeugen vernommenen Hausmeisters überzeugt, dass der Beklagte bei Ausspruch der Kündigung und noch bis nach dem Auszug des Klägers die Absicht gehabt habe, die Wohnung dem Hausmeister zur Verfügung zu stellen. Dieser habe den Beklagten erst Anfang November 2011 darüber informiert, dass er wegen seiner Kniebeschwerden nicht in die im dritten Obergeschoss liegende Wohnung einziehen werde.

BGH: Vorbringen kaum nachvollziehbar

Diese Begründung genügte dem BGH nicht. Der Senat führte aus, dass in Fällen, in denen sich der geltend gemachte Eigenbedarf nicht realisiere, der Verdacht naheliege, dass dieser nur vorgeschoben sei. Dem Vermieter sei daher eine stimmige Darlegung zuzumuten, warum es nicht zur beabsichtigen Verwendung gekommen sei.

Dagegen gehe aus dem Vorbringen des Beklagten nicht einmal hervor, dass sich dieser mit dem Hausmeister über eine mögliche Miethöhe oder einen voraussichtlichen Mietbeginn verständigt habe. Auch seine Behauptung, der Hausmeister habe es sich erst in der ersten Novemberwoche anders überlegt, sei kaum nachvollziehbar.

Komme der Vermieter seiner Darlegungslast hinsichtlich des nicht realisierten Eigenbedarfs nicht nach, so sei dieser als vorgetäuscht und die ihm vorgeworfene Pflichtverletzung - hier das Vortäuschen eines nicht bestehenden Bedarfs an der Wohnung - als unstreitig zu behandeln, erklärte der Senat. Weil sich das Berufungsgericht nicht ausreichend mit den Einwänden des Klägers auseinandergesetzt habe, wurde die Sache somit zum wiederholten Male zurückverwiesen. Nun liegt es an der nächsten Kammer, den Ansprüchen des BGH zu genügen.

mam/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BGH zu Darlegungslast bei Eigenbedarfskündigung: . In: Legal Tribune Online, 29.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22509 (abgerufen am: 22.07.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Miet- und WEG-Recht
    • Beweislast
    • Eigenbedarfskündigung
    • Kündigung
    • Mietwohnung
    • Revision (Zivilrecht)
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
Training im FitX-Fitnessstudio in Essen. 16.07.2026
Verbraucherschutz

BGH zu Pausen-Hinweis bei Fitnessstudiovertrag:

Wer auf "Kün­digen" klickt, soll nicht nochmal wählen müssen

Wer seinen FitX-Vertrag online kündigen wollte, wurde auf eine Bestätigungsseite weitergeleitet und hatte die Wahl: beenden oder erstmal nur pausieren? Diese Gestaltung verstößt gegen Verbraucherrechte, stellte der BGH klar.

Artikel lesen
Söder, Merz, Bas, Klingbeil bei der Pressekonferenz in Berlin 07.07.2026
Politik

Arbeitsrechtler erklären Reformpaket der Regierung:

Krank­sch­rei­bung ab Tag 1 und andere Streit­themen

AU-Bescheinigung ab dem 1. Tag, Wegfall der telefonischen Krankmeldung, bis zu sechs Befristungen, Änderung beim Kündigungsschutz für Hochverdiener: Das Paket der Koalition hat es in sich, wissen Frauke Biester-Junker und Nico Querbach.

Artikel lesen
Schneeballschlacht (Symbolbild) 30.06.2026
Straßenverkehr

OLG zum Anscheinsbeweis nach Schneeballwurf:

Auf­fah­rende haftet trotz Voll­b­rem­sung der Vor­aus­fah­renden

Ein kurioser Auffahrunfall nach einem Schneeballwurf: Wer in welcher Höhe haftet, musste nun das Saarländische OLG entscheiden. Jedenfalls für zwei Verfahrensbeteiligte war die Entscheidung durchaus bitter.

Artikel lesen
Ein Schlüsselmacher mit einer Kundin 25.06.2026
Kündigung

BAG zu Fehler bei Massenentlassungsanzeige:

Unwe­sent­li­ches führt nicht zu unwirk­samen Kün­di­gungen

Kündigungen können trotz Fehlern bei den Angaben in der Massenentlassungsanzeige wirksam sein, so das BAG. Ein Insolvenzverwalter hatte statt der angekündigten 34 am Ende 31 oder 32 Leute entlassen. Das war unschädlich.

Artikel lesen
Eine Protestveranstaltung mit Menschen, die ein Plakat halten, auf dem "Ja heißt Ja!" steht, symbolisiert den Kampf für sexualrechtliche Veränderungen. 20.06.2026
Podcast

Sexualstrafrecht / Kritik am Jobcenter / KI statt Beamte:

"Ja heißt Ja" statt "Nein heißt Nein" – was würde sich ändern?

Bundesjustizministerin Hubig ist für eine Reform des Sexualstrafrechts. Bringt das was? Außerdem im LTO-Podcast: Durfte Jobcenter kritischem Mitarbeiter nach ZDF-Doku kündigen? Und Bayern will KI bei Entscheidungen der Verwaltung einsetzen.

Artikel lesen
Ein Vater spielt mit seinem Kind beim Essen 18.06.2026
Elternzeit

BAG zur aufgeteilten Elternzeit:

Kün­di­gungs­schutz beginnt vor jedem Abschnitt neu

Acht Wochen vor Beginn der Elternzeit des Arbeitnehmers darf der Arbeitgeber ihm nicht mehr kündigen. Teilt er die Zeit auf mehrere Abschnitte auf, gilt vor jedem der besondere Kündigungsschutz. Das hat das BAG klargestellt.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Logo von Hengeler Mueller
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) Ban­king & Fi­nan­ce in Frank­furt am Main

Hengeler Mueller, Frank­furt am Main

Logo von Polizei Berlin
Hoch­schu­l­ab­sol­ven­tin­nen und Hoch­schu­l­ab­sol­ven­ten für die Lauf­bahn des...

Polizei Berlin, Ber­lin

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Rechts­an­walt (m/w/d) Ge­sell­schafts­recht / M&A

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG, Frank­furt am Main

Logo von DLA Piper UK LLP
(Se­nior) As­so­cia­te (m/w/x) im Be­reich M&A

DLA Piper UK LLP, Ham­burg

Logo von Hengeler Mueller
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) Ban­king & Fi­nan­ce in Frank­furt am Main

Hengeler Mueller, Frank­furt am Main

Logo von ADVANT Beiten
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (w/m/d) – Pu­b­lic Sec­tor /...

ADVANT Beiten, Ber­lin

Logo von HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d) mit Schwer­punkt...

HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB, Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Wie Sie Ihr Legal & Regulatory Monitoring in ein proaktives Frühwarnsystem verwandeln

23.07.2026

Fortbildung Versicherungsrecht im Selbststudium/ online

24.07.2026

Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

28.07.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

28.07.2026

Wie Sie Ihr Legal & Regulatory Monitoring in ein proaktives Frühwarnsystem verwandeln

30.07.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH