Druckversion
Donnerstag, 28.09.2023, 04:10 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bgh-urteil-i-zr-34-12-fantasyrollenspiel-werbung-internet/
Fenster schließen
Artikel drucken
9167

BGH zu Werbung für Kinder in Fantasyrollenspiel: Gameforge darf Spielzubehör nicht bewerben

18.07.2013

Das Softwareunternehmen Gameforge darf Kinder in seinem Fantasyrollenspiel "Rules of Magic" nicht zum Kauf von Spielzubehör animieren. Der BGH gab damit am Mittwoch einer Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen statt.

Anzeige

Der Schutz der Kinder gebiete es, dass auch im Internet eine gewisse Zurückhaltung gewahrt werde, begründete das Gericht seine Entscheidung (Urt. v. 17.07.2013, Az. I ZR 34/12). Der Bundesgerichtshof (BGH) gab damit dem Bundesverband der Verbraucherzentralen Recht, der die Softwarefirma Gameforge wegen Werbung zu dem Fantasyrollenspiel "Rules of Magic" verklagt hatte.

Das Spiel funktioniert wie viele Internetspiele nach dem sogenannten "Free-to-play"-Modell: Die Spieler erhalten die Software zur Teilnahme an dem Spiel kostenlos. Weitergehende Ausstattung ihrer Spielcharaktere - etwa mit Waffen oder Zeitvorteile - können sie dazukaufen. Das sei verbotene Werbung für Kinder, so die Verbraucherschützer.

Der von dem Spieleanbieter verwendete Slogan sei eindeutig auch an Kinder gerichtet, so der BGH. Das sehe man an der Wortwahl sowie der Möglichkeit, per SMS zu bezahlen. Dass man sich für den Kauf weiterklicken müsse, ergebe nichts Anderes. Denn wie in einem Ladengeschäft seien Werbung und direkte Kaufmöglichkeit nah beieinander. Das beklagte Unternehmen Gameforge hatte darauf hingewiesen, dass die Werbeaktion nicht wiederholt worden sei.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, weil ein Versäumnisurteil ergangen ist.

dpa/age/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BGH zu Werbung für Kinder in Fantasyrollenspiel: Gameforge darf Spielzubehör nicht bewerben . In: Legal Tribune Online, 18.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9167/ (abgerufen am: 28.09.2023 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Internet
    • Kinder
    • Werbung
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
27.09.2023
Glücksspiel

Sammelkarten-Hype auf Twitch & Co.:

Frag­wür­dige Geschäfte mit Pika­chus, Gegen­zau­bern und blau­äu­gigen weißen Dra­chen

Pikachu kennen alle. Es gibt aber nicht nur Pokemon, der Sammelkartenmarkt ist dank vieler großer Namen ein Milliardengeschäft geworden. Mit ihm kommen dubiose Geschäftsmodelle, die juristisch klärungsbedürftig sind, zeigt Andreas Höpner.

Artikel lesen
26.09.2023
Vaterschaft

BVerfG verhandelt Vaterschaftsanfechtung:

Ein Kind, drei Eltern?

Ein leiblicher Vater kämpft um sein Recht, auch als rechtlicher Vater anerkannt zu werden. Ob das BVerfG seiner Verfassungsbeschwerde stattgeben wird, ist offen. Nicht ausgeschlossen, dass der Erste Senat den ganz großen Wurf wagt.

Artikel lesen
27.09.2023
Klimaschutz

EGMR verhandelt Klimaklage junger Portugiesen:

Muss man erst in 32 Staaten klagen?

David gegen Goliath: Sechs portugiesische Jugendliche fordern mehr Klimaschutz von 32 Staaten. Am Mittwoch verhandelte der EGMR. Die Staaten halten die Beschwerde u. a. mangels Erschöpfung des Rechtsweges für unzulässig.

Artikel lesen
27.09.2023
Impfpflicht

Thüringer VerfGH sieht Irreführung:

"Anti-Impf­zwang"-Volks­be­gehren der AfD unzu­lässig

Die Thüringer AfD wollte einem Corona-"Impfzwang" durch ein per Volksbegehren zur Abstimmung gestelltes Gesetz entgegenwirken. Doch nach Ansicht des dortigen Verfassungsgerichtshofs hat sie dabei die Gesetzgebungskompetenzen missachtet.

Artikel lesen
25.09.2023
Staatsexamen

Aktuelle Zahlen zum Zweiten Examen:

In Baden-Würt­tem­berg fallen die wenigsten durch

Mehr Prädikatsexamen, aber auch mehr Durchfaller im Vergleich zum Vorjahr: Die aktuellen Zahlen des Bundesamts für Justiz zum Zweiten Examen sind da. Erneut war die Durchfallquote in Baden-Württemberg am geringsten.

Artikel lesen
25.09.2023
Vaterschaft

Verhandlung vor dem BVerfG:

Stärkt Karls­ruhe die Rechte leib­li­cher Väter?

Ein leiblicher Vater rügt per Verfassungsbeschwerde, dass ihm trotz aller Bemühungen die rechtliche Elternschaft zu seinem kleinen Sohn verwehrt wird. Ob die aktuelle Rechtslage ihn in seinen Grundrechten verletzt, muss das BVerfG klären.

Artikel lesen
TopJOBS
Rich­ter:in­nen (w/m/d) im Rich­ter­ver­hält­nis auf Pro­be (Voll­ju­rist:in­nen...

Freie Hansestadt Bremen , Bre­men

Rechts­re­fe­ren­da­re (m/w/d)

MVV Energie AG , Mann­heim

Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (m/w/d) All­ge­mei­nes Zi­vil- und...

REDEKER SELLNER DAHS , Bonn

Rechts­re­fe­ren­da­re (m/w/d)

SammlerUsinger , Ber­lin

Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (m/w/d) All­ge­mei­nes Zi­vil- und...

REDEKER SELLNER DAHS , Leip­zig

Re­fe­ren­ten (m/w/d) für das Re­fe­rat Grund­stück­we­sen / Im­mo­bi­li­en­ver­käu­fe ...

Bischöfliches Ordinariat Limburg , Lim­burg a.d. Lahn

Rich­ter/in auf Pro­be (m/w/d)

Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt , Mag­de­burg

Se­nior Di­gi­tal Pro­duct Ma­na­ger - WKO (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
Fortbildung Verwaltungsrecht im Selbststudium/ online

28.09.2023

Erfassung und Abrechnung nach Honorarvereinbarung leicht gemacht

28.09.2023

Kölner Tage Internationale Verrechnungspreise 2023

28.09.2023, Köln

Essentials – Die moderne Anwaltskanzlei

28.09.2023

Legal Tech Talk „Digitale Rechtsabteilung: Weniger Administration, mehr Zeit für wichtige Aufgaben?"

28.09.2023

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH