Druckversion
Samstag, 7.02.2026, 18:52 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bgh-haftung-bei-verlust-von-reisegepaeck-auch-in-der-tasche-der-freundin
Fenster schließen
Artikel drucken
2771

BGH: Haftung bei Verlust von Reisegepäck - auch in der Tasche der Freundin

15.03.2011

Die Klägerin verlangt von dem beklagten Luftfahrtunternehmen aus eigenem und abgetretenem Recht Schadensersatz für den Verlust von Reisegepäck. Der BGH hat die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Anzeige

Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts stehe der Ersatzanspruch nach Art. 17 Abs. 2 Satz 1 Montréaler Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr vom 28. Mai 1999 (MÜ) nicht nur demjenigen Reisenden zu, der die Aufgabe seines Gepäcks durch einen Gepäckschein nach Art. 3 Abs. 3 MÜ dokumentieren kann.

Die Klägerin war mit ihrem Lebensgefährten von Frankfurt am Main nach Malaga geflogen. Dabei ging die von ihr als Reisegepäck aufgegebene Golfreisetasche verloren. Nach ihrem Vortrag befand sich in der Tasche außer ihrer eigenen auch die Golfausrüstung ihres Lebensgefährten.

Schadensersatz für Letztere wollten die Vorinstanzen nicht zubilligen. Sie hatten die Klage abgewiesen, soweit der geltend gemachte Betrag den Haftungshöchstbetrag nach Art. 22 Abs. 2 S. 1 MÜ überstieg. Die Klägerin könne über diesen Haftungshöchstbetrag hinaus weder aus eigenem noch aus abgetretenem Recht Schadensersatz verlangen.

Die Vorinstanzen: Schadensersatz nur über den Gepäckschein

Bei Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von aufgegebenem Reisegepäck sei Anspruchsberechtigter nach Art. 17 Abs. 2 Satz 1 MÜ derjenige, der das Gepäck aufgegeben und dadurch zum Objekt des Luftbeförderungsvertrags gemacht habe. Dabei müsse eine Verbindung zwischen dem Reisenden und dem Gepäck gegeben sein. Diese Zuordnung werde durch den nach Art. 3 Abs. 3 MÜ vom Luftfrachtführer auszuhändigenden Gepäckschein dokumentiert. Und über diesen verfügte eben nur die Klägerin, nicht aber ihr Lebensgefährte.

Zwar müsse auch ein Passagier, der Eigentum im Gepäck eines Mitreisenden verloren habe, Schadensersatzansprüche gegenüber dem Luftfrachtführer geltend machen können. Er könne aber, so die Vorinstanzen, keinen Ersatz mehr verlangen, wenn der Mitreisende, der das betreffende Gepäckstück aufgegeben habe, für den Verlust bereits die höchstmögliche Entschädigung nach den Vorschriften des MÜ erhalten habe.

BGH: Ansprüche bis zur Höchstgrenze - für jeden Reisenden

Das sah nun der Bundesgerichtshof (BGH) anders: Da der Gepäckschein als Legitimationspapier nach § 808 BGB nicht den Anspruch auf Herausgabe des aufgegebenen Reisegepäcks verbriefe, könne auch die Geltendmachung des Ersatzanspruchs bei Verlust des Gepäcks nicht an die Vorlage eines Gepäckscheins geknüpft werden.

Der Anspruch nach Art. 17 Abs. 2 Satz 1 MÜ stehe daher auch einem Reisenden zu, der ihm gehörende Gegenstände in einem Gepäckstück eines anderen Mitreisenden in die Obhut des Luftfrachtführers gegeben habe. Dabei sei der Anspruch auch dann nicht ausgeschlossen, wenn die Haftungshöchstgrenze nach Art. 22 Abs. 2 MÜ mit der Befriedigung der Ansprüche des Reisenden, der das verloren gegangene Gepäckstück aufgegeben habe, bereits ausgeschöpft sei.

Art. 22 Abs. 2 Satz 1 MÜ bemesse
die Haftungshöchstgrenze nach seinem Wortlaut ausdrücklich je Reisenden.

tko/LTO-Redaktion

Mehr auf LTO.de:

BGH: Deutsche Gerichte für Flüge von deutschen Flughäfen zuständig

BVerfG zur Versammlungsfreiheit: Kein Demo-Verbot am Frankfurter Flughafen

LAG Köln: Erscheinungsbild von Arbeitnehmern nur bedingt Chefsache

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BGH: . In: Legal Tribune Online, 15.03.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2771 (abgerufen am: 08.02.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Reiserecht
    • Flugverkehr
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
Anzeigetafeln eines Flughafen der annulierte Flüge ausweist 02.02.2026
Fluggastrechte

OLG Frankfurt zu Fluggastrechten:

Air­line muss 15.000 Euro für Ersatz­flüge erstatten

Eine Airline verweist Passagiere nach einer Flugannullierung an ihr Callcenter. Dort heißt es: Ersatzflüge gibt es nicht. Wer sich darauf verlässt und selbst bucht, kann die Kosten erstattet verlangen, so das OLG Frankfurt.

Artikel lesen
Klimakleber am Flughafen Hamburg (2023) 25.11.2025
Klimaproteste

Wegen Blockade des Hamburger Flughafens:

"Letzte Gene­ra­tion"-Akti­visten müssen 403.000 Euro zahlen

Die Blockade des Hamburger Flughafens im Juli 2023 kommt zehn Aktivisten der "Letzten Generation" teuer zu stehen. Das LG Hamburg verurteilte sie als Gesamtschuldner zur Zahlung von Schadensersatz an die Lufthansa.

Artikel lesen
Blitz trifft Flugzeug 16.10.2025
Fluggastrechte

EuGH zu außergewöhnlichen Umständen im Flugverkehr:

Keine Ent­schä­d­i­gung wegen Ver­spä­tung nach Blitz­ein­schlag

Ein Blitz trifft ein Flugzeug, die nachfolgenden Sicherheitschecks führen zu einer saftigen Verspätung – und schon geht es um 400 Euro Entschädigung. Der EuGH klärte jetzt, wann solches Wetterpech den Airlines die Zahlungspflicht erspart.

Artikel lesen
Ein Hund in einer Transportbox (Symbolbild) 16.10.2025
Urlaub

EuGH zur Haftungsbegrenzung von Airlines:

Ein Hund zählt als Gepäck­stück

Albtraum für Frauchen: Eine Hündin geht beim Verladen ins Flugzeug verloren, die Halterin klagt auf 5.000 Euro Schadensersatz. Tiere im Frachtraum sind aber Reisegepäck, so der EuGH. Die Haftung der Airline ist damit im Regelfall gedeckelt.

Artikel lesen
Ein Flugzeug der Lufthansa im Landeanflug (Symbolbild) 24.03.2025
Greenwashing

LG Köln sieht irreführende Werbung:

Geld­zah­lung macht Fliegen nicht auto­ma­tisch kli­ma­neu­tral

Die Lufthansa darf ihren Kunden keine "klimaneutralen" oder "nachhaltigen" Flüge verkaufen, nur weil sie Zusatzzahlungen für Klimaschutzprojekte anbietet. Das hat das LG Köln auf die Klage der Deutschen Umwelthilfe hin entschieden.

Artikel lesen
Kiwi road sign and volcano Mt. Ngauruhoe at sunset, Tongariro National Park, New Zealand 20.02.2025
Fluggastrechte

OLG Frankfurt am Main zur Informationspflicht:

Rei­se­ver­mittler muss auf Tran­sit­visum hin­weisen

Worüber denkt der "verständige Durchschnittsverbraucher" bei der Reisebuchung nach? Jedenfalls nicht über Durchreiseautorisierungen, meint das OLG Frankfurt. Darauf müssten Reiseportale schon hinweisen.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Ihre Kanzlei: Top oder Flop?

Zur Umfrage
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von CMS Deutschland
Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/d) für die Wahl­sta­ti­on im CMS EU Law Of­fice in...

CMS Deutschland , Brüs­sel

Logo von CMS Deutschland
Re­fe­ren­da­riat

CMS Deutschland , Ham­burg

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von Clifford Chance Partnerschaft mbB
Re­fe­ren­dar*in­nen (m/w/d) – Frank­furt

Clifford Chance Partnerschaft mbB , Frank­furt am Main

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (m/w/d) M&A

Gleiss Lutz , Ham­burg

Logo von Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg
Voll­ju­rist:in­nen (m/w/d) - Trainee­pro­gramm für an­ge­hen­de...

Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg , Ham­burg

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Bü­cke­burg

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (m/w/d) Ar­beits­recht

Gleiss Lutz , Ham­burg

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Noerr
Competition Day 2026

27.02.2026, München

Perspektive Wirtschaftskanzlei

20.03.2026, Glashütten

Logo von Noerr
Competition Day 2026

27.02.2026, München

Das Geldwäschegesetz

10.02.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Telekom­munikation

09.02.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH