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BGH: Freispruch für Harry Wörz nach 13 Jahren

von dpa/mbr/LTO-Redaktion

15.12.2010

Der BGH hat am Mittwoch den Freispruch des viereinhalb Jahre lang zu Unrecht inhaftierten Harry Wörz bestätigt. Damit kamen die Richter den übereinstimmenden Anträgen von Verteidigung und Staatsanwaltschaft nach.

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Wörz war 1998 zu elf Jahren Haft wegen versuchter Tötung seiner Frau verurteilt worden. Die ehemalige Polizistin wurde durch den Tötungsversuch so schwer verletzt, dass sie bleibende Schäden zurück behielt und nicht mehr in der Lage war, selbst Angaben über den Täter zu machen. In der Folge wurde ihr Mann wegen versuchter Tötung verurteilt.

Nach der Wiederaufnahme des bereits abgeschlossenen Strafverfahrens hatte ihn das Landgericht Mannheim im vergangenen Jahr freigesprochen. Das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) bestätigte den Freispruch nun (Urt. v. 15.12.2010, Az. 1 StR 254/10).

"Das Ringen um die Schuld des Angeklagten wäre damit zu Ende, nicht aber das Ringen um Aufklärung", so Bundesanwalt Wolfgang Schädler. Das Landgericht hatte in seiner Entscheidung 2009 starke Verdachtsmomente gegen den damaligen Geliebten der Frau aufgeführt. Gegen ihn wird weiter ermittelt.

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BGH: . In: Legal Tribune Online, 15.12.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2166 (abgerufen am: 09.08.2026 )

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