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BGH zur Rathausaffäre in Hannover: Frei­spruch des Ex-Ober­bür­ger­meis­ters auf­ge­hoben

14.07.2021

Das Rathaus in Hannover.

kuwa - stock.adobe.com

Für Hannovers Ex-Oberbürgermeister Schostok (SPD) endet die Rathausaffäre erstmal nicht mit einem Freispruch. Der BGH hob diesen auf. Vor dem LG muss er sich nun erneut dem Vorwurf der Untreue stellen.

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Hannovers früherer Oberbürgermeister Stefan Schostok wird sich wegen der Rathausaffäre erneut vor Gericht verantworten müssen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am Mittwoch einen Freispruch des SPD-Politikers vom Vorwurf der Untreue auf. Auch für seinen Ex-Büroleiter Frank Herbert ist der Fall noch nicht ausgestanden. Seine Verurteilung wegen Betrugs durch Unterlassen wurde ebenfalls aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Hannover zurückverwiesen (Urt. v. 14.07.2021, Az. 6 StR 282/20).

In der Affäre geht es um Zulagen von rund 49.500 Euro, die der Büroleiter und Chefjurist Herbert zwischen April 2015 und Mai 2018 rechtswidrig erhalten hatte. Spätestens ab Oktober 2017 soll Schostok von der Unrechtmäßigkeit der Zulage gewusst, diese aber nicht gestoppt haben. Stattdessen hat er laut BGH gerade den von den Zulagen begünstigten Herbert mit der Überprüfung der Zulagenpraxis beauftragt. Im Zuge der Affäre war er als Oberbürgermeister zurückgetreten.

Untreue in beiden Fällen nicht hinreichend untersucht

Das Landgericht Hannover hatte den Untreue-Vorwurf der Staatsanwaltschaft als nicht bestätigt angesehen. Das sah der 6. Strafsenat des BGH in Leipzig nun anders. Das Urteil aus Hannover weise eine rechtliche Prüfungslücke auf. Schostok habe als Oberbürgermeister seine Vermögensbetreuungspflicht verletzt. Dass er mit der Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Zulagen ausgerechnet Herbert, der die in Frage stehenden Zulagen erhalten hat, beauftragt habe, sei eine Pflichtverletzung gewesen, die das LG nicht bedacht habe.

Auch beim Büroleiter Herbert müsse erneut geprüft werden, ob er sich einer Untreue schuldig gemacht habe, so das Gericht. Das LG habe einerseits nicht hinreichend dessen Pflicht begründet, seinen Vorgesetzten Schoschok frühzeitig aufzuklären. Andererseits sei Herbert selbst mit der Überprüfung des Vermögens der Stadt Hannover beauftragt gewesen, was den Vorwurf der Untreue begründen könnte.

Der frühere Oberbürgermeister hatte die Revisionsverhandlung in Leipzig persönlich verfolgt. Weder er noch sein Anwalt wollten sich im Anschluss an die Verkündung des Urteils äußern. Im Zuge der Affäre war auch Hannovers ehemaliger Personaldezernent Harald Härke angeklagt worden. Er wurde wegen schwerer Untreue in drei Fällen zu einer elfmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

dpa/pdi/LTO-Redaktion

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BGH zur Rathausaffäre in Hannover: . In: Legal Tribune Online, 14.07.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45471 (abgerufen am: 13.08.2026 )

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