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BGH bestätigt Urteil wegen sexueller Nötigung: Münchner Ex-Musik­hoch­schulprä­si­dent rechts­kräftig ver­ur­teilt

09.10.2019

München: Hochschule für Musik und Theater

Bild: Maximilian Dörrbecker, Wikimedia Commons, CC BY-SA 2.5, Zuschnitt und Skalierung durch LTO

Der frühere Chef der Münchner Musikhochschule ist nach einem BGH-Urteil wegen sexueller Nötigung in mehreren Fällen rechtskräftig verurteilt.

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Der wegen sexueller Nötigung verurteilte ehemalige Präsident der Musikhochschule München muss ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Mittwoch in vollem Umfang das Urteil des Landgerichts (LG) München I, das damit rechtskräftig ist. Für eine weitere Frau und damalige Bewerberin bedeutet das aber auch, dass er wegen ihrer Vorwürfe nicht verurteilt wird: Die Revision der Bundesanwaltschaft gegen den Freispruch vom Vergewaltigungsvorwurf blieb erfolglos (Urt. v. 09.10.2019, Az. 1 StR 39/19).

Das LG hatte den Mann im Mai 2018 wegen sexueller Nötigung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Nach Feststellungen des Gerichts hatte er die Sängerinnen in seinem Büro in den Jahren 2007, 2009 und 2013 jeweils auf das Sofa gestoßen, sich auf sie gelegt oder sie mit festem Griff gehalten und trotz Protesten und Gegenwehr sexuelle Handlungen an ihnen vorgenommen.

Vierter Vergewaltigungsvorwurf nicht bestätigt

Außerdem wurde dem Ex-Präsident eine vierte Vergewaltigung vorgeworfen. Er hatte im Juli 2004 eine weitere Frau auf das Sofa gedrückt, die sich auf eine Assistentenstelle beworben hatte. Weil es aber danach noch zwei "einvernehmliche Sexualkontakte" gegeben habe, konnte keine Vergewaltigung nachgewiesen werden: "Das Landgericht konnte sich nicht davon überzeugen, dass der Angeklagte die Gewalt angewendet hat, um einen aus seiner Sicht zu erwartenden Widerstand zu unterbinden", so der BGH.

Bei der wiederholten Nötigung im ersten Fall hatten Verteidigung und Bundesanwaltschaft für eine mildere Strafe plädiert: Das Fehlen eines Geständnisses und einer Entschuldigung alleine dürfe nicht strafverschärfend gewertet werden. Der BGH bescheinigte dem Landgericht hingegen eine "erschöpfende und rechtsfehlerfreie Gesamtwürdigung aller Aspekte". Dem Urteil sei jedenfalls nicht zu entnehmen, dass das fehlende Geständnis zu einer Strafverschärfung geführt habe.

Der Mann führte von 2003 bis 2014 die Münchner Musikhochschule. Er hatte bei der mündlichen BGH-Verhandlung beteuert, er verabscheue Gewalt. Er habe aber Menschen enttäuscht. Die Hochschule entschuldigte sich am Mittwoch für das Leid, das der Ex-Rektor den Frauen zugefügt hat. "So etwas darf sich an unserer Hochschule nicht wiederholen", betonte der jetzige Präsident Bernd Redmann.

Im Kunst-Betrieb sind in letzter Zeit - im Zuge der "MeToo"-Bewegung gegen sexistisches und sexuell übergriffiges Verhalten einflussreicher Männer - eine Reihe von mutmaßlichen Übergriffen bekannt geworden. So haben mehrere Sängerinnen Weltstar Plácido Domingo vorgeworfen, sie sexuell belästigt zu haben. Vor wenigen Tagen trat der 78-Jährige deshalb von seinem Posten als Leiter der Oper in Los Angeles zurück. Die Anschuldigungen hat der spanische Sänger aber zurückgewiesen.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

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BGH bestätigt Urteil wegen sexueller Nötigung: . In: Legal Tribune Online, 09.10.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38079 (abgerufen am: 07.11.2025 )

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